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    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung:

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfezahlungen der/des Verstorbenen ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 13.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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