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    Begriffe mit S

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Selbsterhaltungsfähigkeit

    Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist ein Begriff, der v.a. im Zusammenhang mit Unterhaltspflichten verwendet wird. So müssen Eltern grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder Unterhalt leisten. Ein Kind ist selbsterhaltungsfähig, wenn es die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst abdecken kann. Dieser Zeitpunkt kann (z.B. wegen einer weiteren Ausbildung) auch erst nach Erreichen der Volljährigkeit eintreten.

    Ob Selbsterhaltungsfähigkeit vorliegt, muss immer im Einzelfall beurteilt werden. Als Orientierungshilfe zur Beurteilung der Selbsterhaltungsfähigkeit wird bei durchschnittlichen Verhältnissen oft die gesetzliche "Mindestpension" herangezogen: Ist das eigene Einkommen des Kindes mindestens so hoch wie der Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Pensionistinnen/Pensionisten, kann in vielen Fällen davon ausgegangen werden, dass das Kind selbsterhaltungsfähig ist. Ist dies der Fall, hat es keinen Anspruch auf Unterhalt.

    Letzte Aktualisierung: 22.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                        Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist ein Begriff, der v.a. im Zusammenhang mit Unterhaltspflichten verwendet wird. So müssen Eltern grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder Unterhalt leisten. Ein Kind ist selbsterhaltungsfähig, wenn es die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst abdecken kann. Dieser Zeitpunkt kann (z.B. wegen einer weiteren Ausbildung) auch erst nach Erreichen der Volljährigkeit eintreten.

                                        Ob Selbsterhaltungsfähigkeit vorliegt, muss immer im Einzelfall beurteilt werden. Als Orientierungshilfe zur Beurteilung der Selbsterhaltungsfähigkeit wird bei durchschnittlichen Verhältnissen oft die gesetzliche "Mindestpension" herangezogen: Ist das eigene Einkommen des Kindes mindestens so hoch wie der Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Pensionistinnen/Pensionisten, kann in vielen Fällen davon ausgegangen werden, dass das Kind selbsterhaltungsfähig ist. Ist dies der Fall, hat es keinen Anspruch auf Unterhalt.

                                        Letzte Aktualisierung: 22.05.2025
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                                          Selbsterhaltungsfähigkeit

                                          Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist ein Begriff, der v.a. im Zusammenhang mit Unterhaltspflichten verwendet wird. So müssen Eltern grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder Unterhalt leisten. Ein Kind ist selbsterhaltungsfähig, wenn es die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst abdecken kann. Dieser Zeitpunkt kann (z.B. wegen einer weiteren Ausbildung) auch erst nach Erreichen der Volljährigkeit eintreten.

                                          Ob Selbsterhaltungsfähigkeit vorliegt, muss immer im Einzelfall beurteilt werden. Als Orientierungshilfe zur Beurteilung der Selbsterhaltungsfähigkeit wird bei durchschnittlichen Verhältnissen oft die gesetzliche "Mindestpension" herangezogen: Ist das eigene Einkommen des Kindes mindestens so hoch wie der Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Pensionistinnen/Pensionisten, kann in vielen Fällen davon ausgegangen werden, dass das Kind selbsterhaltungsfähig ist. Ist dies der Fall, hat es keinen Anspruch auf Unterhalt.

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                                            Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist ein Begriff, der v.a. im Zusammenhang mit Unterhaltspflichten verwendet wird. So müssen Eltern grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder Unterhalt leisten. Ein Kind ist selbsterhaltungsfähig, wenn es die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst abdecken kann. Dieser Zeitpunkt kann (z.B. wegen einer weiteren Ausbildung) auch erst nach Erreichen der Volljährigkeit eintreten.

                                            Ob Selbsterhaltungsfähigkeit vorliegt, muss immer im Einzelfall beurteilt werden. Als Orientierungshilfe zur Beurteilung der Selbsterhaltungsfähigkeit wird bei durchschnittlichen Verhältnissen oft die gesetzliche "Mindestpension" herangezogen: Ist das eigene Einkommen des Kindes mindestens so hoch wie der Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Pensionistinnen/Pensionisten, kann in vielen Fällen davon ausgegangen werden, dass das Kind selbsterhaltungsfähig ist. Ist dies der Fall, hat es keinen Anspruch auf Unterhalt.

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                                              Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist ein Begriff, der v.a. im Zusammenhang mit Unterhaltspflichten verwendet wird. So müssen Eltern grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder Unterhalt leisten. Ein Kind ist selbsterhaltungsfähig, wenn es die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst abdecken kann. Dieser Zeitpunkt kann (z.B. wegen einer weiteren Ausbildung) auch erst nach Erreichen der Volljährigkeit eintreten.

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                                                Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist ein Begriff, der v.a. im Zusammenhang mit Unterhaltspflichten verwendet wird. So müssen Eltern grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder Unterhalt leisten. Ein Kind ist selbsterhaltungsfähig, wenn es die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst abdecken kann. Dieser Zeitpunkt kann (z.B. wegen einer weiteren Ausbildung) auch erst nach Erreichen der Volljährigkeit eintreten.

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                                                    Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist ein Begriff, der v.a. im Zusammenhang mit Unterhaltspflichten verwendet wird. So müssen Eltern grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder Unterhalt leisten. Ein Kind ist selbsterhaltungsfähig, wenn es die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst abdecken kann. Dieser Zeitpunkt kann (z.B. wegen einer weiteren Ausbildung) auch erst nach Erreichen der Volljährigkeit eintreten.

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                                                      Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist ein Begriff, der v.a. im Zusammenhang mit Unterhaltspflichten verwendet wird. So müssen Eltern grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder Unterhalt leisten. Ein Kind ist selbsterhaltungsfähig, wenn es die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst abdecken kann. Dieser Zeitpunkt kann (z.B. wegen einer weiteren Ausbildung) auch erst nach Erreichen der Volljährigkeit eintreten.

                                                      Ob Selbsterhaltungsfähigkeit vorliegt, muss immer im Einzelfall beurteilt werden. Als Orientierungshilfe zur Beurteilung der Selbsterhaltungsfähigkeit wird bei durchschnittlichen Verhältnissen oft die gesetzliche "Mindestpension" herangezogen: Ist das eigene Einkommen des Kindes mindestens so hoch wie der Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Pensionistinnen/Pensionisten, kann in vielen Fällen davon ausgegangen werden, dass das Kind selbsterhaltungsfähig ist. Ist dies der Fall, hat es keinen Anspruch auf Unterhalt.

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                                                        Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist ein Begriff, der v.a. im Zusammenhang mit Unterhaltspflichten verwendet wird. So müssen Eltern grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder Unterhalt leisten. Ein Kind ist selbsterhaltungsfähig, wenn es die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst abdecken kann. Dieser Zeitpunkt kann (z.B. wegen einer weiteren Ausbildung) auch erst nach Erreichen der Volljährigkeit eintreten.

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                                                          Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist ein Begriff, der v.a. im Zusammenhang mit Unterhaltspflichten verwendet wird. So müssen Eltern grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder Unterhalt leisten. Ein Kind ist selbsterhaltungsfähig, wenn es die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst abdecken kann. Dieser Zeitpunkt kann (z.B. wegen einer weiteren Ausbildung) auch erst nach Erreichen der Volljährigkeit eintreten.

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                                                            Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist ein Begriff, der v.a. im Zusammenhang mit Unterhaltspflichten verwendet wird. So müssen Eltern grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder Unterhalt leisten. Ein Kind ist selbsterhaltungsfähig, wenn es die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst abdecken kann. Dieser Zeitpunkt kann (z.B. wegen einer weiteren Ausbildung) auch erst nach Erreichen der Volljährigkeit eintreten.

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                                                                Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist ein Begriff, der v.a. im Zusammenhang mit Unterhaltspflichten verwendet wird. So müssen Eltern grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder Unterhalt leisten. Ein Kind ist selbsterhaltungsfähig, wenn es die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst abdecken kann. Dieser Zeitpunkt kann (z.B. wegen einer weiteren Ausbildung) auch erst nach Erreichen der Volljährigkeit eintreten.

                                                                Ob Selbsterhaltungsfähigkeit vorliegt, muss immer im Einzelfall beurteilt werden. Als Orientierungshilfe zur Beurteilung der Selbsterhaltungsfähigkeit wird bei durchschnittlichen Verhältnissen oft die gesetzliche "Mindestpension" herangezogen: Ist das eigene Einkommen des Kindes mindestens so hoch wie der Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Pensionistinnen/Pensionisten, kann in vielen Fällen davon ausgegangen werden, dass das Kind selbsterhaltungsfähig ist. Ist dies der Fall, hat es keinen Anspruch auf Unterhalt.

                                                                Letzte Aktualisierung: 22.05.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begriffe mit S

                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Selbsterhaltungsfähigkeit

                                                                  Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist ein Begriff, der v.a. im Zusammenhang mit Unterhaltspflichten verwendet wird. So müssen Eltern grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder Unterhalt leisten. Ein Kind ist selbsterhaltungsfähig, wenn es die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst abdecken kann. Dieser Zeitpunkt kann (z.B. wegen einer weiteren Ausbildung) auch erst nach Erreichen der Volljährigkeit eintreten.

                                                                  Ob Selbsterhaltungsfähigkeit vorliegt, muss immer im Einzelfall beurteilt werden. Als Orientierungshilfe zur Beurteilung der Selbsterhaltungsfähigkeit wird bei durchschnittlichen Verhältnissen oft die gesetzliche "Mindestpension" herangezogen: Ist das eigene Einkommen des Kindes mindestens so hoch wie der Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Pensionistinnen/Pensionisten, kann in vielen Fällen davon ausgegangen werden, dass das Kind selbsterhaltungsfähig ist. Ist dies der Fall, hat es keinen Anspruch auf Unterhalt.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 22.05.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion