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    Partnerschaftsurkunde

    Die Partnerschaftsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, welche die eingetragene Partnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren bestätigt (vergleichbar der Heiratsurkunde zwischen Ehepartnerinnen/Ehepartnern). Sie gehört neben der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

    Die Partnerschaftsurkunde enthält

    • die Namen der eingetragenen Partnerinnen/der eingetragenen Partner,
    • ihr Geschlecht,
    • den Tag und Ort ihrer Geburt,
    • den Tag und den Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft,
    • die Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft,
    • das Datum der Ausstellung und
    • die Namen der Beamtin/des Beamten.

    Hinweis

    Etwaige akademische Grade und Berufsbezeichnungen bzw. Standesbezeichnungen werden dem Namen beigefügt.

    Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    • die Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft,
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    • die Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft,
    • das Datum der Ausstellung und
    • die Namen der Beamtin/des Beamten.

    Hinweis

    Etwaige akademische Grade und Berufsbezeichnungen bzw. Standesbezeichnungen werden dem Namen beigefügt.

    Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Partnerschaftsurkunde

    Die Partnerschaftsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, welche die eingetragene Partnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren bestätigt (vergleichbar der Heiratsurkunde zwischen Ehepartnerinnen/Ehepartnern). Sie gehört neben der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

    Die Partnerschaftsurkunde enthält

    • die Namen der eingetragenen Partnerinnen/der eingetragenen Partner,
    • ihr Geschlecht,
    • den Tag und Ort ihrer Geburt,
    • den Tag und den Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft,
    • die Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft,
    • das Datum der Ausstellung und
    • die Namen der Beamtin/des Beamten.

    Hinweis

    Etwaige akademische Grade und Berufsbezeichnungen bzw. Standesbezeichnungen werden dem Namen beigefügt.

    Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

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    Partnerschaftsurkunde

    Die Partnerschaftsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, welche die eingetragene Partnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren bestätigt (vergleichbar der Heiratsurkunde zwischen Ehepartnerinnen/Ehepartnern). Sie gehört neben der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

    Die Partnerschaftsurkunde enthält

    • die Namen der eingetragenen Partnerinnen/der eingetragenen Partner,
    • ihr Geschlecht,
    • den Tag und Ort ihrer Geburt,
    • den Tag und den Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft,
    • die Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft,
    • das Datum der Ausstellung und
    • die Namen der Beamtin/des Beamten.

    Hinweis

    Etwaige akademische Grade und Berufsbezeichnungen bzw. Standesbezeichnungen werden dem Namen beigefügt.

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    Die Partnerschaftsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, welche die eingetragene Partnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren bestätigt (vergleichbar der Heiratsurkunde zwischen Ehepartnerinnen/Ehepartnern). Sie gehört neben der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

    Die Partnerschaftsurkunde enthält

    • die Namen der eingetragenen Partnerinnen/der eingetragenen Partner,
    • ihr Geschlecht,
    • den Tag und Ort ihrer Geburt,
    • den Tag und den Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft,
    • die Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft,
    • das Datum der Ausstellung und
    • die Namen der Beamtin/des Beamten.

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    Etwaige akademische Grade und Berufsbezeichnungen bzw. Standesbezeichnungen werden dem Namen beigefügt.

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