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    Begriffe mit D

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Dienstbarkeit

    Sinnverwandter Begriff: Servitut

    Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

    Dienstbarkeiten können ersessen werden oder infolge der Nichtausübung verjähren.

    Beispiel:
    Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

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                                      Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

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                                        Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

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                                            Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

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                                              Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

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                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                Dienstbarkeit

                                                Sinnverwandter Begriff: Servitut

                                                Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

                                                Dienstbarkeiten können ersessen werden oder infolge der Nichtausübung verjähren.

                                                Beispiel:
                                                Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
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                                                  Sinnverwandter Begriff: Servitut

                                                  Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

                                                  Dienstbarkeiten können ersessen werden oder infolge der Nichtausübung verjähren.

                                                  Beispiel:
                                                  Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
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                                                    Sinnverwandter Begriff: Servitut

                                                    Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

                                                    Dienstbarkeiten können ersessen werden oder infolge der Nichtausübung verjähren.

                                                    Beispiel:
                                                    Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
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                                                      Sinnverwandter Begriff: Servitut

                                                      Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

                                                      Dienstbarkeiten können ersessen werden oder infolge der Nichtausübung verjähren.

                                                      Beispiel:
                                                      Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
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                                                        Sinnverwandter Begriff: Servitut

                                                        Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

                                                        Dienstbarkeiten können ersessen werden oder infolge der Nichtausübung verjähren.

                                                        Beispiel:
                                                        Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
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                                                          Dienstbarkeit

                                                          Sinnverwandter Begriff: Servitut

                                                          Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

                                                          Dienstbarkeiten können ersessen werden oder infolge der Nichtausübung verjähren.

                                                          Beispiel:
                                                          Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
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                                                            Dienstbarkeit

                                                            Sinnverwandter Begriff: Servitut

                                                            Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

                                                            Dienstbarkeiten können ersessen werden oder infolge der Nichtausübung verjähren.

                                                            Beispiel:
                                                            Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
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                                                              Sinnverwandter Begriff: Servitut

                                                              Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

                                                              Dienstbarkeiten können ersessen werden oder infolge der Nichtausübung verjähren.

                                                              Beispiel:
                                                              Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
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                                                                Sinnverwandter Begriff: Servitut

                                                                Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

                                                                Dienstbarkeiten können ersessen werden oder infolge der Nichtausübung verjähren.

                                                                Beispiel:
                                                                Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
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                                                                  Dienstbarkeit

                                                                  Sinnverwandter Begriff: Servitut

                                                                  Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

                                                                  Dienstbarkeiten können ersessen werden oder infolge der Nichtausübung verjähren.

                                                                  Beispiel:
                                                                  Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
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