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    Vollstreckungsverjährung

    Die Vollstreckungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind.

    In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

    Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Vollstreckungsverjährung

      Die Vollstreckungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind.

      In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

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        Vollstreckungsverjährung

        Die Vollstreckungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind.

        In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

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          In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

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            Die Vollstreckungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind.

            In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

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              In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

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                Die Vollstreckungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind.

                In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

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                  In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

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                    Die Vollstreckungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind.

                    In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

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                      Die Vollstreckungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind.

                      In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

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                        Die Vollstreckungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind.

                        In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

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                          Die Vollstreckungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind.

                          In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

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                            Die Vollstreckungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind.

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                                In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

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                                  In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

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                                    In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

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                                      In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

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                                          Vollstreckungsverjährung

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                                            Vollstreckungsverjährung

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                                                Die Vollstreckungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind.

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                                                        Die Vollstreckungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind.

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                                                          Vollstreckungsverjährung

                                                          Die Vollstreckungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind.

                                                          In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

                                                          Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Vollstreckungsverjährung

                                                            Die Vollstreckungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind.

                                                            In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

                                                            Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
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                                                              Vollstreckungsverjährung

                                                              Die Vollstreckungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind.

                                                              In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

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                                                                Vollstreckungsverjährung

                                                                Die Vollstreckungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind.

                                                                In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

                                                                Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
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                                                                  Die Vollstreckungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind.

                                                                  In manchen Bereichen jedoch wie z.B. im Punzierungsgesetz endet die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach fünf Jahren. Die Vollstreckungsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Strafbarkeitsverjährung zu unterscheiden.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
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