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    Begriffe mit D

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Drittstaatsangehöriger

    Drittstaatsangehörige sind Personen, die

    • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
    • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
    • noch Schweizerinnen/Schweizer

    sind.

    Hinweis:

    Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

    Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                            Hinweis:

                            Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                              Hinweis:

                              Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                Hinweis:

                                Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                  • noch Schweizerinnen/Schweizer

                                  sind.

                                  Hinweis:

                                  Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                    • noch Schweizerinnen/Schweizer

                                    sind.

                                    Hinweis:

                                    Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                      sind.

                                      Hinweis:

                                      Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                        • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
                                        • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
                                        • noch Schweizerinnen/Schweizer

                                        sind.

                                        Hinweis:

                                        Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

                                        Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
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                                          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                          Drittstaatsangehöriger

                                          Drittstaatsangehörige sind Personen, die

                                          • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
                                          • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
                                          • noch Schweizerinnen/Schweizer

                                          sind.

                                          Hinweis:

                                          Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                            Drittstaatsangehöriger

                                            Drittstaatsangehörige sind Personen, die

                                            • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
                                            • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
                                            • noch Schweizerinnen/Schweizer

                                            sind.

                                            Hinweis:

                                            Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                              Drittstaatsangehöriger

                                              Drittstaatsangehörige sind Personen, die

                                              • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
                                              • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
                                              • noch Schweizerinnen/Schweizer

                                              sind.

                                              Hinweis:

                                              Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                                Drittstaatsangehöriger

                                                Drittstaatsangehörige sind Personen, die

                                                • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
                                                • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
                                                • noch Schweizerinnen/Schweizer

                                                sind.

                                                Hinweis:

                                                Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                                  Drittstaatsangehöriger

                                                  Drittstaatsangehörige sind Personen, die

                                                  • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
                                                  • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
                                                  • noch Schweizerinnen/Schweizer

                                                  sind.

                                                  Hinweis:

                                                  Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                                    Drittstaatsangehöriger

                                                    Drittstaatsangehörige sind Personen, die

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                                                    • noch Schweizerinnen/Schweizer

                                                    sind.

                                                    Hinweis:

                                                    Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                                      Drittstaatsangehöriger

                                                      Drittstaatsangehörige sind Personen, die

                                                      • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
                                                      • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
                                                      • noch Schweizerinnen/Schweizer

                                                      sind.

                                                      Hinweis:

                                                      Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                                        Drittstaatsangehöriger

                                                        Drittstaatsangehörige sind Personen, die

                                                        • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
                                                        • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
                                                        • noch Schweizerinnen/Schweizer

                                                        sind.

                                                        Hinweis:

                                                        Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                                          Drittstaatsangehöriger

                                                          Drittstaatsangehörige sind Personen, die

                                                          • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
                                                          • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
                                                          • noch Schweizerinnen/Schweizer

                                                          sind.

                                                          Hinweis:

                                                          Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

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                                                            Drittstaatsangehöriger

                                                            Drittstaatsangehörige sind Personen, die

                                                            • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
                                                            • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
                                                            • noch Schweizerinnen/Schweizer

                                                            sind.

                                                            Hinweis:

                                                            Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

                                                            Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begriffe mit D

                                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                              Drittstaatsangehöriger

                                                              Drittstaatsangehörige sind Personen, die

                                                              • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
                                                              • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
                                                              • noch Schweizerinnen/Schweizer

                                                              sind.

                                                              Hinweis:

                                                              Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

                                                              Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begriffe mit D

                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Drittstaatsangehöriger

                                                                Drittstaatsangehörige sind Personen, die

                                                                • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
                                                                • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
                                                                • noch Schweizerinnen/Schweizer

                                                                sind.

                                                                Hinweis:

                                                                Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

                                                                Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Drittstaatsangehöriger

                                                                  Drittstaatsangehörige sind Personen, die

                                                                  • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
                                                                  • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
                                                                  • noch Schweizerinnen/Schweizer

                                                                  sind.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion