Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at https://www.oesterreich.gv.at/de ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags

    Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:

    • Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person
    • Sterilisation der vertretenen Person

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz