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    Begriffe mit A

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Aufenthaltstitel

    Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder mit einem Aufenthaltstitel "ICT" eines anderen Mitgliedstaates aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

    Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.

    Aufenthaltstitel werden immer für einen bestimmten Zweck erteilt. Sie werden in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Aufenthaltstitel für Österreich" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 07.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                            Aufenthaltstitel

                                            Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder mit einem Aufenthaltstitel "ICT" eines anderen Mitgliedstaates aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

                                            Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.

                                            Aufenthaltstitel werden immer für einen bestimmten Zweck erteilt. Sie werden in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.

                                            Ausführliche Informationen zum Thema "Aufenthaltstitel für Österreich" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                            Letzte Aktualisierung: 07.01.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Begriffe mit A

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                                              Aufenthaltstitel

                                              Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder mit einem Aufenthaltstitel "ICT" eines anderen Mitgliedstaates aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

                                              Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.

                                              Aufenthaltstitel werden immer für einen bestimmten Zweck erteilt. Sie werden in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.

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                                                Aufenthaltstitel

                                                Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder mit einem Aufenthaltstitel "ICT" eines anderen Mitgliedstaates aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

                                                Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.

                                                Aufenthaltstitel werden immer für einen bestimmten Zweck erteilt. Sie werden in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.

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                                                  Aufenthaltstitel

                                                  Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder mit einem Aufenthaltstitel "ICT" eines anderen Mitgliedstaates aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

                                                  Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.

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                                                    Aufenthaltstitel

                                                    Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder mit einem Aufenthaltstitel "ICT" eines anderen Mitgliedstaates aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

                                                    Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.

                                                    Aufenthaltstitel werden immer für einen bestimmten Zweck erteilt. Sie werden in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.

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                                                      Aufenthaltstitel

                                                      Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder mit einem Aufenthaltstitel "ICT" eines anderen Mitgliedstaates aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

                                                      Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.

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                                                        Aufenthaltstitel

                                                        Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder mit einem Aufenthaltstitel "ICT" eines anderen Mitgliedstaates aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

                                                        Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.

                                                        Aufenthaltstitel werden immer für einen bestimmten Zweck erteilt. Sie werden in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.

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                                                          Aufenthaltstitel

                                                          Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder mit einem Aufenthaltstitel "ICT" eines anderen Mitgliedstaates aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

                                                          Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.

                                                          Aufenthaltstitel werden immer für einen bestimmten Zweck erteilt. Sie werden in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.

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                                                            Aufenthaltstitel

                                                            Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder mit einem Aufenthaltstitel "ICT" eines anderen Mitgliedstaates aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

                                                            Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.

                                                            Aufenthaltstitel werden immer für einen bestimmten Zweck erteilt. Sie werden in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.

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                                                              Aufenthaltstitel

                                                              Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder mit einem Aufenthaltstitel "ICT" eines anderen Mitgliedstaates aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

                                                              Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.

                                                              Aufenthaltstitel werden immer für einen bestimmten Zweck erteilt. Sie werden in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.

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                                                                Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder mit einem Aufenthaltstitel "ICT" eines anderen Mitgliedstaates aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

                                                                Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.

                                                                Aufenthaltstitel werden immer für einen bestimmten Zweck erteilt. Sie werden in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.

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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

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                                                                  Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder mit einem Aufenthaltstitel "ICT" eines anderen Mitgliedstaates aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

                                                                  Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.

                                                                  Aufenthaltstitel werden immer für einen bestimmten Zweck erteilt. Sie werden in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.

                                                                  Ausführliche Informationen zum Thema "Aufenthaltstitel für Österreich" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 07.01.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion