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    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Informationsfreiheitsgesetz

    Die Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
    • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

    Ziele

    • Transparenz staatlichen Handelns
    • Transparenz staatsnaher Unternehmungen

    Inhalt

    • Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
    • Rascher Informationszugang

    Hauptgesichtspunkte

    Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

    Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

    Letzte Aktualisierung: 26.02.2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundeskanzleramt

      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Informationsfreiheitsgesetz

      Die Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert.

      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
      • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

      Ziele

      • Transparenz staatlichen Handelns
      • Transparenz staatsnaher Unternehmungen

      Inhalt

      • Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
      • Rascher Informationszugang

      Hauptgesichtspunkte

      Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

      Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

      Letzte Aktualisierung: 26.02.2024
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        Die Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert.

        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
        • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

        Ziele

        • Transparenz staatlichen Handelns
        • Transparenz staatsnaher Unternehmungen

        Inhalt

        • Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
        • Rascher Informationszugang

        Hauptgesichtspunkte

        Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

        Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

        Letzte Aktualisierung: 26.02.2024
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          Inhalt

          • Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
          • Rascher Informationszugang

          Hauptgesichtspunkte

          Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

          Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

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            • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

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            Inhalt

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            Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

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              Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

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                  Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

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                    • Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
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                            • Rascher Informationszugang

                            Hauptgesichtspunkte

                            Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

                            Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

                            Letzte Aktualisierung: 26.02.2024
                            Für den Inhalt verantwortlich:
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                            • Bundeskanzleramt

                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Informationsfreiheitsgesetz

                              Die Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert.

                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
                              • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

                              Ziele

                              • Transparenz staatlichen Handelns
                              • Transparenz staatsnaher Unternehmungen

                              Inhalt

                              • Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
                              • Rascher Informationszugang

                              Hauptgesichtspunkte

                              Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

                              Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

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                                Die Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert.

                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
                                • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

                                Ziele

                                • Transparenz staatlichen Handelns
                                • Transparenz staatsnaher Unternehmungen

                                Inhalt

                                • Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
                                • Rascher Informationszugang

                                Hauptgesichtspunkte

                                Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

                                Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

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                                  Hauptgesichtspunkte

                                  Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

                                  Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

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                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
                                    • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

                                    Ziele

                                    • Transparenz staatlichen Handelns
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                                    • Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
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                                    Hauptgesichtspunkte

                                    Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

                                    Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

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                                      Die Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert.

                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
                                      • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

                                      Ziele

                                      • Transparenz staatlichen Handelns
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                                      Hauptgesichtspunkte

                                      Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

                                      Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

                                      Letzte Aktualisierung: 26.02.2024
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
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                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
                                        • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

                                        Ziele

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                                        Inhalt

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                                        • Rascher Informationszugang

                                        Hauptgesichtspunkte

                                        Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

                                        Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

                                        Letzte Aktualisierung: 26.02.2024
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                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
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                                          Inhalt

                                          • Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
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                                          Hauptgesichtspunkte

                                          Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

                                          Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

                                          Letzte Aktualisierung: 26.02.2024
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                                            • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

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                                            • Rascher Informationszugang

                                            Hauptgesichtspunkte

                                            Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

                                            Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

                                            Letzte Aktualisierung: 26.02.2024
                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion
                                            • Bundeskanzleramt

                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Informationsfreiheitsgesetz

                                              Die Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert.

                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
                                              • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

                                              Ziele

                                              • Transparenz staatlichen Handelns
                                              • Transparenz staatsnaher Unternehmungen

                                              Inhalt

                                              • Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
                                              • Rascher Informationszugang

                                              Hauptgesichtspunkte

                                              Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

                                              Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

                                              Letzte Aktualisierung: 26.02.2024
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                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Informationsfreiheitsgesetz

                                                Die Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert.

                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
                                                • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

                                                Ziele

                                                • Transparenz staatlichen Handelns
                                                • Transparenz staatsnaher Unternehmungen

                                                Inhalt

                                                • Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
                                                • Rascher Informationszugang

                                                Hauptgesichtspunkte

                                                Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

                                                Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

                                                Letzte Aktualisierung: 26.02.2024
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                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Informationsfreiheitsgesetz

                                                  Die Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert.

                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
                                                  • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

                                                  Ziele

                                                  • Transparenz staatlichen Handelns
                                                  • Transparenz staatsnaher Unternehmungen

                                                  Inhalt

                                                  • Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
                                                  • Rascher Informationszugang

                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                  Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

                                                  Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

                                                  Letzte Aktualisierung: 26.02.2024
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                                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Informationsfreiheitsgesetz

                                                    Die Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert.

                                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
                                                    • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

                                                    Ziele

                                                    • Transparenz staatlichen Handelns
                                                    • Transparenz staatsnaher Unternehmungen

                                                    Inhalt

                                                    • Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
                                                    • Rascher Informationszugang

                                                    Hauptgesichtspunkte

                                                    Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

                                                    Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

                                                    Letzte Aktualisierung: 26.02.2024
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                                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Informationsfreiheitsgesetz

                                                      Die Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert.

                                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
                                                      • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

                                                      Ziele

                                                      • Transparenz staatlichen Handelns
                                                      • Transparenz staatsnaher Unternehmungen

                                                      Inhalt

                                                      • Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
                                                      • Rascher Informationszugang

                                                      Hauptgesichtspunkte

                                                      Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

                                                      Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

                                                      Letzte Aktualisierung: 26.02.2024
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
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                                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Informationsfreiheitsgesetz

                                                        Die Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert.

                                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
                                                        • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

                                                        Ziele

                                                        • Transparenz staatlichen Handelns
                                                        • Transparenz staatsnaher Unternehmungen

                                                        Inhalt

                                                        • Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
                                                        • Rascher Informationszugang

                                                        Hauptgesichtspunkte

                                                        Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

                                                        Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

                                                        Letzte Aktualisierung: 26.02.2024
                                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion
                                                        • Bundeskanzleramt

                                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Informationsfreiheitsgesetz

                                                          Die Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert.

                                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
                                                          • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

                                                          Ziele

                                                          • Transparenz staatlichen Handelns
                                                          • Transparenz staatsnaher Unternehmungen

                                                          Inhalt

                                                          • Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
                                                          • Rascher Informationszugang

                                                          Hauptgesichtspunkte

                                                          Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

                                                          Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

                                                          Letzte Aktualisierung: 26.02.2024
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion
                                                          • Bundeskanzleramt

                                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Informationsfreiheitsgesetz

                                                            Die Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert.

                                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
                                                            • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

                                                            Ziele

                                                            • Transparenz staatlichen Handelns
                                                            • Transparenz staatsnaher Unternehmungen

                                                            Inhalt

                                                            • Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
                                                            • Rascher Informationszugang

                                                            Hauptgesichtspunkte

                                                            Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

                                                            Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

                                                            Letzte Aktualisierung: 26.02.2024
                                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion
                                                            • Bundeskanzleramt

                                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Informationsfreiheitsgesetz

                                                              Die Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert.

                                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
                                                              • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

                                                              Ziele

                                                              • Transparenz staatlichen Handelns
                                                              • Transparenz staatsnaher Unternehmungen

                                                              Inhalt

                                                              • Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
                                                              • Rascher Informationszugang

                                                              Hauptgesichtspunkte

                                                              Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

                                                              Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

                                                              Letzte Aktualisierung: 26.02.2024
                                                              Für den Inhalt verantwortlich:
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                                                              • Bundeskanzleramt

                                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Informationsfreiheitsgesetz

                                                                Die Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert.

                                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
                                                                • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

                                                                Ziele

                                                                • Transparenz staatlichen Handelns
                                                                • Transparenz staatsnaher Unternehmungen

                                                                Inhalt

                                                                • Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
                                                                • Rascher Informationszugang

                                                                Hauptgesichtspunkte

                                                                Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

                                                                Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

                                                                Letzte Aktualisierung: 26.02.2024
                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
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                                                                • Bundeskanzleramt

                                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Informationsfreiheitsgesetz

                                                                  Die Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert.

                                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 26. Februar 2024
                                                                  • Inkrafttreten: überwiegend 1. September 2025

                                                                  Ziele

                                                                  • Transparenz staatlichen Handelns
                                                                  • Transparenz staatsnaher Unternehmungen

                                                                  Inhalt

                                                                  • Einrichtung und Betrieb eines Informationsregisters
                                                                  • Rascher Informationszugang

                                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                                  Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit ist in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich verankert, ebenso wie die – in einem Spannungsverhältnis zu dieser stehende – Auskunftspflicht der Verwaltung. Diese Rechtslage führt regelmäßig zu einem schlechten Abschneiden Österreichs in internationalen Transparenzrankings. Entsprechend dem berechtigten Interesse an einem möglichst weiten Zugang zu staatlichen Informationen wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem das Amtsgeheimnis endgültig beseitigt, staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden sollen. Staatliches Handeln soll für jedermann weitestgehend transparent gemacht, der Zugang des Einzelnen zu staatlichen Informationen erleichtert und jener zu staatsnahen unternehmerischen Informationen eröffnet werden.

                                                                  Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine verfassungsgesetzliche Informationsverpflichtung und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) auf Zugang zu Informationen geschaffen werden. Die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden einfachgesetzlich in einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgeführt.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 26.02.2024
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion
                                                                  • Bundeskanzleramt