oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Notariatsakt
Ein Notariatsakt ist eine schriftliche Urkunde, die von einer Notarin/einem Notar über ein Rechtsgeschäft oder eine Rechtserklärung auf Wunsch der (Vertrags-)Parteien verfasst wird. Durch die Mitwirkung der Notarin/des Notars wird die Urkunde zu einer öffentlichen Urkunde, d.h. ihr kommt besondere Beweiskraft zu.
Notariatsakt
Ein Notariatsakt ist eine schriftliche Urkunde, die von einer Notarin/einem Notar über ein Rechtsgeschäft oder eine Rechtserklärung auf Wunsch der (Vertrags-)Parteien verfasst wird. Durch die Mitwirkung der Notarin/des Notars wird die Urkunde zu einer öffentlichen Urkunde, d.h. ihr kommt besondere Beweiskraft zu.
Notariatsakt
Ein Notariatsakt ist eine schriftliche Urkunde, die von einer Notarin/einem Notar über ein Rechtsgeschäft oder eine Rechtserklärung auf Wunsch der (Vertrags-)Parteien verfasst wird. Durch die Mitwirkung der Notarin/des Notars wird die Urkunde zu einer öffentlichen Urkunde, d.h. ihr kommt besondere Beweiskraft zu.
Notariatsakt
Ein Notariatsakt ist eine schriftliche Urkunde, die von einer Notarin/einem Notar über ein Rechtsgeschäft oder eine Rechtserklärung auf Wunsch der (Vertrags-)Parteien verfasst wird. Durch die Mitwirkung der Notarin/des Notars wird die Urkunde zu einer öffentlichen Urkunde, d.h. ihr kommt besondere Beweiskraft zu.
Notariatsakt
Ein Notariatsakt ist eine schriftliche Urkunde, die von einer Notarin/einem Notar über ein Rechtsgeschäft oder eine Rechtserklärung auf Wunsch der (Vertrags-)Parteien verfasst wird. Durch die Mitwirkung der Notarin/des Notars wird die Urkunde zu einer öffentlichen Urkunde, d.h. ihr kommt besondere Beweiskraft zu.
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Ein Notariatsakt ist eine schriftliche Urkunde, die von einer Notarin/einem Notar über ein Rechtsgeschäft oder eine Rechtserklärung auf Wunsch der (Vertrags-)Parteien verfasst wird. Durch die Mitwirkung der Notarin/des Notars wird die Urkunde zu einer öffentlichen Urkunde, d.h. ihr kommt besondere Beweiskraft zu.
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Ein Notariatsakt ist eine schriftliche Urkunde, die von einer Notarin/einem Notar über ein Rechtsgeschäft oder eine Rechtserklärung auf Wunsch der (Vertrags-)Parteien verfasst wird. Durch die Mitwirkung der Notarin/des Notars wird die Urkunde zu einer öffentlichen Urkunde, d.h. ihr kommt besondere Beweiskraft zu.
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