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    Begriffe mit V

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    Vermächtnis

    Sinnverwandter Begriff: Legat

    Von einem Vermächtnis spricht man, wenn jemand nur bestimmte Dinge aus der Verlassenschaft einer verstorbenen Person (etwa die Münzsammlung) erhalten soll. Die solcherart Bedachte/der solcherart Bedachte ist die Vermächtnisnehmerin/der Vermächtnisnehmer.

    Letzte Aktualisierung: 03.05.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                    Von einem Vermächtnis spricht man, wenn jemand nur bestimmte Dinge aus der Verlassenschaft einer verstorbenen Person (etwa die Münzsammlung) erhalten soll. Die solcherart Bedachte/der solcherart Bedachte ist die Vermächtnisnehmerin/der Vermächtnisnehmer.

                                                    Letzte Aktualisierung: 03.05.2024
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                                                      Begriffe mit V

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                                                      Vermächtnis

                                                      Sinnverwandter Begriff: Legat

                                                      Von einem Vermächtnis spricht man, wenn jemand nur bestimmte Dinge aus der Verlassenschaft einer verstorbenen Person (etwa die Münzsammlung) erhalten soll. Die solcherart Bedachte/der solcherart Bedachte ist die Vermächtnisnehmerin/der Vermächtnisnehmer.

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                                                        Sinnverwandter Begriff: Legat

                                                        Von einem Vermächtnis spricht man, wenn jemand nur bestimmte Dinge aus der Verlassenschaft einer verstorbenen Person (etwa die Münzsammlung) erhalten soll. Die solcherart Bedachte/der solcherart Bedachte ist die Vermächtnisnehmerin/der Vermächtnisnehmer.

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                                                          Sinnverwandter Begriff: Legat

                                                          Von einem Vermächtnis spricht man, wenn jemand nur bestimmte Dinge aus der Verlassenschaft einer verstorbenen Person (etwa die Münzsammlung) erhalten soll. Die solcherart Bedachte/der solcherart Bedachte ist die Vermächtnisnehmerin/der Vermächtnisnehmer.

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                                                            Sinnverwandter Begriff: Legat

                                                            Von einem Vermächtnis spricht man, wenn jemand nur bestimmte Dinge aus der Verlassenschaft einer verstorbenen Person (etwa die Münzsammlung) erhalten soll. Die solcherart Bedachte/der solcherart Bedachte ist die Vermächtnisnehmerin/der Vermächtnisnehmer.

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                                                                Von einem Vermächtnis spricht man, wenn jemand nur bestimmte Dinge aus der Verlassenschaft einer verstorbenen Person (etwa die Münzsammlung) erhalten soll. Die solcherart Bedachte/der solcherart Bedachte ist die Vermächtnisnehmerin/der Vermächtnisnehmer.

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                                                                  Von einem Vermächtnis spricht man, wenn jemand nur bestimmte Dinge aus der Verlassenschaft einer verstorbenen Person (etwa die Münzsammlung) erhalten soll. Die solcherart Bedachte/der solcherart Bedachte ist die Vermächtnisnehmerin/der Vermächtnisnehmer.

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