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    Schöffe

    Schöffinnen/Schöffen und Geschworene sind Laienrichterinnen/Laienrichter.

    In einer Verhandlung vor einem Schöffengericht (Schöffensenat) entscheidet grundsätzlich eine Berufsrichterin/ein Berufsrichter gemeinsam mit zwei Schöffinnen/Schöffen (Schöffensenat) über das Urteil.

    Als Schöffinnen/Schöffen können österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.

    Schöffen

    Letzte Aktualisierung: 14.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                    Schöffinnen/Schöffen und Geschworene sind Laienrichterinnen/Laienrichter.

                                                    In einer Verhandlung vor einem Schöffengericht (Schöffensenat) entscheidet grundsätzlich eine Berufsrichterin/ein Berufsrichter gemeinsam mit zwei Schöffinnen/Schöffen (Schöffensenat) über das Urteil.

                                                    Als Schöffinnen/Schöffen können österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.

                                                    Schöffen

                                                    Letzte Aktualisierung: 14.05.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Schöffe

                                                      Schöffinnen/Schöffen und Geschworene sind Laienrichterinnen/Laienrichter.

                                                      In einer Verhandlung vor einem Schöffengericht (Schöffensenat) entscheidet grundsätzlich eine Berufsrichterin/ein Berufsrichter gemeinsam mit zwei Schöffinnen/Schöffen (Schöffensenat) über das Urteil.

                                                      Als Schöffinnen/Schöffen können österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.

                                                      Schöffen

                                                      Letzte Aktualisierung: 14.05.2025
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                                                        Schöffinnen/Schöffen und Geschworene sind Laienrichterinnen/Laienrichter.

                                                        In einer Verhandlung vor einem Schöffengericht (Schöffensenat) entscheidet grundsätzlich eine Berufsrichterin/ein Berufsrichter gemeinsam mit zwei Schöffinnen/Schöffen (Schöffensenat) über das Urteil.

                                                        Als Schöffinnen/Schöffen können österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.

                                                        Schöffen

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                                                          Schöffinnen/Schöffen und Geschworene sind Laienrichterinnen/Laienrichter.

                                                          In einer Verhandlung vor einem Schöffengericht (Schöffensenat) entscheidet grundsätzlich eine Berufsrichterin/ein Berufsrichter gemeinsam mit zwei Schöffinnen/Schöffen (Schöffensenat) über das Urteil.

                                                          Als Schöffinnen/Schöffen können österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.

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                                                            Schöffinnen/Schöffen und Geschworene sind Laienrichterinnen/Laienrichter.

                                                            In einer Verhandlung vor einem Schöffengericht (Schöffensenat) entscheidet grundsätzlich eine Berufsrichterin/ein Berufsrichter gemeinsam mit zwei Schöffinnen/Schöffen (Schöffensenat) über das Urteil.

                                                            Als Schöffinnen/Schöffen können österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.

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                                                              Schöffinnen/Schöffen und Geschworene sind Laienrichterinnen/Laienrichter.

                                                              In einer Verhandlung vor einem Schöffengericht (Schöffensenat) entscheidet grundsätzlich eine Berufsrichterin/ein Berufsrichter gemeinsam mit zwei Schöffinnen/Schöffen (Schöffensenat) über das Urteil.

                                                              Als Schöffinnen/Schöffen können österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.

                                                              Schöffen

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                                                                In einer Verhandlung vor einem Schöffengericht (Schöffensenat) entscheidet grundsätzlich eine Berufsrichterin/ein Berufsrichter gemeinsam mit zwei Schöffinnen/Schöffen (Schöffensenat) über das Urteil.

                                                                Als Schöffinnen/Schöffen können österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.

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                                                                  In einer Verhandlung vor einem Schöffengericht (Schöffensenat) entscheidet grundsätzlich eine Berufsrichterin/ein Berufsrichter gemeinsam mit zwei Schöffinnen/Schöffen (Schöffensenat) über das Urteil.

                                                                  Als Schöffinnen/Schöffen können österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.

                                                                  Schöffen

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