oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen
Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:
- Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
- Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags
Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:
- Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
- Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
- Medizinische Forschung an der vertretenen Person
- Sterilisation der vertretenen Person
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Rechtsgrundlagen
Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen
Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:
- Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
- Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags
Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:
- Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
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