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    Begriffe mit G

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Grenzkataster

    Der Grenzkataster ist zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke bestimmt. Die Grenzpunkte sind im System der Landesvermessung unter Anschluss an das amtliche Festpunktfeld vermessen und koordiniert und können jederzeit in der Natur wiederhergestellt werden.

    Die Zustimmung der Eigentümerinnen/Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zum Verlauf der Grenzen waren jeweils Voraussetzung für die Eintragung in den Grenzkataster und sind im Technischen Operat des Vermessungsamtes archiviert.

    Hinweis:

    Für eine Wiederherstellung von streitigen Grenzen aufgrund der Unterlagen des Grenzkatasters ist das Vermessungsamt zuständig.

    Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                            Grenzkataster

                                            Der Grenzkataster ist zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke bestimmt. Die Grenzpunkte sind im System der Landesvermessung unter Anschluss an das amtliche Festpunktfeld vermessen und koordiniert und können jederzeit in der Natur wiederhergestellt werden.

                                            Die Zustimmung der Eigentümerinnen/Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zum Verlauf der Grenzen waren jeweils Voraussetzung für die Eintragung in den Grenzkataster und sind im Technischen Operat des Vermessungsamtes archiviert.

                                            Hinweis:

                                            Für eine Wiederherstellung von streitigen Grenzen aufgrund der Unterlagen des Grenzkatasters ist das Vermessungsamt zuständig.

                                            Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Begriffe mit G

                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                              Grenzkataster

                                              Der Grenzkataster ist zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke bestimmt. Die Grenzpunkte sind im System der Landesvermessung unter Anschluss an das amtliche Festpunktfeld vermessen und koordiniert und können jederzeit in der Natur wiederhergestellt werden.

                                              Die Zustimmung der Eigentümerinnen/Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zum Verlauf der Grenzen waren jeweils Voraussetzung für die Eintragung in den Grenzkataster und sind im Technischen Operat des Vermessungsamtes archiviert.

                                              Hinweis:

                                              Für eine Wiederherstellung von streitigen Grenzen aufgrund der Unterlagen des Grenzkatasters ist das Vermessungsamt zuständig.

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                                                Grenzkataster

                                                Der Grenzkataster ist zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke bestimmt. Die Grenzpunkte sind im System der Landesvermessung unter Anschluss an das amtliche Festpunktfeld vermessen und koordiniert und können jederzeit in der Natur wiederhergestellt werden.

                                                Die Zustimmung der Eigentümerinnen/Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zum Verlauf der Grenzen waren jeweils Voraussetzung für die Eintragung in den Grenzkataster und sind im Technischen Operat des Vermessungsamtes archiviert.

                                                Hinweis:

                                                Für eine Wiederherstellung von streitigen Grenzen aufgrund der Unterlagen des Grenzkatasters ist das Vermessungsamt zuständig.

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                                                  Grenzkataster

                                                  Der Grenzkataster ist zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke bestimmt. Die Grenzpunkte sind im System der Landesvermessung unter Anschluss an das amtliche Festpunktfeld vermessen und koordiniert und können jederzeit in der Natur wiederhergestellt werden.

                                                  Die Zustimmung der Eigentümerinnen/Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zum Verlauf der Grenzen waren jeweils Voraussetzung für die Eintragung in den Grenzkataster und sind im Technischen Operat des Vermessungsamtes archiviert.

                                                  Hinweis:

                                                  Für eine Wiederherstellung von streitigen Grenzen aufgrund der Unterlagen des Grenzkatasters ist das Vermessungsamt zuständig.

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                                                    Grenzkataster

                                                    Der Grenzkataster ist zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke bestimmt. Die Grenzpunkte sind im System der Landesvermessung unter Anschluss an das amtliche Festpunktfeld vermessen und koordiniert und können jederzeit in der Natur wiederhergestellt werden.

                                                    Die Zustimmung der Eigentümerinnen/Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zum Verlauf der Grenzen waren jeweils Voraussetzung für die Eintragung in den Grenzkataster und sind im Technischen Operat des Vermessungsamtes archiviert.

                                                    Hinweis:

                                                    Für eine Wiederherstellung von streitigen Grenzen aufgrund der Unterlagen des Grenzkatasters ist das Vermessungsamt zuständig.

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                                                      Grenzkataster

                                                      Der Grenzkataster ist zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke bestimmt. Die Grenzpunkte sind im System der Landesvermessung unter Anschluss an das amtliche Festpunktfeld vermessen und koordiniert und können jederzeit in der Natur wiederhergestellt werden.

                                                      Die Zustimmung der Eigentümerinnen/Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zum Verlauf der Grenzen waren jeweils Voraussetzung für die Eintragung in den Grenzkataster und sind im Technischen Operat des Vermessungsamtes archiviert.

                                                      Hinweis:

                                                      Für eine Wiederherstellung von streitigen Grenzen aufgrund der Unterlagen des Grenzkatasters ist das Vermessungsamt zuständig.

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                                                        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                        Grenzkataster

                                                        Der Grenzkataster ist zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke bestimmt. Die Grenzpunkte sind im System der Landesvermessung unter Anschluss an das amtliche Festpunktfeld vermessen und koordiniert und können jederzeit in der Natur wiederhergestellt werden.

                                                        Die Zustimmung der Eigentümerinnen/Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zum Verlauf der Grenzen waren jeweils Voraussetzung für die Eintragung in den Grenzkataster und sind im Technischen Operat des Vermessungsamtes archiviert.

                                                        Hinweis:

                                                        Für eine Wiederherstellung von streitigen Grenzen aufgrund der Unterlagen des Grenzkatasters ist das Vermessungsamt zuständig.

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                                                          Grenzkataster

                                                          Der Grenzkataster ist zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke bestimmt. Die Grenzpunkte sind im System der Landesvermessung unter Anschluss an das amtliche Festpunktfeld vermessen und koordiniert und können jederzeit in der Natur wiederhergestellt werden.

                                                          Die Zustimmung der Eigentümerinnen/Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zum Verlauf der Grenzen waren jeweils Voraussetzung für die Eintragung in den Grenzkataster und sind im Technischen Operat des Vermessungsamtes archiviert.

                                                          Hinweis:

                                                          Für eine Wiederherstellung von streitigen Grenzen aufgrund der Unterlagen des Grenzkatasters ist das Vermessungsamt zuständig.

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                                                            Grenzkataster

                                                            Der Grenzkataster ist zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke bestimmt. Die Grenzpunkte sind im System der Landesvermessung unter Anschluss an das amtliche Festpunktfeld vermessen und koordiniert und können jederzeit in der Natur wiederhergestellt werden.

                                                            Die Zustimmung der Eigentümerinnen/Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zum Verlauf der Grenzen waren jeweils Voraussetzung für die Eintragung in den Grenzkataster und sind im Technischen Operat des Vermessungsamtes archiviert.

                                                            Hinweis:

                                                            Für eine Wiederherstellung von streitigen Grenzen aufgrund der Unterlagen des Grenzkatasters ist das Vermessungsamt zuständig.

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                                                              Grenzkataster

                                                              Der Grenzkataster ist zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke bestimmt. Die Grenzpunkte sind im System der Landesvermessung unter Anschluss an das amtliche Festpunktfeld vermessen und koordiniert und können jederzeit in der Natur wiederhergestellt werden.

                                                              Die Zustimmung der Eigentümerinnen/Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zum Verlauf der Grenzen waren jeweils Voraussetzung für die Eintragung in den Grenzkataster und sind im Technischen Operat des Vermessungsamtes archiviert.

                                                              Hinweis:

                                                              Für eine Wiederherstellung von streitigen Grenzen aufgrund der Unterlagen des Grenzkatasters ist das Vermessungsamt zuständig.

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                                                                Grenzkataster

                                                                Der Grenzkataster ist zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke bestimmt. Die Grenzpunkte sind im System der Landesvermessung unter Anschluss an das amtliche Festpunktfeld vermessen und koordiniert und können jederzeit in der Natur wiederhergestellt werden.

                                                                Die Zustimmung der Eigentümerinnen/Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zum Verlauf der Grenzen waren jeweils Voraussetzung für die Eintragung in den Grenzkataster und sind im Technischen Operat des Vermessungsamtes archiviert.

                                                                Hinweis:

                                                                Für eine Wiederherstellung von streitigen Grenzen aufgrund der Unterlagen des Grenzkatasters ist das Vermessungsamt zuständig.

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                                                                  Grenzkataster

                                                                  Der Grenzkataster ist zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke bestimmt. Die Grenzpunkte sind im System der Landesvermessung unter Anschluss an das amtliche Festpunktfeld vermessen und koordiniert und können jederzeit in der Natur wiederhergestellt werden.

                                                                  Die Zustimmung der Eigentümerinnen/Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zum Verlauf der Grenzen waren jeweils Voraussetzung für die Eintragung in den Grenzkataster und sind im Technischen Operat des Vermessungsamtes archiviert.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Für eine Wiederherstellung von streitigen Grenzen aufgrund der Unterlagen des Grenzkatasters ist das Vermessungsamt zuständig.

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