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    Aktives Wahlrecht – Europawahl 2024

    Hinweis

    Das Bundesministerium für Inneres hat für alle Fragen rund um die Europawahl eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag kann von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220 angerufen werden, vom Ausland aus ist die Hotline unter +43 1 53126 2700 zu erreichen.

    Allgemeine Informationen

    Aktiv wahlberechtigt bei der Europawahl 2024d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind

    • österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger (auch Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher) und
    • andere EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich

    die

    • spätestens am 9. Juni 2024 (Wahltag) 16 Jahre alt sind,
    • in Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind bzw. ihr aktives Wahlrecht in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung verloren haben und
    • am 26. März 2024 (Stichtag) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

    Erfassung der Wahlberechtigten

    Neu

    Sie können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen Sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können Sie nachsehen, ob Sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde Sie sich wenden müssen.

    Die Wahlberechtigten sind in Österreich in der für sie zuständigen Gemeinde in fortlaufend geführten Wählerevidenzen erfasst. Anlässlich jeder Europawahl wird auf Basis der Europa-Wählerevidenz das aktuelle Europa-Wählerverzeichnis erstellt.

    Wenn ein Antrag notwendig ist, muss er von Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern spätestens bis zum 25. April 2024 gestellt werden. An diesem Tag endet der Einsichtszeitraum für die Auflegung der Wählerverzeichnisse. 

    Hinweis

    EU-Bürgerinnen/EU-Bürger die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aber ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, können bei der Europawahl am 9. Juni 2024 die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen. Dafür musste ein Antrag auf Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz bei der Hauptwohnsitzgemeinde in Österreich gestellt werden. Das war bis zum Stichtag der Europawahl, dem 26. März 2024, möglich. Informationen zu den Eintragungsfristen für die Europawahl finden sich auch auf der Website des Bundesministeriums für Inneres (BMI).

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

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    • in Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind bzw. ihr aktives Wahlrecht in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung verloren haben und
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    Sie können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen Sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können Sie nachsehen, ob Sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde Sie sich wenden müssen.

    Die Wahlberechtigten sind in Österreich in der für sie zuständigen Gemeinde in fortlaufend geführten Wählerevidenzen erfasst. Anlässlich jeder Europawahl wird auf Basis der Europa-Wählerevidenz das aktuelle Europa-Wählerverzeichnis erstellt.

    Wenn ein Antrag notwendig ist, muss er von Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern spätestens bis zum 25. April 2024 gestellt werden. An diesem Tag endet der Einsichtszeitraum für die Auflegung der Wählerverzeichnisse. 

    Hinweis

    EU-Bürgerinnen/EU-Bürger die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aber ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, können bei der Europawahl am 9. Juni 2024 die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen. Dafür musste ein Antrag auf Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz bei der Hauptwohnsitzgemeinde in Österreich gestellt werden. Das war bis zum Stichtag der Europawahl, dem 26. März 2024, möglich. Informationen zu den Eintragungsfristen für die Europawahl finden sich auch auf der Website des Bundesministeriums für Inneres (BMI).

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    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Aktives Wahlrecht – Europawahl 2024

    Hinweis

    Das Bundesministerium für Inneres hat für alle Fragen rund um die Europawahl eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag kann von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220 angerufen werden, vom Ausland aus ist die Hotline unter +43 1 53126 2700 zu erreichen.

    Allgemeine Informationen

    Aktiv wahlberechtigt bei der Europawahl 2024d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind

    • österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger (auch Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher) und
    • andere EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich

    die

    • spätestens am 9. Juni 2024 (Wahltag) 16 Jahre alt sind,
    • in Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind bzw. ihr aktives Wahlrecht in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung verloren haben und
    • am 26. März 2024 (Stichtag) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

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    die

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    • in Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind bzw. ihr aktives Wahlrecht in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung verloren haben und
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    • österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger (auch Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher) und
    • andere EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich

    die

    • spätestens am 9. Juni 2024 (Wahltag) 16 Jahre alt sind,
    • in Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind bzw. ihr aktives Wahlrecht in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung verloren haben und
    • am 26. März 2024 (Stichtag) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

    Erfassung der Wahlberechtigten

    Neu

    Sie können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen Sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können Sie nachsehen, ob Sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde Sie sich wenden müssen.

    Die Wahlberechtigten sind in Österreich in der für sie zuständigen Gemeinde in fortlaufend geführten Wählerevidenzen erfasst. Anlässlich jeder Europawahl wird auf Basis der Europa-Wählerevidenz das aktuelle Europa-Wählerverzeichnis erstellt.

    Wenn ein Antrag notwendig ist, muss er von Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern spätestens bis zum 25. April 2024 gestellt werden. An diesem Tag endet der Einsichtszeitraum für die Auflegung der Wählerverzeichnisse. 

    Hinweis

    EU-Bürgerinnen/EU-Bürger die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aber ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, können bei der Europawahl am 9. Juni 2024 die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen. Dafür musste ein Antrag auf Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz bei der Hauptwohnsitzgemeinde in Österreich gestellt werden. Das war bis zum Stichtag der Europawahl, dem 26. März 2024, möglich. Informationen zu den Eintragungsfristen für die Europawahl finden sich auch auf der Website des Bundesministeriums für Inneres (BMI).

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres

    Aktives Wahlrecht – Europawahl 2024

    Hinweis

    Das Bundesministerium für Inneres hat für alle Fragen rund um die Europawahl eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag kann von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220 angerufen werden, vom Ausland aus ist die Hotline unter +43 1 53126 2700 zu erreichen.

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    • in Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind bzw. ihr aktives Wahlrecht in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung verloren haben und
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    Hinweis

    EU-Bürgerinnen/EU-Bürger die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aber ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, können bei der Europawahl am 9. Juni 2024 die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen. Dafür musste ein Antrag auf Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz bei der Hauptwohnsitzgemeinde in Österreich gestellt werden. Das war bis zum Stichtag der Europawahl, dem 26. März 2024, möglich. Informationen zu den Eintragungsfristen für die Europawahl finden sich auch auf der Website des Bundesministeriums für Inneres (BMI).

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Inneres