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    Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

    Achtung:

    Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Allgemeine Informationen

    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

    Haftungsumfang

    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

    Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

    Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

    Hinweis:

    Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

    Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

      Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

      Achtung:

      Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

      Allgemeine Informationen

      Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

      Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

      Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

      Haftungsumfang

      Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

      • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
      • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
      • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
      • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

      Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

      Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

      Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

      Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

      Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

      Hinweis:

      Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

      Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

        Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

        Achtung:

        Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

        Allgemeine Informationen

        Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

        Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

        Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

        Haftungsumfang

        Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

        • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
        • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
        • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
        • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

        Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

        Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

        Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

        Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

        Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

        Hinweis:

        Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

        Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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          Achtung:

          Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

          Allgemeine Informationen

          Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

          Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

          Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

          Haftungsumfang

          Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

          • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
          • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
          • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
          • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

          Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

          Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

          Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

          Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

          Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

          Hinweis:

          Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

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            Achtung:

            Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

            Allgemeine Informationen

            Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

            Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

            Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

            Haftungsumfang

            Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

            • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
            • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
            • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
            • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

            Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

            Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

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            Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

            Hinweis:

            Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

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              Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

              Allgemeine Informationen

              Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

              Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

              Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

              Haftungsumfang

              Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

              • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
              • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
              • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
              • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

              Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

              Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

              Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

              Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

              Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

              Hinweis:

              Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

              Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
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                Achtung:

                Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                Allgemeine Informationen

                Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                Haftungsumfang

                Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                Hinweis:

                Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                  Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                  Achtung:

                  Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                  Allgemeine Informationen

                  Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                  Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                  Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                  Haftungsumfang

                  Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                  • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                  • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                  • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                  • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                  Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                  Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                  Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                  Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                  Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                  Hinweis:

                  Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                  Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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                    Achtung:

                    Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                    Allgemeine Informationen

                    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                    Haftungsumfang

                    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                    Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                    Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                    Hinweis:

                    Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                    Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                      Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                      Achtung:

                      Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                      Allgemeine Informationen

                      Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                      Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                      Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                      Haftungsumfang

                      Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                      • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                      • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                      • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                      • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                      Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                      Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                      Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                      Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                      Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                      Hinweis:

                      Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                      Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                        Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                        Achtung:

                        Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                        Allgemeine Informationen

                        Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                        Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                        Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                        Haftungsumfang

                        Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                        • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                        • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                        • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                        • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                        Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                        Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                        Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                        Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                        Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                        Hinweis:

                        Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                        Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                          Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                          Achtung:

                          Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                          Allgemeine Informationen

                          Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                          Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                          Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                          Haftungsumfang

                          Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                          • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                          • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                          • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                          • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                          Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                          Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                          Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                          Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                          Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                          Hinweis:

                          Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                          Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
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                            Achtung:

                            Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                            Allgemeine Informationen

                            Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                            Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                            Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                            Haftungsumfang

                            Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                            • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                            • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                            • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                            • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                            Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                            Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                            Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                            Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                            Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                            Hinweis:

                            Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                            Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                              Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                              Achtung:

                              Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                              Allgemeine Informationen

                              Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                              Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                              Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                              Haftungsumfang

                              Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                              • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                              • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                              • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                              • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                              Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                              Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                              Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                              Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                              Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                              Hinweis:

                              Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                              Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                                Achtung:

                                Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                                Allgemeine Informationen

                                Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                                Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                                Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                                Haftungsumfang

                                Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                                • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                                • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                                • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                                • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                                Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                                Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                                Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                                Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                                Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                                Hinweis:

                                Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                                Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                  Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                                  Achtung:

                                  Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                                  Allgemeine Informationen

                                  Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                                  Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                                  Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                                  Haftungsumfang

                                  Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                                  • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                                  • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                                  • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                                  • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                                  Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                                  Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                                  Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                                  Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                                  Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                                  Hinweis:

                                  Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                                  Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                    Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                                    Achtung:

                                    Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                                    Allgemeine Informationen

                                    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                                    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                                    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                                    Haftungsumfang

                                    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                                    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                                    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                                    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                                    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                                    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                                    Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                                    Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                                    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                                    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                                    Hinweis:

                                    Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                                    Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                      Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                                      Achtung:

                                      Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                                      Allgemeine Informationen

                                      Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                                      Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                                      Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                                      Haftungsumfang

                                      Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                                      • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                                      • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                                      • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                                      • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                                      Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                                      Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                                      Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                                      Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                                      Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                                      Hinweis:

                                      Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                                      Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                        Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                                        Achtung:

                                        Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                                        Allgemeine Informationen

                                        Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                                        Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                                        Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                                        Haftungsumfang

                                        Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                                        • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                                        • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                                        • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                                        • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                                        Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                                        Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                                        Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                                        Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                                        Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                                        Hinweis:

                                        Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                                        Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                          Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                                          Achtung:

                                          Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                                          Allgemeine Informationen

                                          Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                                          Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                                          Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                                          Haftungsumfang

                                          Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                                          • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                                          • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                                          • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                                          • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                                          Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                                          Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                                          Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                                          Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                                          Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                                          Hinweis:

                                          Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                                          Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                            Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                                            Achtung:

                                            Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                                            Allgemeine Informationen

                                            Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                                            Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                                            Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                                            Haftungsumfang

                                            Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                                            • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                                            • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                                            • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                                            • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                                            Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                                            Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                                            Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                                            Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                                            Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                                            Hinweis:

                                            Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                                            Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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                                              Achtung:

                                              Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                                              Allgemeine Informationen

                                              Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                                              Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                                              Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                                              Haftungsumfang

                                              Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                                              • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                                              • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                                              • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                                              • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                                              Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                                              Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                                              Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                                              Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                                              Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                                              Hinweis:

                                              Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                                              Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                                                Achtung:

                                                Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                                                Allgemeine Informationen

                                                Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                                                Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                                                Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                                                Haftungsumfang

                                                Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                                                • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                                                • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                                                • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                                                • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                                                Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                                                Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                                                Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                                                Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                                                Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                                                Hinweis:

                                                Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                                                Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                  Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                                                  Achtung:

                                                  Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                                                  Allgemeine Informationen

                                                  Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                                                  Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                                                  Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                                                  Haftungsumfang

                                                  Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                                                  • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                                                  • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                                                  • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                                                  • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                                                  Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                                                  Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                                                  Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                                                  Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                                                  Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                                                  Hinweis:

                                                  Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                                                  Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                    Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                                                    Achtung:

                                                    Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                                                    Allgemeine Informationen

                                                    Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                                                    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                                                    Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                                                    Haftungsumfang

                                                    Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                                                    • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                                                    • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                                                    • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                                                    • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                                                    Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                                                    Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                                                    Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                                                    Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                                                    Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                                                    Hinweis:

                                                    Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                                                    Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                      Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                                                      Achtung:

                                                      Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                                                      Allgemeine Informationen

                                                      Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                                                      Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                                                      Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                                                      Haftungsumfang

                                                      Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                                                      • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                                                      • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                                                      • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                                                      • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                                                      Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                                                      Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                                                      Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                                                      Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                                                      Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                                                      Hinweis:

                                                      Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                                                      Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                        Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                                                        Achtung:

                                                        Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                                                        Allgemeine Informationen

                                                        Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                                                        Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                                                        Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                                                        Haftungsumfang

                                                        Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                                                        • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                                                        • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                                                        • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                                                        • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                                                        Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                                                        Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                                                        Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                                                        Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                                                        Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                                                        Hinweis:

                                                        Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                                                        Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                          Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                                                          Achtung:

                                                          Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                                                          Allgemeine Informationen

                                                          Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                                                          Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                                                          Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                                                          Haftungsumfang

                                                          Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                                                          • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                                                          • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                                                          • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                                                          • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                                                          Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                                                          Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                                                          Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                                                          Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                                                          Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                                                          Hinweis:

                                                          Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                                                          Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                            Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                                                            Achtung:

                                                            Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                                                            Allgemeine Informationen

                                                            Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                                                            Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                                                            Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                                                            Haftungsumfang

                                                            Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                                                            • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                                                            • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                                                            • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                                                            • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                                                            Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                                                            Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                                                            Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                                                            Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                                                            Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                                                            Hinweis:

                                                            Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                                                            Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                              Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                                                              Achtung:

                                                              Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                                                              Allgemeine Informationen

                                                              Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                                                              Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                                                              Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                                                              Haftungsumfang

                                                              Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                                                              • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                                                              • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                                                              • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                                                              • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                                                              Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                                                              Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                                                              Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                                                              Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                                                              Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                                                              Hinweis:

                                                              Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                                                              Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                                                                Achtung:

                                                                Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                                                                Allgemeine Informationen

                                                                Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                                                                Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                                                                Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                                                                Haftungsumfang

                                                                Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                                                                • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                                                                • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                                                                • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                                                                • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                                                                Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                                                                Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                                                                Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                                                                Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                                                                Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                                                                Hinweis:

                                                                Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                                                                Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                  Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

                                                                  Achtung:

                                                                  Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

                                                                  Allgemeine Informationen

                                                                  Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

                                                                  Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

                                                                  Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

                                                                  Haftungsumfang

                                                                  Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

                                                                  • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
                                                                  • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
                                                                  • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
                                                                  • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

                                                                  Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

                                                                  Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

                                                                  Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

                                                                  Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

                                                                  Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

                                                                  Hinweis:

                                                                  Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz