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    Begriffe mit P

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Persönliche Dienstbarkeit

    Sinnverwandter Begriff: Personalservitut

    Persönliche Dienstbarkeiten stehen ganz bestimmten Personen zu, denen ein Vorteil verschafft werden soll. Dieses Recht endet daher spätestens mit dem Tod der/des Berechtigten.

    Beispiel:
    • Fruchtgenuss
      Recht zur unbeschränkten Nutzung einer fremden Sache inklusive Ertragsrecht (z.B. Bezug von Milch einer Kuh)
    • Gebrauchsrecht
      Recht zur Nutzung einer fremden Sache bloß zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse der/des Berechtigten (z.B. Recht auf Benützung der Wohnung zum eigenen Gebrauch)
    Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Beispiel:
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                                    • Fruchtgenuss
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                                        Persönliche Dienstbarkeit

                                        Sinnverwandter Begriff: Personalservitut

                                        Persönliche Dienstbarkeiten stehen ganz bestimmten Personen zu, denen ein Vorteil verschafft werden soll. Dieses Recht endet daher spätestens mit dem Tod der/des Berechtigten.

                                        Beispiel:
                                        • Fruchtgenuss
                                          Recht zur unbeschränkten Nutzung einer fremden Sache inklusive Ertragsrecht (z.B. Bezug von Milch einer Kuh)
                                        • Gebrauchsrecht
                                          Recht zur Nutzung einer fremden Sache bloß zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse der/des Berechtigten (z.B. Recht auf Benützung der Wohnung zum eigenen Gebrauch)
                                        Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                          Sinnverwandter Begriff: Personalservitut

                                          Persönliche Dienstbarkeiten stehen ganz bestimmten Personen zu, denen ein Vorteil verschafft werden soll. Dieses Recht endet daher spätestens mit dem Tod der/des Berechtigten.

                                          Beispiel:
                                          • Fruchtgenuss
                                            Recht zur unbeschränkten Nutzung einer fremden Sache inklusive Ertragsrecht (z.B. Bezug von Milch einer Kuh)
                                          • Gebrauchsrecht
                                            Recht zur Nutzung einer fremden Sache bloß zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse der/des Berechtigten (z.B. Recht auf Benützung der Wohnung zum eigenen Gebrauch)
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                                            Sinnverwandter Begriff: Personalservitut

                                            Persönliche Dienstbarkeiten stehen ganz bestimmten Personen zu, denen ein Vorteil verschafft werden soll. Dieses Recht endet daher spätestens mit dem Tod der/des Berechtigten.

                                            Beispiel:
                                            • Fruchtgenuss
                                              Recht zur unbeschränkten Nutzung einer fremden Sache inklusive Ertragsrecht (z.B. Bezug von Milch einer Kuh)
                                            • Gebrauchsrecht
                                              Recht zur Nutzung einer fremden Sache bloß zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse der/des Berechtigten (z.B. Recht auf Benützung der Wohnung zum eigenen Gebrauch)
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                                              Sinnverwandter Begriff: Personalservitut

                                              Persönliche Dienstbarkeiten stehen ganz bestimmten Personen zu, denen ein Vorteil verschafft werden soll. Dieses Recht endet daher spätestens mit dem Tod der/des Berechtigten.

                                              Beispiel:
                                              • Fruchtgenuss
                                                Recht zur unbeschränkten Nutzung einer fremden Sache inklusive Ertragsrecht (z.B. Bezug von Milch einer Kuh)
                                              • Gebrauchsrecht
                                                Recht zur Nutzung einer fremden Sache bloß zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse der/des Berechtigten (z.B. Recht auf Benützung der Wohnung zum eigenen Gebrauch)
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                                                Sinnverwandter Begriff: Personalservitut

                                                Persönliche Dienstbarkeiten stehen ganz bestimmten Personen zu, denen ein Vorteil verschafft werden soll. Dieses Recht endet daher spätestens mit dem Tod der/des Berechtigten.

                                                Beispiel:
                                                • Fruchtgenuss
                                                  Recht zur unbeschränkten Nutzung einer fremden Sache inklusive Ertragsrecht (z.B. Bezug von Milch einer Kuh)
                                                • Gebrauchsrecht
                                                  Recht zur Nutzung einer fremden Sache bloß zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse der/des Berechtigten (z.B. Recht auf Benützung der Wohnung zum eigenen Gebrauch)
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                                                  Sinnverwandter Begriff: Personalservitut

                                                  Persönliche Dienstbarkeiten stehen ganz bestimmten Personen zu, denen ein Vorteil verschafft werden soll. Dieses Recht endet daher spätestens mit dem Tod der/des Berechtigten.

                                                  Beispiel:
                                                  • Fruchtgenuss
                                                    Recht zur unbeschränkten Nutzung einer fremden Sache inklusive Ertragsrecht (z.B. Bezug von Milch einer Kuh)
                                                  • Gebrauchsrecht
                                                    Recht zur Nutzung einer fremden Sache bloß zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse der/des Berechtigten (z.B. Recht auf Benützung der Wohnung zum eigenen Gebrauch)
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                                                    Sinnverwandter Begriff: Personalservitut

                                                    Persönliche Dienstbarkeiten stehen ganz bestimmten Personen zu, denen ein Vorteil verschafft werden soll. Dieses Recht endet daher spätestens mit dem Tod der/des Berechtigten.

                                                    Beispiel:
                                                    • Fruchtgenuss
                                                      Recht zur unbeschränkten Nutzung einer fremden Sache inklusive Ertragsrecht (z.B. Bezug von Milch einer Kuh)
                                                    • Gebrauchsrecht
                                                      Recht zur Nutzung einer fremden Sache bloß zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse der/des Berechtigten (z.B. Recht auf Benützung der Wohnung zum eigenen Gebrauch)
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                                                      Sinnverwandter Begriff: Personalservitut

                                                      Persönliche Dienstbarkeiten stehen ganz bestimmten Personen zu, denen ein Vorteil verschafft werden soll. Dieses Recht endet daher spätestens mit dem Tod der/des Berechtigten.

                                                      Beispiel:
                                                      • Fruchtgenuss
                                                        Recht zur unbeschränkten Nutzung einer fremden Sache inklusive Ertragsrecht (z.B. Bezug von Milch einer Kuh)
                                                      • Gebrauchsrecht
                                                        Recht zur Nutzung einer fremden Sache bloß zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse der/des Berechtigten (z.B. Recht auf Benützung der Wohnung zum eigenen Gebrauch)
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                                                        Persönliche Dienstbarkeit

                                                        Sinnverwandter Begriff: Personalservitut

                                                        Persönliche Dienstbarkeiten stehen ganz bestimmten Personen zu, denen ein Vorteil verschafft werden soll. Dieses Recht endet daher spätestens mit dem Tod der/des Berechtigten.

                                                        Beispiel:
                                                        • Fruchtgenuss
                                                          Recht zur unbeschränkten Nutzung einer fremden Sache inklusive Ertragsrecht (z.B. Bezug von Milch einer Kuh)
                                                        • Gebrauchsrecht
                                                          Recht zur Nutzung einer fremden Sache bloß zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse der/des Berechtigten (z.B. Recht auf Benützung der Wohnung zum eigenen Gebrauch)
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                                                          Persönliche Dienstbarkeit

                                                          Sinnverwandter Begriff: Personalservitut

                                                          Persönliche Dienstbarkeiten stehen ganz bestimmten Personen zu, denen ein Vorteil verschafft werden soll. Dieses Recht endet daher spätestens mit dem Tod der/des Berechtigten.

                                                          Beispiel:
                                                          • Fruchtgenuss
                                                            Recht zur unbeschränkten Nutzung einer fremden Sache inklusive Ertragsrecht (z.B. Bezug von Milch einer Kuh)
                                                          • Gebrauchsrecht
                                                            Recht zur Nutzung einer fremden Sache bloß zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse der/des Berechtigten (z.B. Recht auf Benützung der Wohnung zum eigenen Gebrauch)
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                                                            Sinnverwandter Begriff: Personalservitut

                                                            Persönliche Dienstbarkeiten stehen ganz bestimmten Personen zu, denen ein Vorteil verschafft werden soll. Dieses Recht endet daher spätestens mit dem Tod der/des Berechtigten.

                                                            Beispiel:
                                                            • Fruchtgenuss
                                                              Recht zur unbeschränkten Nutzung einer fremden Sache inklusive Ertragsrecht (z.B. Bezug von Milch einer Kuh)
                                                            • Gebrauchsrecht
                                                              Recht zur Nutzung einer fremden Sache bloß zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse der/des Berechtigten (z.B. Recht auf Benützung der Wohnung zum eigenen Gebrauch)
                                                            Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begriffe mit P

                                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                              Persönliche Dienstbarkeit

                                                              Sinnverwandter Begriff: Personalservitut

                                                              Persönliche Dienstbarkeiten stehen ganz bestimmten Personen zu, denen ein Vorteil verschafft werden soll. Dieses Recht endet daher spätestens mit dem Tod der/des Berechtigten.

                                                              Beispiel:
                                                              • Fruchtgenuss
                                                                Recht zur unbeschränkten Nutzung einer fremden Sache inklusive Ertragsrecht (z.B. Bezug von Milch einer Kuh)
                                                              • Gebrauchsrecht
                                                                Recht zur Nutzung einer fremden Sache bloß zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse der/des Berechtigten (z.B. Recht auf Benützung der Wohnung zum eigenen Gebrauch)
                                                              Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begriffe mit P

                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Persönliche Dienstbarkeit

                                                                Sinnverwandter Begriff: Personalservitut

                                                                Persönliche Dienstbarkeiten stehen ganz bestimmten Personen zu, denen ein Vorteil verschafft werden soll. Dieses Recht endet daher spätestens mit dem Tod der/des Berechtigten.

                                                                Beispiel:
                                                                • Fruchtgenuss
                                                                  Recht zur unbeschränkten Nutzung einer fremden Sache inklusive Ertragsrecht (z.B. Bezug von Milch einer Kuh)
                                                                • Gebrauchsrecht
                                                                  Recht zur Nutzung einer fremden Sache bloß zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse der/des Berechtigten (z.B. Recht auf Benützung der Wohnung zum eigenen Gebrauch)
                                                                Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Persönliche Dienstbarkeit

                                                                  Sinnverwandter Begriff: Personalservitut

                                                                  Persönliche Dienstbarkeiten stehen ganz bestimmten Personen zu, denen ein Vorteil verschafft werden soll. Dieses Recht endet daher spätestens mit dem Tod der/des Berechtigten.

                                                                  Beispiel:
                                                                  • Fruchtgenuss
                                                                    Recht zur unbeschränkten Nutzung einer fremden Sache inklusive Ertragsrecht (z.B. Bezug von Milch einer Kuh)
                                                                  • Gebrauchsrecht
                                                                    Recht zur Nutzung einer fremden Sache bloß zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse der/des Berechtigten (z.B. Recht auf Benützung der Wohnung zum eigenen Gebrauch)
                                                                  Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion