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    Selbstversicherung in der Krankenversicherung – pflegende Angehörige

    Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

    Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

    Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

    Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

    Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

    Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

    Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

      Selbstversicherung in der Krankenversicherung – pflegende Angehörige

      Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

      Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

      Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

      Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

      Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

      Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

      Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

        Selbstversicherung in der Krankenversicherung – pflegende Angehörige

        Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

        Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

        Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

        Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

        Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

        Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

        Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

          Selbstversicherung in der Krankenversicherung – pflegende Angehörige

          Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

          Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

          Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

          Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

          Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

          Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

          Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

            Selbstversicherung in der Krankenversicherung – pflegende Angehörige

            Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

            Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

            Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

            Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

            Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

            Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

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              Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

              Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

              Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

              Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

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                Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

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                Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

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                  Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

                  Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

                  Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

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                    Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

                    Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

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                    Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

                    Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

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                      Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

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                      Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

                      Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

                      Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

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                        Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

                        Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

                        Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

                        Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

                        Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

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                          Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

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                          Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

                          Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

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                              Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

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                              Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

                              Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

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                              Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
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                                  Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

                                  Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

                                  Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

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                                    Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

                                    Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

                                    Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

                                    Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

                                    Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

                                    Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                      Selbstversicherung in der Krankenversicherung – pflegende Angehörige

                                      Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

                                      Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

                                      Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

                                      Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

                                      Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

                                      Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

                                      Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                        Selbstversicherung in der Krankenversicherung – pflegende Angehörige

                                        Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

                                        Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

                                        Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

                                        Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

                                        Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

                                        Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

                                        Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                          Selbstversicherung in der Krankenversicherung – pflegende Angehörige

                                          Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

                                          Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

                                          Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

                                          Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

                                          Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

                                          Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

                                          Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
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                                            Selbstversicherung in der Krankenversicherung – pflegende Angehörige

                                            Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

                                            Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

                                            Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

                                            Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

                                            Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

                                            Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

                                            Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                              Selbstversicherung in der Krankenversicherung – pflegende Angehörige

                                              Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

                                              Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

                                              Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

                                              Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

                                              Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

                                              Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

                                              Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                Selbstversicherung in der Krankenversicherung – pflegende Angehörige

                                                Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

                                                Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

                                                Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

                                                Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

                                                Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

                                                Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

                                                Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                  Selbstversicherung in der Krankenversicherung – pflegende Angehörige

                                                  Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

                                                  Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

                                                  Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

                                                  Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

                                                  Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

                                                  Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

                                                  Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                    Selbstversicherung in der Krankenversicherung – pflegende Angehörige

                                                    Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

                                                    Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

                                                    Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

                                                    Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

                                                    Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

                                                    Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

                                                    Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                      Selbstversicherung in der Krankenversicherung – pflegende Angehörige

                                                      Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

                                                      Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

                                                      Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

                                                      Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

                                                      Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

                                                      Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

                                                      Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
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                                                        Selbstversicherung in der Krankenversicherung – pflegende Angehörige

                                                        Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

                                                        Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

                                                        Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

                                                        Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

                                                        Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

                                                        Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

                                                        Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                          Selbstversicherung in der Krankenversicherung – pflegende Angehörige

                                                          Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

                                                          Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

                                                          Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

                                                          Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

                                                          Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

                                                          Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

                                                          Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                            Selbstversicherung in der Krankenversicherung – pflegende Angehörige

                                                            Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

                                                            Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

                                                            Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

                                                            Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

                                                            Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

                                                            Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

                                                            Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                              Selbstversicherung in der Krankenversicherung – pflegende Angehörige

                                                              Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

                                                              Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

                                                              Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

                                                              Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

                                                              Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

                                                              Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

                                                              Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                Selbstversicherung in der Krankenversicherung – pflegende Angehörige

                                                                Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

                                                                Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

                                                                Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

                                                                Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

                                                                Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

                                                                Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

                                                                Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                  Selbstversicherung in der Krankenversicherung – pflegende Angehörige

                                                                  Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

                                                                  Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

                                                                  Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

                                                                  Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

                                                                  Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

                                                                  Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz