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    Begriffe mit R

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Rechtskraftstempel

    Sinnverwandte Begriffe: Rechtskraftbestätigung, Rechtskraftvermerk

    Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

    Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

    Beispiel:

    Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
    Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist. Bei Behördenwegen ist die Vorlage des Beschlusses mit Rechtskraftstempel erforderlich.

    Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

      Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

      Beispiel:

      Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
      Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist. Bei Behördenwegen ist die Vorlage des Beschlusses mit Rechtskraftstempel erforderlich.

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        Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

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                Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

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                  Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

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                    Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

                    Beispiel:

                    Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
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                        Beispiel:

                        Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
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                          Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

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                          Beispiel:

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                              Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

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                                Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

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                                    Rechtskraftstempel

                                    Sinnverwandte Begriffe: Rechtskraftbestätigung, Rechtskraftvermerk

                                    Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

                                    Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

                                    Beispiel:

                                    Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
                                    Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist. Bei Behördenwegen ist die Vorlage des Beschlusses mit Rechtskraftstempel erforderlich.

                                    Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                      Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

                                      Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

                                      Beispiel:

                                      Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
                                      Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist. Bei Behördenwegen ist die Vorlage des Beschlusses mit Rechtskraftstempel erforderlich.

                                      Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
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                                        Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

                                        Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

                                        Beispiel:

                                        Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
                                        Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist. Bei Behördenwegen ist die Vorlage des Beschlusses mit Rechtskraftstempel erforderlich.

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                                          Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

                                          Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

                                          Beispiel:

                                          Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
                                          Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist. Bei Behördenwegen ist die Vorlage des Beschlusses mit Rechtskraftstempel erforderlich.

                                          Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
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                                            Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

                                            Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

                                            Beispiel:

                                            Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
                                            Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist. Bei Behördenwegen ist die Vorlage des Beschlusses mit Rechtskraftstempel erforderlich.

                                            Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
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                                              Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

                                              Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

                                              Beispiel:

                                              Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
                                              Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist. Bei Behördenwegen ist die Vorlage des Beschlusses mit Rechtskraftstempel erforderlich.

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                                                Sinnverwandte Begriffe: Rechtskraftbestätigung, Rechtskraftvermerk

                                                Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

                                                Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

                                                Beispiel:

                                                Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
                                                Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist. Bei Behördenwegen ist die Vorlage des Beschlusses mit Rechtskraftstempel erforderlich.

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                                                  Sinnverwandte Begriffe: Rechtskraftbestätigung, Rechtskraftvermerk

                                                  Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

                                                  Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

                                                  Beispiel:

                                                  Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
                                                  Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist. Bei Behördenwegen ist die Vorlage des Beschlusses mit Rechtskraftstempel erforderlich.

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                                                    Sinnverwandte Begriffe: Rechtskraftbestätigung, Rechtskraftvermerk

                                                    Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

                                                    Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

                                                    Beispiel:

                                                    Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
                                                    Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist. Bei Behördenwegen ist die Vorlage des Beschlusses mit Rechtskraftstempel erforderlich.

                                                    Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
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                                                      Sinnverwandte Begriffe: Rechtskraftbestätigung, Rechtskraftvermerk

                                                      Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

                                                      Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

                                                      Beispiel:

                                                      Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
                                                      Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist. Bei Behördenwegen ist die Vorlage des Beschlusses mit Rechtskraftstempel erforderlich.

                                                      Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
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                                                        Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

                                                        Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

                                                        Beispiel:

                                                        Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
                                                        Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist. Bei Behördenwegen ist die Vorlage des Beschlusses mit Rechtskraftstempel erforderlich.

                                                        Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Begriffe mit R

                                                          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                          Rechtskraftstempel

                                                          Sinnverwandte Begriffe: Rechtskraftbestätigung, Rechtskraftvermerk

                                                          Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

                                                          Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

                                                          Beispiel:

                                                          Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
                                                          Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist. Bei Behördenwegen ist die Vorlage des Beschlusses mit Rechtskraftstempel erforderlich.

                                                          Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
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                                                            Rechtskraftstempel

                                                            Sinnverwandte Begriffe: Rechtskraftbestätigung, Rechtskraftvermerk

                                                            Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

                                                            Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

                                                            Beispiel:

                                                            Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
                                                            Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist. Bei Behördenwegen ist die Vorlage des Beschlusses mit Rechtskraftstempel erforderlich.

                                                            Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
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                                                              Rechtskraftstempel

                                                              Sinnverwandte Begriffe: Rechtskraftbestätigung, Rechtskraftvermerk

                                                              Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

                                                              Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

                                                              Beispiel:

                                                              Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
                                                              Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist. Bei Behördenwegen ist die Vorlage des Beschlusses mit Rechtskraftstempel erforderlich.

                                                              Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
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                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Rechtskraftstempel

                                                                Sinnverwandte Begriffe: Rechtskraftbestätigung, Rechtskraftvermerk

                                                                Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

                                                                Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

                                                                Beispiel:

                                                                Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
                                                                Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist. Bei Behördenwegen ist die Vorlage des Beschlusses mit Rechtskraftstempel erforderlich.

                                                                Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Rechtskraftstempel

                                                                  Sinnverwandte Begriffe: Rechtskraftbestätigung, Rechtskraftvermerk

                                                                  Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.

                                                                  Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Wer nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, benötigt für die Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
                                                                  Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist. Bei Behördenwegen ist die Vorlage des Beschlusses mit Rechtskraftstempel erforderlich.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion