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    Studentische Selbstversicherung

    Allgemeine Informationen

    Ist kein anderer Versicherungsschutz gegeben, haben Studierende die Möglichkeit, sich zu einem begünstigten Tarif von derzeit 78,84 (Wert für 2026) Euro pro Monat selbst zu versichern.

    Betroffene

    Studierende, die als ordentliche Hörerin/ordentlicher Hörer an einer

    • Universität,
    • Theologischen Lehranstalt,
    • Pädagogischen Akademie,
    • Berufspädagogischen Akademie,
    • Akademie für Sozialarbeit,
    • Land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Lehranstalt,
    • Fachhochschule oder
    • an einem österreichischen Konservatorium

    gemeldet sind, sowie jene, die

    • einen Vorstudienlehrgang besuchen,
    • zu einer Studienberechtigungsprüfung zugelassen sind,
    • ein Studienabschlussstipendium haben
    • und in keiner gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und ihren gewöhnlicher Aufenthalt im Inland haben,

    haben die Möglickeit, eine Krankenversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasses (ÖGK) abzuschließen.

    Voraussetzungen

    • Gesamteinkommen unter 15.000 Euro pro Kalenderjahr
    • Einhaltung der Anspruchsdauer (vorgesehene Studienzeit plus vier Semester)
    • Höchstens zwei Studienrichtungswechsel

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 30.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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    Betroffene

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    • und in keiner gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und ihren gewöhnlicher Aufenthalt im Inland haben,

    haben die Möglickeit, eine Krankenversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasses (ÖGK) abzuschließen.

    Voraussetzungen

    • Gesamteinkommen unter 15.000 Euro pro Kalenderjahr
    • Einhaltung der Anspruchsdauer (vorgesehene Studienzeit plus vier Semester)
    • Höchstens zwei Studienrichtungswechsel

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    • ein Studienabschlussstipendium haben
    • und in keiner gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und ihren gewöhnlicher Aufenthalt im Inland haben,

    haben die Möglickeit, eine Krankenversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasses (ÖGK) abzuschließen.

    Voraussetzungen

    • Gesamteinkommen unter 15.000 Euro pro Kalenderjahr
    • Einhaltung der Anspruchsdauer (vorgesehene Studienzeit plus vier Semester)
    • Höchstens zwei Studienrichtungswechsel

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 30.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Studentische Selbstversicherung

    Allgemeine Informationen

    Ist kein anderer Versicherungsschutz gegeben, haben Studierende die Möglichkeit, sich zu einem begünstigten Tarif von derzeit 78,84 (Wert für 2026) Euro pro Monat selbst zu versichern.

    Betroffene

    Studierende, die als ordentliche Hörerin/ordentlicher Hörer an einer

    • Universität,
    • Theologischen Lehranstalt,
    • Pädagogischen Akademie,
    • Berufspädagogischen Akademie,
    • Akademie für Sozialarbeit,
    • Land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Lehranstalt,
    • Fachhochschule oder
    • an einem österreichischen Konservatorium

    gemeldet sind, sowie jene, die

    • einen Vorstudienlehrgang besuchen,
    • zu einer Studienberechtigungsprüfung zugelassen sind,
    • ein Studienabschlussstipendium haben
    • und in keiner gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und ihren gewöhnlicher Aufenthalt im Inland haben,

    haben die Möglickeit, eine Krankenversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasses (ÖGK) abzuschließen.

    Voraussetzungen

    • Gesamteinkommen unter 15.000 Euro pro Kalenderjahr
    • Einhaltung der Anspruchsdauer (vorgesehene Studienzeit plus vier Semester)
    • Höchstens zwei Studienrichtungswechsel

    Zusätzliche Informationen

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    Betroffene

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    • Fachhochschule oder
    • an einem österreichischen Konservatorium

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    • einen Vorstudienlehrgang besuchen,
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    • und in keiner gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und ihren gewöhnlicher Aufenthalt im Inland haben,

    haben die Möglickeit, eine Krankenversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasses (ÖGK) abzuschließen.

    Voraussetzungen

    • Gesamteinkommen unter 15.000 Euro pro Kalenderjahr
    • Einhaltung der Anspruchsdauer (vorgesehene Studienzeit plus vier Semester)
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    • und in keiner gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und ihren gewöhnlicher Aufenthalt im Inland haben,

    haben die Möglickeit, eine Krankenversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasses (ÖGK) abzuschließen.

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    • Einhaltung der Anspruchsdauer (vorgesehene Studienzeit plus vier Semester)
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    • Gesamteinkommen unter 15.000 Euro pro Kalenderjahr
    • Einhaltung der Anspruchsdauer (vorgesehene Studienzeit plus vier Semester)
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    • und in keiner gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und ihren gewöhnlicher Aufenthalt im Inland haben,

    haben die Möglickeit, eine Krankenversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasses (ÖGK) abzuschließen.

    Voraussetzungen

    • Gesamteinkommen unter 15.000 Euro pro Kalenderjahr
    • Einhaltung der Anspruchsdauer (vorgesehene Studienzeit plus vier Semester)
    • Höchstens zwei Studienrichtungswechsel

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    • ein Studienabschlussstipendium haben
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    haben die Möglickeit, eine Krankenversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasses (ÖGK) abzuschließen.

    Voraussetzungen

    • Gesamteinkommen unter 15.000 Euro pro Kalenderjahr
    • Einhaltung der Anspruchsdauer (vorgesehene Studienzeit plus vier Semester)
    • Höchstens zwei Studienrichtungswechsel

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    Voraussetzungen

    • Gesamteinkommen unter 15.000 Euro pro Kalenderjahr
    • Einhaltung der Anspruchsdauer (vorgesehene Studienzeit plus vier Semester)
    • Höchstens zwei Studienrichtungswechsel

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    • ein Studienabschlussstipendium haben
    • und in keiner gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und ihren gewöhnlicher Aufenthalt im Inland haben,

    haben die Möglickeit, eine Krankenversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasses (ÖGK) abzuschließen.

    Voraussetzungen

    • Gesamteinkommen unter 15.000 Euro pro Kalenderjahr
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    • Pädagogischen Akademie,
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    • Akademie für Sozialarbeit,
    • Land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Lehranstalt,
    • Fachhochschule oder
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    • ein Studienabschlussstipendium haben
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    haben die Möglickeit, eine Krankenversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasses (ÖGK) abzuschließen.

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    • Einhaltung der Anspruchsdauer (vorgesehene Studienzeit plus vier Semester)
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    haben die Möglickeit, eine Krankenversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasses (ÖGK) abzuschließen.

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    • Fachhochschule oder
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