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    Begriffe mit T

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Todesbestätigung

    Sinnverwandter Begriff: Totenschein

    Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

    Hinweis:

    Ist die/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Krankenhausleitung gemeldet.

    Letzte Aktualisierung: 21.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

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      Ist die/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Krankenhausleitung gemeldet.

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        Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

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                                      Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

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                                          Hinweis:

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                                            Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

                                            Hinweis:

                                            Ist die/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Krankenhausleitung gemeldet.

                                            Letzte Aktualisierung: 21.03.2025
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                                              Todesbestätigung

                                              Sinnverwandter Begriff: Totenschein

                                              Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

                                              Hinweis:

                                              Ist die/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Krankenhausleitung gemeldet.

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                                                Todesbestätigung

                                                Sinnverwandter Begriff: Totenschein

                                                Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

                                                Hinweis:

                                                Ist die/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Krankenhausleitung gemeldet.

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                                                  Sinnverwandter Begriff: Totenschein

                                                  Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

                                                  Hinweis:

                                                  Ist die/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Krankenhausleitung gemeldet.

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                                                    Sinnverwandter Begriff: Totenschein

                                                    Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

                                                    Hinweis:

                                                    Ist die/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Krankenhausleitung gemeldet.

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                                                      Todesbestätigung

                                                      Sinnverwandter Begriff: Totenschein

                                                      Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

                                                      Hinweis:

                                                      Ist die/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Krankenhausleitung gemeldet.

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                                                        Todesbestätigung

                                                        Sinnverwandter Begriff: Totenschein

                                                        Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

                                                        Hinweis:

                                                        Ist die/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Krankenhausleitung gemeldet.

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                                                          Todesbestätigung

                                                          Sinnverwandter Begriff: Totenschein

                                                          Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

                                                          Hinweis:

                                                          Ist die/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Krankenhausleitung gemeldet.

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                                                            Todesbestätigung

                                                            Sinnverwandter Begriff: Totenschein

                                                            Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

                                                            Hinweis:

                                                            Ist die/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Krankenhausleitung gemeldet.

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                                                              Todesbestätigung

                                                              Sinnverwandter Begriff: Totenschein

                                                              Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

                                                              Hinweis:

                                                              Ist die/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Krankenhausleitung gemeldet.

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                                                                Todesbestätigung

                                                                Sinnverwandter Begriff: Totenschein

                                                                Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

                                                                Hinweis:

                                                                Ist die/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Krankenhausleitung gemeldet.

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                                                                  Sinnverwandter Begriff: Totenschein

                                                                  Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Ist die/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Krankenhausleitung gemeldet.

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