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    Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

    Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

    • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
    • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

    Ziele

    • Entpolitisierung der Weisungsspitze
    • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
    • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
    • Transparenz des Ernennungsverfahrens
    • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

    Inhalt

    • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
    • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
    • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
    • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

    In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

    Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

    • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
    • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
    • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
    • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
    • die Verwaltungsdirektion

    Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

    Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

      Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

      • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
      • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

      Ziele

      • Entpolitisierung der Weisungsspitze
      • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
      • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
      • Transparenz des Ernennungsverfahrens
      • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

      Inhalt

      • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
      • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
      • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
      • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

      Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

      In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

      Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

      • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
      • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
      • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
      • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
      • die Verwaltungsdirektion

      Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

      Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

        Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

        • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
        • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

        Ziele

        • Entpolitisierung der Weisungsspitze
        • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
        • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
        • Transparenz des Ernennungsverfahrens
        • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

        Inhalt

        • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
        • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
        • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
        • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

        Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

        In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

        Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

        • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
        • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
        • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
        • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
        • die Verwaltungsdirektion

        Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

        Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

          Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

          • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
          • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

          Ziele

          • Entpolitisierung der Weisungsspitze
          • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
          • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
          • Transparenz des Ernennungsverfahrens
          • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

          Inhalt

          • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
          • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
          • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
          • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

          Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

          In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

          Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

          • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
          • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
          • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
          • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
          • die Verwaltungsdirektion

          Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

          Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
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            Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

            Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

            • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
            • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

            Ziele

            • Entpolitisierung der Weisungsspitze
            • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
            • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
            • Transparenz des Ernennungsverfahrens
            • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

            Inhalt

            • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
            • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
            • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
            • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

            Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

            In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

            Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

            • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
            • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
            • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
            • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
            • die Verwaltungsdirektion

            Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

            Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
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              Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

              • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
              • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

              Ziele

              • Entpolitisierung der Weisungsspitze
              • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
              • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
              • Transparenz des Ernennungsverfahrens
              • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

              Inhalt

              • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
              • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
              • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
              • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

              Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

              In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

              Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

              • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
              • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
              • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
              • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
              • die Verwaltungsdirektion

              Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

              Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
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                Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                Ziele

                • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                Inhalt

                • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                • die Verwaltungsdirektion

                Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
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                  Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                  Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                  • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                  • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                  Ziele

                  • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                  • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                  • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                  • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                  • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                  Inhalt

                  • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                  • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                  • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                  • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                  Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                  In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                  Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                  • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                  • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                  • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                  • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                  • die Verwaltungsdirektion

                  Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                  Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
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                    Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                    Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                    • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                    • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                    Ziele

                    • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                    • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                    • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                    • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                    • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                    Inhalt

                    • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                    • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                    • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                    • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                    Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                    In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                    Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                    • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                    • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                    • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                    • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                    • die Verwaltungsdirektion

                    Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                    Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                      Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                      • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                      • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                      Ziele

                      • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                      • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                      • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                      • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                      • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                      Inhalt

                      • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                      • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                      • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                      • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                      Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                      In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                      Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                      • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                      • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                      • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                      • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                      • die Verwaltungsdirektion

                      Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                      Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                        Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                        • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                        • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                        Ziele

                        • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                        • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                        • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                        • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                        • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                        Inhalt

                        • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                        • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                        • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                        • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                        Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                        In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                        Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                        • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                        • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                        • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                        • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                        • die Verwaltungsdirektion

                        Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                        Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                          Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                          • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                          • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                          Ziele

                          • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                          • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                          • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                          • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                          • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                          Inhalt

                          • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                          • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                          • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                          • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                          Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                          In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                          Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                          • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                          • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                          • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                          • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                          • die Verwaltungsdirektion

                          Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                          Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                            Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                            • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                            • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                            Ziele

                            • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                            • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                            • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                            • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                            • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                            Inhalt

