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    Begriffe mit O

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    Obsorgeberechtigter

    Sinnverwandte Begriffe: Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter, Vormund für Minderjährige

    Die/der Obsorgeberechtigte ist für die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, für dessen gesetzliche Vertretung und für die Verwaltung seines Vermögens verantwortlich.

    In der Regel sind die Eltern des Kindes obsorgeberechtigt. Wenn diese ihrer Obsorgepflicht nicht nachkommen können (z.B. weil sie nicht mehr am Leben sind), können auch andere Personen die Vormundschaft für das Kind übernehmen.

    Im Fall von Trennung oder Scheidung der Eltern gibt es zwei Möglichkeiten: gemeinsame Obsorge beider Eltern oder alleinige Obsorge eines Elternteils.

    Obsorge

    Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Obsorgeberechtigter

      Sinnverwandte Begriffe: Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter, Vormund für Minderjährige

      Die/der Obsorgeberechtigte ist für die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, für dessen gesetzliche Vertretung und für die Verwaltung seines Vermögens verantwortlich.

      In der Regel sind die Eltern des Kindes obsorgeberechtigt. Wenn diese ihrer Obsorgepflicht nicht nachkommen können (z.B. weil sie nicht mehr am Leben sind), können auch andere Personen die Vormundschaft für das Kind übernehmen.

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        Sinnverwandte Begriffe: Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter, Vormund für Minderjährige

        Die/der Obsorgeberechtigte ist für die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, für dessen gesetzliche Vertretung und für die Verwaltung seines Vermögens verantwortlich.

        In der Regel sind die Eltern des Kindes obsorgeberechtigt. Wenn diese ihrer Obsorgepflicht nicht nachkommen können (z.B. weil sie nicht mehr am Leben sind), können auch andere Personen die Vormundschaft für das Kind übernehmen.

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          Die/der Obsorgeberechtigte ist für die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, für dessen gesetzliche Vertretung und für die Verwaltung seines Vermögens verantwortlich.

          In der Regel sind die Eltern des Kindes obsorgeberechtigt. Wenn diese ihrer Obsorgepflicht nicht nachkommen können (z.B. weil sie nicht mehr am Leben sind), können auch andere Personen die Vormundschaft für das Kind übernehmen.

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            Die/der Obsorgeberechtigte ist für die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, für dessen gesetzliche Vertretung und für die Verwaltung seines Vermögens verantwortlich.

            In der Regel sind die Eltern des Kindes obsorgeberechtigt. Wenn diese ihrer Obsorgepflicht nicht nachkommen können (z.B. weil sie nicht mehr am Leben sind), können auch andere Personen die Vormundschaft für das Kind übernehmen.

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                            In der Regel sind die Eltern des Kindes obsorgeberechtigt. Wenn diese ihrer Obsorgepflicht nicht nachkommen können (z.B. weil sie nicht mehr am Leben sind), können auch andere Personen die Vormundschaft für das Kind übernehmen.

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                                          Obsorgeberechtigter

                                          Sinnverwandte Begriffe: Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter, Vormund für Minderjährige

                                          Die/der Obsorgeberechtigte ist für die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, für dessen gesetzliche Vertretung und für die Verwaltung seines Vermögens verantwortlich.

                                          In der Regel sind die Eltern des Kindes obsorgeberechtigt. Wenn diese ihrer Obsorgepflicht nicht nachkommen können (z.B. weil sie nicht mehr am Leben sind), können auch andere Personen die Vormundschaft für das Kind übernehmen.

                                          Im Fall von Trennung oder Scheidung der Eltern gibt es zwei Möglichkeiten: gemeinsame Obsorge beider Eltern oder alleinige Obsorge eines Elternteils.

                                          Obsorge

                                          Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                            Obsorgeberechtigter

                                            Sinnverwandte Begriffe: Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter, Vormund für Minderjährige

                                            Die/der Obsorgeberechtigte ist für die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, für dessen gesetzliche Vertretung und für die Verwaltung seines Vermögens verantwortlich.

                                            In der Regel sind die Eltern des Kindes obsorgeberechtigt. Wenn diese ihrer Obsorgepflicht nicht nachkommen können (z.B. weil sie nicht mehr am Leben sind), können auch andere Personen die Vormundschaft für das Kind übernehmen.

                                            Im Fall von Trennung oder Scheidung der Eltern gibt es zwei Möglichkeiten: gemeinsame Obsorge beider Eltern oder alleinige Obsorge eines Elternteils.

                                            Obsorge

                                            Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                              Obsorgeberechtigter

                                              Sinnverwandte Begriffe: Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter, Vormund für Minderjährige

                                              Die/der Obsorgeberechtigte ist für die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, für dessen gesetzliche Vertretung und für die Verwaltung seines Vermögens verantwortlich.

                                              In der Regel sind die Eltern des Kindes obsorgeberechtigt. Wenn diese ihrer Obsorgepflicht nicht nachkommen können (z.B. weil sie nicht mehr am Leben sind), können auch andere Personen die Vormundschaft für das Kind übernehmen.

                                              Im Fall von Trennung oder Scheidung der Eltern gibt es zwei Möglichkeiten: gemeinsame Obsorge beider Eltern oder alleinige Obsorge eines Elternteils.

                                              Obsorge

                                              Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                Obsorgeberechtigter

                                                Sinnverwandte Begriffe: Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter, Vormund für Minderjährige

                                                Die/der Obsorgeberechtigte ist für die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, für dessen gesetzliche Vertretung und für die Verwaltung seines Vermögens verantwortlich.

                                                In der Regel sind die Eltern des Kindes obsorgeberechtigt. Wenn diese ihrer Obsorgepflicht nicht nachkommen können (z.B. weil sie nicht mehr am Leben sind), können auch andere Personen die Vormundschaft für das Kind übernehmen.

                                                Im Fall von Trennung oder Scheidung der Eltern gibt es zwei Möglichkeiten: gemeinsame Obsorge beider Eltern oder alleinige Obsorge eines Elternteils.

                                                Obsorge

                                                Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                  Obsorgeberechtigter

                                                  Sinnverwandte Begriffe: Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter, Vormund für Minderjährige

                                                  Die/der Obsorgeberechtigte ist für die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, für dessen gesetzliche Vertretung und für die Verwaltung seines Vermögens verantwortlich.

                                                  In der Regel sind die Eltern des Kindes obsorgeberechtigt. Wenn diese ihrer Obsorgepflicht nicht nachkommen können (z.B. weil sie nicht mehr am Leben sind), können auch andere Personen die Vormundschaft für das Kind übernehmen.

                                                  Im Fall von Trennung oder Scheidung der Eltern gibt es zwei Möglichkeiten: gemeinsame Obsorge beider Eltern oder alleinige Obsorge eines Elternteils.

                                                  Obsorge

                                                  Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                    Obsorgeberechtigter

                                                    Sinnverwandte Begriffe: Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter, Vormund für Minderjährige

                                                    Die/der Obsorgeberechtigte ist für die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, für dessen gesetzliche Vertretung und für die Verwaltung seines Vermögens verantwortlich.

                                                    In der Regel sind die Eltern des Kindes obsorgeberechtigt. Wenn diese ihrer Obsorgepflicht nicht nachkommen können (z.B. weil sie nicht mehr am Leben sind), können auch andere Personen die Vormundschaft für das Kind übernehmen.

                                                    Im Fall von Trennung oder Scheidung der Eltern gibt es zwei Möglichkeiten: gemeinsame Obsorge beider Eltern oder alleinige Obsorge eines Elternteils.

                                                    Obsorge

                                                    Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                      Obsorgeberechtigter

                                                      Sinnverwandte Begriffe: Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter, Vormund für Minderjährige

                                                      Die/der Obsorgeberechtigte ist für die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, für dessen gesetzliche Vertretung und für die Verwaltung seines Vermögens verantwortlich.

                                                      In der Regel sind die Eltern des Kindes obsorgeberechtigt. Wenn diese ihrer Obsorgepflicht nicht nachkommen können (z.B. weil sie nicht mehr am Leben sind), können auch andere Personen die Vormundschaft für das Kind übernehmen.

                                                      Im Fall von Trennung oder Scheidung der Eltern gibt es zwei Möglichkeiten: gemeinsame Obsorge beider Eltern oder alleinige Obsorge eines Elternteils.

                                                      Obsorge

                                                      Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                        Obsorgeberechtigter

                                                        Sinnverwandte Begriffe: Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter, Vormund für Minderjährige

                                                        Die/der Obsorgeberechtigte ist für die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, für dessen gesetzliche Vertretung und für die Verwaltung seines Vermögens verantwortlich.

                                                        In der Regel sind die Eltern des Kindes obsorgeberechtigt. Wenn diese ihrer Obsorgepflicht nicht nachkommen können (z.B. weil sie nicht mehr am Leben sind), können auch andere Personen die Vormundschaft für das Kind übernehmen.

                                                        Im Fall von Trennung oder Scheidung der Eltern gibt es zwei Möglichkeiten: gemeinsame Obsorge beider Eltern oder alleinige Obsorge eines Elternteils.

                                                        Obsorge

                                                        Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                          Obsorgeberechtigter

                                                          Sinnverwandte Begriffe: Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter, Vormund für Minderjährige

                                                          Die/der Obsorgeberechtigte ist für die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, für dessen gesetzliche Vertretung und für die Verwaltung seines Vermögens verantwortlich.

                                                          In der Regel sind die Eltern des Kindes obsorgeberechtigt. Wenn diese ihrer Obsorgepflicht nicht nachkommen können (z.B. weil sie nicht mehr am Leben sind), können auch andere Personen die Vormundschaft für das Kind übernehmen.

                                                          Im Fall von Trennung oder Scheidung der Eltern gibt es zwei Möglichkeiten: gemeinsame Obsorge beider Eltern oder alleinige Obsorge eines Elternteils.

                                                          Obsorge

                                                          Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                            Sinnverwandte Begriffe: Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter, Vormund für Minderjährige

                                                            Die/der Obsorgeberechtigte ist für die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, für dessen gesetzliche Vertretung und für die Verwaltung seines Vermögens verantwortlich.

                                                            In der Regel sind die Eltern des Kindes obsorgeberechtigt. Wenn diese ihrer Obsorgepflicht nicht nachkommen können (z.B. weil sie nicht mehr am Leben sind), können auch andere Personen die Vormundschaft für das Kind übernehmen.

                                                            Im Fall von Trennung oder Scheidung der Eltern gibt es zwei Möglichkeiten: gemeinsame Obsorge beider Eltern oder alleinige Obsorge eines Elternteils.

                                                            Obsorge

                                                            Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                              Obsorgeberechtigter

                                                              Sinnverwandte Begriffe: Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter, Vormund für Minderjährige

                                                              Die/der Obsorgeberechtigte ist für die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, für dessen gesetzliche Vertretung und für die Verwaltung seines Vermögens verantwortlich.

                                                              In der Regel sind die Eltern des Kindes obsorgeberechtigt. Wenn diese ihrer Obsorgepflicht nicht nachkommen können (z.B. weil sie nicht mehr am Leben sind), können auch andere Personen die Vormundschaft für das Kind übernehmen.

                                                              Im Fall von Trennung oder Scheidung der Eltern gibt es zwei Möglichkeiten: gemeinsame Obsorge beider Eltern oder alleinige Obsorge eines Elternteils.

                                                              Obsorge

                                                              Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                                Obsorgeberechtigter

                                                                Sinnverwandte Begriffe: Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter, Vormund für Minderjährige

                                                                Die/der Obsorgeberechtigte ist für die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, für dessen gesetzliche Vertretung und für die Verwaltung seines Vermögens verantwortlich.

                                                                In der Regel sind die Eltern des Kindes obsorgeberechtigt. Wenn diese ihrer Obsorgepflicht nicht nachkommen können (z.B. weil sie nicht mehr am Leben sind), können auch andere Personen die Vormundschaft für das Kind übernehmen.

                                                                Im Fall von Trennung oder Scheidung der Eltern gibt es zwei Möglichkeiten: gemeinsame Obsorge beider Eltern oder alleinige Obsorge eines Elternteils.

                                                                Obsorge

                                                                Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begriffe mit O

                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Obsorgeberechtigter

                                                                  Sinnverwandte Begriffe: Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter, Vormund für Minderjährige

                                                                  Die/der Obsorgeberechtigte ist für die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, für dessen gesetzliche Vertretung und für die Verwaltung seines Vermögens verantwortlich.

                                                                  In der Regel sind die Eltern des Kindes obsorgeberechtigt. Wenn diese ihrer Obsorgepflicht nicht nachkommen können (z.B. weil sie nicht mehr am Leben sind), können auch andere Personen die Vormundschaft für das Kind übernehmen.

                                                                  Im Fall von Trennung oder Scheidung der Eltern gibt es zwei Möglichkeiten: gemeinsame Obsorge beider Eltern oder alleinige Obsorge eines Elternteils.

                                                                  Obsorge

                                                                  Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion