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    Geschworene

    Geschworene und Schöffinnen/Schöffen sind Laienrichterinnen/Laienrichter.

    Geschworene entscheiden bei mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen sowie bei politischen Delikten.

    Das Geschworenengericht besteht aus drei Berufsrichterinnen/Berufsrichtern und acht Geschworenen. Durch Beantwortung eines von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern erstellten Frageschemas entscheiden die Geschworenen allein mit absoluter Mehrheit der Stimmen über die Schuldfrage.

    Das Strafausmaß wird von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern und Laienrichterinnen/Laienrichtern gemeinsam bestimmt.

    Als Geschworene können Personen berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.

    Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Das Strafausmaß wird von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern und Laienrichterinnen/Laienrichtern gemeinsam bestimmt.

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                                              Geschworene

                                              Geschworene und Schöffinnen/Schöffen sind Laienrichterinnen/Laienrichter.

                                              Geschworene entscheiden bei mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen sowie bei politischen Delikten.

                                              Das Geschworenengericht besteht aus drei Berufsrichterinnen/Berufsrichtern und acht Geschworenen. Durch Beantwortung eines von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern erstellten Frageschemas entscheiden die Geschworenen allein mit absoluter Mehrheit der Stimmen über die Schuldfrage.

                                              Das Strafausmaß wird von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern und Laienrichterinnen/Laienrichtern gemeinsam bestimmt.

                                              Als Geschworene können Personen berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.

                                              Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
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                                                Geschworene entscheiden bei mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen sowie bei politischen Delikten.

                                                Das Geschworenengericht besteht aus drei Berufsrichterinnen/Berufsrichtern und acht Geschworenen. Durch Beantwortung eines von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern erstellten Frageschemas entscheiden die Geschworenen allein mit absoluter Mehrheit der Stimmen über die Schuldfrage.

                                                Das Strafausmaß wird von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern und Laienrichterinnen/Laienrichtern gemeinsam bestimmt.

                                                Als Geschworene können Personen berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.

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                                                  Geschworene entscheiden bei mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen sowie bei politischen Delikten.

                                                  Das Geschworenengericht besteht aus drei Berufsrichterinnen/Berufsrichtern und acht Geschworenen. Durch Beantwortung eines von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern erstellten Frageschemas entscheiden die Geschworenen allein mit absoluter Mehrheit der Stimmen über die Schuldfrage.

                                                  Das Strafausmaß wird von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern und Laienrichterinnen/Laienrichtern gemeinsam bestimmt.

                                                  Als Geschworene können Personen berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.

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                                                    Geschworene entscheiden bei mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen sowie bei politischen Delikten.

                                                    Das Geschworenengericht besteht aus drei Berufsrichterinnen/Berufsrichtern und acht Geschworenen. Durch Beantwortung eines von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern erstellten Frageschemas entscheiden die Geschworenen allein mit absoluter Mehrheit der Stimmen über die Schuldfrage.

                                                    Das Strafausmaß wird von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern und Laienrichterinnen/Laienrichtern gemeinsam bestimmt.

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                                                      Geschworene entscheiden bei mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen sowie bei politischen Delikten.

                                                      Das Geschworenengericht besteht aus drei Berufsrichterinnen/Berufsrichtern und acht Geschworenen. Durch Beantwortung eines von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern erstellten Frageschemas entscheiden die Geschworenen allein mit absoluter Mehrheit der Stimmen über die Schuldfrage.

                                                      Das Strafausmaß wird von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern und Laienrichterinnen/Laienrichtern gemeinsam bestimmt.

                                                      Als Geschworene können Personen berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.

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                                                        Das Geschworenengericht besteht aus drei Berufsrichterinnen/Berufsrichtern und acht Geschworenen. Durch Beantwortung eines von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern erstellten Frageschemas entscheiden die Geschworenen allein mit absoluter Mehrheit der Stimmen über die Schuldfrage.

                                                        Das Strafausmaß wird von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern und Laienrichterinnen/Laienrichtern gemeinsam bestimmt.

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                                                          Das Geschworenengericht besteht aus drei Berufsrichterinnen/Berufsrichtern und acht Geschworenen. Durch Beantwortung eines von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern erstellten Frageschemas entscheiden die Geschworenen allein mit absoluter Mehrheit der Stimmen über die Schuldfrage.

                                                          Das Strafausmaß wird von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern und Laienrichterinnen/Laienrichtern gemeinsam bestimmt.

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                                                            Das Strafausmaß wird von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern und Laienrichterinnen/Laienrichtern gemeinsam bestimmt.

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                                                              Geschworene und Schöffinnen/Schöffen sind Laienrichterinnen/Laienrichter.

                                                              Geschworene entscheiden bei mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen sowie bei politischen Delikten.

                                                              Das Geschworenengericht besteht aus drei Berufsrichterinnen/Berufsrichtern und acht Geschworenen. Durch Beantwortung eines von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern erstellten Frageschemas entscheiden die Geschworenen allein mit absoluter Mehrheit der Stimmen über die Schuldfrage.

                                                              Das Strafausmaß wird von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern und Laienrichterinnen/Laienrichtern gemeinsam bestimmt.

                                                              Als Geschworene können Personen berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.

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                                                                Geschworene und Schöffinnen/Schöffen sind Laienrichterinnen/Laienrichter.

                                                                Geschworene entscheiden bei mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen sowie bei politischen Delikten.

                                                                Das Geschworenengericht besteht aus drei Berufsrichterinnen/Berufsrichtern und acht Geschworenen. Durch Beantwortung eines von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern erstellten Frageschemas entscheiden die Geschworenen allein mit absoluter Mehrheit der Stimmen über die Schuldfrage.

                                                                Das Strafausmaß wird von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern und Laienrichterinnen/Laienrichtern gemeinsam bestimmt.

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                                                                  Geschworene und Schöffinnen/Schöffen sind Laienrichterinnen/Laienrichter.

                                                                  Geschworene entscheiden bei mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen sowie bei politischen Delikten.

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