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    Wahlzeuginnen/Wahlzeugen sind Personen, die den Ablauf einer Wahl kontrollieren, aber an der Wahlhandlung nicht teilnehmen. Sie können von den Parteien, die sich zur Wahl stellen (wahlwerbende Parteien), als Vertrauensleute zur Wahl entsendet werden. Wahlzeuginnen/Wahlzeugen sind nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet. Jede Wahlzeugin/jeder Wahlzeuge erhält einen Eintrittschein, der sie/ihn zum Eintritt in das Wahllokal ermächtigt und beim Betreten des Wahllokals vorgewiesen werden muss.

    Von den Wahlzeuginnen/den Wahlzeugen sind die Wahlbeisitzerinnen/die Wahlbeisitzer zu unterscheiden.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Wahlen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 02.05.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                            Wahlzeuge

                                            Wahlzeuginnen/Wahlzeugen sind Personen, die den Ablauf einer Wahl kontrollieren, aber an der Wahlhandlung nicht teilnehmen. Sie können von den Parteien, die sich zur Wahl stellen (wahlwerbende Parteien), als Vertrauensleute zur Wahl entsendet werden. Wahlzeuginnen/Wahlzeugen sind nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet. Jede Wahlzeugin/jeder Wahlzeuge erhält einen Eintrittschein, der sie/ihn zum Eintritt in das Wahllokal ermächtigt und beim Betreten des Wahllokals vorgewiesen werden muss.

                                            Von den Wahlzeuginnen/den Wahlzeugen sind die Wahlbeisitzerinnen/die Wahlbeisitzer zu unterscheiden.

                                            Ausführliche Informationen zum Thema "Wahlen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                            Letzte Aktualisierung: 02.05.2024
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                                              Von den Wahlzeuginnen/den Wahlzeugen sind die Wahlbeisitzerinnen/die Wahlbeisitzer zu unterscheiden.

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                                                Von den Wahlzeuginnen/den Wahlzeugen sind die Wahlbeisitzerinnen/die Wahlbeisitzer zu unterscheiden.

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                                                  Wahlzeuginnen/Wahlzeugen sind Personen, die den Ablauf einer Wahl kontrollieren, aber an der Wahlhandlung nicht teilnehmen. Sie können von den Parteien, die sich zur Wahl stellen (wahlwerbende Parteien), als Vertrauensleute zur Wahl entsendet werden. Wahlzeuginnen/Wahlzeugen sind nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet. Jede Wahlzeugin/jeder Wahlzeuge erhält einen Eintrittschein, der sie/ihn zum Eintritt in das Wahllokal ermächtigt und beim Betreten des Wahllokals vorgewiesen werden muss.

                                                  Von den Wahlzeuginnen/den Wahlzeugen sind die Wahlbeisitzerinnen/die Wahlbeisitzer zu unterscheiden.

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                                                    Von den Wahlzeuginnen/den Wahlzeugen sind die Wahlbeisitzerinnen/die Wahlbeisitzer zu unterscheiden.

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                                                      Von den Wahlzeuginnen/den Wahlzeugen sind die Wahlbeisitzerinnen/die Wahlbeisitzer zu unterscheiden.

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                                                        Von den Wahlzeuginnen/den Wahlzeugen sind die Wahlbeisitzerinnen/die Wahlbeisitzer zu unterscheiden.

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                                                          Von den Wahlzeuginnen/den Wahlzeugen sind die Wahlbeisitzerinnen/die Wahlbeisitzer zu unterscheiden.

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                                                            Von den Wahlzeuginnen/den Wahlzeugen sind die Wahlbeisitzerinnen/die Wahlbeisitzer zu unterscheiden.

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                                                              Von den Wahlzeuginnen/den Wahlzeugen sind die Wahlbeisitzerinnen/die Wahlbeisitzer zu unterscheiden.

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                                                                Von den Wahlzeuginnen/den Wahlzeugen sind die Wahlbeisitzerinnen/die Wahlbeisitzer zu unterscheiden.

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