                            • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                            • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                            • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                            • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                            Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                            In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                            Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                            • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                            • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                            • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                            • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                            • die Verwaltungsdirektion

                            Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                            Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                              Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                              • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                              • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                              Ziele

                              • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                              • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                              • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                              • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                              • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                              Inhalt

                              • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                              • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                              • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                              • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                              Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                              In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                              Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                              • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                              • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                              • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                              • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                              • die Verwaltungsdirektion

                              Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                              Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                                Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                                • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                                • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                                Ziele

                                • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                                • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                                • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                                • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                                • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                Inhalt

                                • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                                • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                                • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                                • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                                In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                                Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                                • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                                • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                                • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                                • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                                • die Verwaltungsdirektion

                                Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                                  Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                                  • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                                  • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                                  Ziele

                                  • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                                  • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                                  • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                                  • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                                  • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                  Inhalt

                                  • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                                  • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                                  • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                                  • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                  Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                                  In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                                  Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                                  • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                                  • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                                  • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                                  • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                                  • die Verwaltungsdirektion

                                  Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                  Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                                    Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                                    • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                                    • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                                    Ziele

                                    • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                                    • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                                    • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                                    • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                                    • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                    Inhalt

                                    • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                                    • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                                    • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                                    • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                    Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                                    In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                                    Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                                    • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                                    • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                                    • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                                    • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                                    • die Verwaltungsdirektion

                                    Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                    Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                                      Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                                      • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                                      • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                                      Ziele

                                      • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                                      • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                                      • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                                      • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                                      • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                      Inhalt

                                      • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                                      • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                                      • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                                      • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                      Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                                      In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                                      Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                                      • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                                      • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                                      • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                                      • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                                      • die Verwaltungsdirektion

                                      Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                      Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                                        Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                                        • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                                        • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                                        Ziele

                                        • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                                        • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                                        • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                                        • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                                        • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                        Inhalt

                                        • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                                        • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                                        • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                                        • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                        Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                                        In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                                        Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                                        • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                                        • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                                        • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                                        • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                                        • die Verwaltungsdirektion

                                        Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                        Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                                          Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                                          • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                                          • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                                          Ziele

                                          • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                                          • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                                          • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                                          • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                                          • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                          Inhalt

                                          • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                                          • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                                          • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                                          • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                          Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                                          In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                                          Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                                          • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                                          • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                                          • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                                          • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                                          • die Verwaltungsdirektion

                                          Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                          Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                                            Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                                            • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                                            • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                                            Ziele

                                            • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                                            • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                                            • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                                            • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                                            • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                            Inhalt

                                            • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                                            • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                                            • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                                            • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                            Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                                            In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                                            Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                                            • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                                            • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                                            • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                                            • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                                            • die Verwaltungsdirektion

                                            Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                            Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                                              Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                                              • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                                              • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                                              Ziele

                                              • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                                              • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                                              • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                                              • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                                              • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                              Inhalt

                                              • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                                              • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                                              • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                                              • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                              Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                                              In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                                              Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                                              • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                                              • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                                              • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                                              • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                                              • die Verwaltungsdirektion

                                              Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                              Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                                                Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                                                • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                                                • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                                                Ziele

                                                • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                                                • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                                                • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                                                • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                                                • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                                Inhalt

                                                • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                                                • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                                                • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                                                • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                                                In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                                                Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                                                • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                                                • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                                                • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                                                • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                                                • die Verwaltungsdirektion

                                                Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                                                  Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                                                  • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                                                  • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                                                  Ziele

                                                  • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                                                  • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                                                  • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                                                  • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                                                  • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                                  Inhalt

                                                  • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                                                  • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                                                  • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                                                  • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                  Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                                                  In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                                                  Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                                                  • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                                                  • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                                                  • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                                                  • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                                                  • die Verwaltungsdirektion

                                                  Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                  Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                                                    Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                                                    • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                                                    • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                                                    Ziele

                                                    • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                                                    • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                                                    • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                                                    • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                                                    • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                                    Inhalt

                                                    • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                                                    • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                                                    • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                                                    • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                    Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                                                    In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                                                    Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                                                    • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                                                    • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                                                    • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                                                    • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                                                    • die Verwaltungsdirektion

                                                    Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                                                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                    Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                                                      Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                                                      • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                                                      • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                                                      Ziele

                                                      • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                                                      • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                                                      • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                                                      • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                                                      • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                                      Inhalt

                                                      • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                                                      • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                                                      • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                                                      • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                      Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                                                      In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                                                      Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                                                      • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                                                      • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                                                      • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                                                      • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                                                      • die Verwaltungsdirektion

                                                      Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                                                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                      Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                                                        Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                                                        • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                                                        • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                                                        Ziele

                                                        • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                                                        • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                                                        • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                                                        • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                                                        • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                                        Inhalt

                                                        • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                                                        • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                                                        • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                                                        • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                        Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                                                        In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                                                        Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                                                        • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                                                        • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                                                        • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                                                        • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                                                        • die Verwaltungsdirektion

                                                        Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                                                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                        Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                                                          Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                                                          • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                                                          • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                                                          Ziele

                                                          • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                                                          • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                                                          • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                                                          • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                                                          • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                                          Inhalt

                                                          • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                                                          • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                                                          • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                                                          • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                          Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                                                          In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                                                          Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                                                          • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                                                          • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                                                          • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                                                          • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                                                          • die Verwaltungsdirektion

                                                          Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                                                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                          Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                                                            Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                                                            • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                                                            • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                                                            Ziele

                                                            • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                                                            • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                                                            • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                                                            • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                                                            • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                                            Inhalt

                                                            • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                                                            • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                                                            • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                                                            • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                            Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                                                            In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                                                            Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                                                            • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                                                            • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                                                            • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                                                            • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                                                            • die Verwaltungsdirektion

                                                            Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                                                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                            Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                                                              Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                                                              • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                                                              • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                                                              Ziele

                                                              • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                                                              • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                                                              • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                                                              • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                                                              • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                                              Inhalt

                                                              • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                                                              • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                                                              • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                                                              • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                              Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                                                              In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                                                              Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                                                              • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                                                              • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                                                              • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                                                              • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                                                              • die Verwaltungsdirektion

                                                              Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                                                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                              Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                                                                Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                                                                • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                                                                • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                                                                Ziele

                                                                • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                                                                • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                                                                • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                                                                • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                                                                • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                                                Inhalt

                                                                • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                                                                • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                                                                • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                                                                • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                                                                In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                                                                Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                                                                • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                                                                • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                                                                • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                                                                • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                                                                • die Verwaltungsdirektion

                                                                Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                                                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                                Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begutachtungsentwurf: Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft

                                                                  Zur Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden.

                                                                  • Beginn der Begutachtung: 30. Juni 2026
                                                                  • Ende der Begutachtung: 31. August 2026
                                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend ein Jahr nach dem Tag der erstmaligen Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft (und teilweise mit 1. Jänner 2027)

                                                                  Ziele

                                                                  • Entpolitisierung der Weisungsspitze
                                                                  • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
                                                                  • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
                                                                  • Transparenz des Ernennungsverfahrens
                                                                  • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                                                  Inhalt

                                                                  • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
                                                                  • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
                                                                  • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
                                                                  • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

                                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                  Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Generalprokuratur soll in die Bundesstaatsanwaltschaft eingegliedert werden.

                                                                  In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

                                                                  Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

                                                                  • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
                                                                  • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
                                                                  • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
                                                                  • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
                                                                  • die Verwaltungsdirektion

                                                                  Zudem soll eine umfassende Neuregelung und Reduzierung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften erfolgen.

                                                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                                  Letzte Aktualisierung: 30.06.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion