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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Leben in der Stadt Wien

    Hinweis:

    Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Anmerkung:

    Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Anmerkung:

    Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

    Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

    • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
    • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

    In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

    An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

    Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

    Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

    Hundekot

    Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

    Tipp:

    Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

    Müll

    Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

    Mistplätze

    Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

    Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

    Abfallarten

    Restmüll

    Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

    Altpapier und Kartonagen

    Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

    Bio-Abfall

    Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

    Plastikflaschen

    Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

    Öko-Box

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Sperrmüll

    Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

    Altstoffsammelstellen

    Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

    Problemstoffsammlung

    In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

    • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
    • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
    • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

    Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

    Kontaktdaten der Stadt

    Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Stadt Wien

      Hinweis:

      Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten

      Rasenmähen

      Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

      verboten:

      • Samstag
        • 12 bis 24 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

      Anmerkung:

      Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

      verboten:

      • Samstag
        • 12 bis 24 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

      Anmerkung:

      Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

      Regelungen bezüglich Kfz

      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

      Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

      • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
      • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

      In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

      An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

      Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

      Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

      Hundekot

      Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

      Tipp:

      Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

      Müll

      Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

      Mistplätze

      Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

      Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

      Abfallarten

      Restmüll

      Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

      Altpapier und Kartonagen

      Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

      Bio-Abfall

      Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

      Plastikflaschen

      Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

      Öko-Box

      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Sperrmüll

      Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

      Altstoffsammelstellen

      Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

      Problemstoffsammlung

      In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

      • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
      • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
      • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

      Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

      Kontaktdaten der Stadt

      Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

      Rechtsgrundlagen

      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
      Für den Inhalt verantwortlich:
      • Die zuständige Gemeinde|
      • oesterreich.gv.at-Redaktion

        Leben in der Stadt Wien

        Hinweis:

        Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

        verboten:

        • Samstag
          • 12 bis 24 Uhr
        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig

        Anmerkung:

        Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

        Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

        verboten:

        • Samstag
          • 12 bis 24 Uhr
        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig

        Anmerkung:

        Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

        Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

        • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
        • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

        In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

        An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

        Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

        Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

        Hundekot

        Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

        Tipp:

        Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

        Müll

        Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

        Mistplätze

        Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

        Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

        Abfallarten

        Restmüll

        Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

        Altpapier und Kartonagen

        Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

        Bio-Abfall

        Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

        Plastikflaschen

        Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

        Öko-Box

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Sperrmüll

        Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

        Altstoffsammelstellen

        Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

        Problemstoffsammlung

        In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

        • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
        • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
        • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

        Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

        Kontaktdaten der Stadt

        Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

        Rechtsgrundlagen

        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
        Für den Inhalt verantwortlich:
        • Die zuständige Gemeinde|
        • oesterreich.gv.at-Redaktion

          Leben in der Stadt Wien

          Hinweis:

          Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

          Rasenmähen

          Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

          verboten:

          • Samstag
            • 12 bis 24 Uhr
          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig

          Anmerkung:

          Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

          verboten:

          • Samstag
            • 12 bis 24 Uhr
          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig

          Anmerkung:

          Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

          Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

          • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
          • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

          In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

          An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

          Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

          Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

          Hundekot

          Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

          Tipp:

          Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

          Müll

          Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

          Mistplätze

          Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

          Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

          Abfallarten

          Restmüll

          Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

          Altpapier und Kartonagen

          Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

          Bio-Abfall

          Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

          Plastikflaschen

          Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

          Öko-Box

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Sperrmüll

          Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

          Altstoffsammelstellen

          Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

          Problemstoffsammlung

          In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

          • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
          • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
          • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

          Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

          Kontaktdaten der Stadt

          Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

          Rechtsgrundlagen

          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Stadt Wien

            Hinweis:

            Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

            verboten:

            • Samstag
              • 12 bis 24 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig

            Anmerkung:

            Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

            verboten:

            • Samstag
              • 12 bis 24 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig

            Anmerkung:

            Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

            Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

            • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
            • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

            In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

            An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

            Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

            Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

            Hundekot

            Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

            Tipp:

            Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

            Müll

            Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

            Mistplätze

            Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

            Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

            Abfallarten

            Restmüll

            Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

            Altpapier und Kartonagen

            Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

            Bio-Abfall

            Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

            Plastikflaschen

            Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

            Öko-Box

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Sperrmüll

            Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

            Altstoffsammelstellen

            Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

            Problemstoffsammlung

            In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

            • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
            • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
            • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

            Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

            Kontaktdaten der Stadt

            Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

            Rechtsgrundlagen

            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
            Für den Inhalt verantwortlich:
            • Die zuständige Gemeinde|
            • oesterreich.gv.at-Redaktion

              Leben in der Stadt Wien

              Hinweis:

              Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

              Arbeiten in Haus und Garten

              Rasenmähen

              Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

              verboten:

              • Samstag
                • 12 bis 24 Uhr
              • Sonn- und Feiertag
                • ganztägig

              Anmerkung:

              Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

              Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

              verboten:

              • Samstag
                • 12 bis 24 Uhr
              • Sonn- und Feiertag
                • ganztägig

              Anmerkung:

              Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

              Regelungen bezüglich Kfz

              Autowaschen

              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

              Beispiel:

              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

              Auf öffentlichen Straßen

              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

              Warmlaufenlassen des Motors

              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

              Lärmbelästigung durch Mopeds

              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

              Schneeräumung und Streupflicht

              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Hundehaltung

              Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

              Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

              An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

              • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
              • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

              In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

              An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

              Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

              Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

              Hundekot

              Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

              Tipp:

              Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

              Müll

              Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

              Mistplätze

              Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

              Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

              Abfallarten

              Restmüll

              Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

              Altpapier und Kartonagen

              Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

              Bio-Abfall

              Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

              Plastikflaschen

              Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

              Öko-Box

              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

              Sperrmüll

              Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

              Altstoffsammelstellen

              Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

              Problemstoffsammlung

              In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

              • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
              • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
              • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

              Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

              Kontaktdaten der Stadt

              Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

              Rechtsgrundlagen

              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
              Für den Inhalt verantwortlich:
              • Die zuständige Gemeinde|
              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                Leben in der Stadt Wien

                Hinweis:

                Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                Arbeiten in Haus und Garten

                Rasenmähen

                Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                verboten:

                • Samstag
                  • 12 bis 24 Uhr
                • Sonn- und Feiertag
                  • ganztägig

                Anmerkung:

                Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                verboten:

                • Samstag
                  • 12 bis 24 Uhr
                • Sonn- und Feiertag
                  • ganztägig

                Anmerkung:

                Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                Regelungen bezüglich Kfz

                Autowaschen

                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                Beispiel:

                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                Auf öffentlichen Straßen

                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                Warmlaufenlassen des Motors

                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                Lärmbelästigung durch Mopeds

                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                Schneeräumung und Streupflicht

                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Hundehaltung

                Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                Hundekot

                Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                Tipp:

                Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                Müll

                Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                Mistplätze

                Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                Abfallarten

                Restmüll

                Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                Altpapier und Kartonagen

                Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                Bio-Abfall

                Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                Plastikflaschen

                Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                Öko-Box

                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                Sperrmüll

                Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                Altstoffsammelstellen

                Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                Problemstoffsammlung

                In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                Kontaktdaten der Stadt

                Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                Rechtsgrundlagen

                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                Für den Inhalt verantwortlich:
                • Die zuständige Gemeinde|
                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Leben in der Stadt Wien

                  Hinweis:

                  Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                  Arbeiten in Haus und Garten

                  Rasenmähen

                  Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                  verboten:

                  • Samstag
                    • 12 bis 24 Uhr
                  • Sonn- und Feiertag
                    • ganztägig

                  Anmerkung:

                  Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                  Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                  verboten:

                  • Samstag
                    • 12 bis 24 Uhr
                  • Sonn- und Feiertag
                    • ganztägig

                  Anmerkung:

                  Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                  Regelungen bezüglich Kfz

                  Autowaschen

                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                  Beispiel:

                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                  Auf öffentlichen Straßen

                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                  Warmlaufenlassen des Motors

                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                  Schneeräumung und Streupflicht

                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Hundehaltung

                  Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                  Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                  An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                  • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                  • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                  In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                  An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                  Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                  Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                  Hundekot

                  Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                  Tipp:

                  Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                  Müll

                  Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                  Mistplätze

                  Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                  Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                  Abfallarten

                  Restmüll

                  Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                  Altpapier und Kartonagen

                  Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                  Bio-Abfall

                  Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                  Plastikflaschen

                  Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                  Öko-Box

                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                  Sperrmüll

                  Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                  Altstoffsammelstellen

                  Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                  Problemstoffsammlung

                  In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                  • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                  • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                  • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                  Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                  Kontaktdaten der Stadt

                  Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                  Rechtsgrundlagen

                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                  Für den Inhalt verantwortlich:
                  • Die zuständige Gemeinde|
                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Leben in der Stadt Wien

                    Hinweis:

                    Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                    Arbeiten in Haus und Garten

                    Rasenmähen

                    Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                    verboten:

                    • Samstag
                      • 12 bis 24 Uhr
                    • Sonn- und Feiertag
                      • ganztägig

                    Anmerkung:

                    Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                    Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                    verboten:

                    • Samstag
                      • 12 bis 24 Uhr
                    • Sonn- und Feiertag
                      • ganztägig

                    Anmerkung:

                    Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                    Regelungen bezüglich Kfz

                    Autowaschen

                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                    Beispiel:

                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                    Auf öffentlichen Straßen

                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                    Warmlaufenlassen des Motors

                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                    Schneeräumung und Streupflicht

                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Hundehaltung

                    Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                    Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                    An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                    • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                    • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                    In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                    An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                    Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                    Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                    Hundekot

                    Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                    Tipp:

                    Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                    Müll

                    Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                    Mistplätze

                    Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                    Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                    Abfallarten

                    Restmüll

                    Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                    Altpapier und Kartonagen

                    Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                    Bio-Abfall

                    Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                    Plastikflaschen

                    Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                    Öko-Box

                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                    Sperrmüll

                    Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                    Altstoffsammelstellen

                    Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                    Problemstoffsammlung

                    In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                    • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                    • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                    • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                    Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                    Kontaktdaten der Stadt

                    Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                    Rechtsgrundlagen

                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                    Für den Inhalt verantwortlich:
                    • Die zuständige Gemeinde|
                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Leben in der Stadt Wien

                      Hinweis:

                      Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                      Arbeiten in Haus und Garten

                      Rasenmähen

                      Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                      verboten:

                      • Samstag
                        • 12 bis 24 Uhr
                      • Sonn- und Feiertag
                        • ganztägig

                      Anmerkung:

                      Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                      Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                      verboten:

                      • Samstag
                        • 12 bis 24 Uhr
                      • Sonn- und Feiertag
                        • ganztägig

                      Anmerkung:

                      Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                      Regelungen bezüglich Kfz

                      Autowaschen

                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                      Beispiel:

                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                      Auf öffentlichen Straßen

                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                      Warmlaufenlassen des Motors

                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                      Schneeräumung und Streupflicht

                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Hundehaltung

                      Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                      Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                      An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                      • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                      • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                      In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                      An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                      Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                      Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                      Hundekot

                      Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                      Tipp:

                      Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                      Müll

                      Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                      Mistplätze

                      Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                      Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                      Abfallarten

                      Restmüll

                      Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                      Altpapier und Kartonagen

                      Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                      Bio-Abfall

                      Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                      Plastikflaschen

                      Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                      Öko-Box

                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                      Sperrmüll

                      Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                      Altstoffsammelstellen

                      Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                      Problemstoffsammlung

                      In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                      • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                      • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                      • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                      Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                      Kontaktdaten der Stadt

                      Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                      Rechtsgrundlagen

                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                      Für den Inhalt verantwortlich:
                      • Die zuständige Gemeinde|
                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Leben in der Stadt Wien

                        Hinweis:

                        Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                        Arbeiten in Haus und Garten

                        Rasenmähen

                        Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                        verboten:

                        • Samstag
                          • 12 bis 24 Uhr
                        • Sonn- und Feiertag
                          • ganztägig

                        Anmerkung:

                        Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                        Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                        verboten:

                        • Samstag
                          • 12 bis 24 Uhr
                        • Sonn- und Feiertag
                          • ganztägig

                        Anmerkung:

                        Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                        Regelungen bezüglich Kfz

                        Autowaschen

                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                        Beispiel:

                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                        Auf öffentlichen Straßen

                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                        Warmlaufenlassen des Motors

                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                        Schneeräumung und Streupflicht

                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Hundehaltung

                        Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                        Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                        An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                        • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                        • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                        In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                        An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                        Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                        Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                        Hundekot

                        Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                        Tipp:

                        Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                        Müll

                        Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                        Mistplätze

                        Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                        Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                        Abfallarten

                        Restmüll

                        Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                        Altpapier und Kartonagen

                        Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                        Bio-Abfall

                        Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                        Plastikflaschen

                        Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                        Öko-Box

                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                        Sperrmüll

                        Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                        Altstoffsammelstellen

                        Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                        Problemstoffsammlung

                        In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                        • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                        • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                        • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                        Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                        Kontaktdaten der Stadt

                        Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                        Rechtsgrundlagen

                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                        Für den Inhalt verantwortlich:
                        • Die zuständige Gemeinde|
                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Leben in der Stadt Wien

                          Hinweis:

                          Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                          Arbeiten in Haus und Garten

                          Rasenmähen

                          Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                          verboten:

                          • Samstag
                            • 12 bis 24 Uhr
                          • Sonn- und Feiertag
                            • ganztägig

                          Anmerkung:

                          Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                          Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                          verboten:

                          • Samstag
                            • 12 bis 24 Uhr
                          • Sonn- und Feiertag
                            • ganztägig

                          Anmerkung:

                          Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                          Regelungen bezüglich Kfz

                          Autowaschen

                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                          Beispiel:

                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                          Auf öffentlichen Straßen

                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                          Warmlaufenlassen des Motors

                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                          Schneeräumung und Streupflicht

                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Hundehaltung

                          Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                          Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                          An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                          • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                          • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                          In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                          An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                          Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                          Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                          Hundekot

                          Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                          Tipp:

                          Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                          Müll

                          Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                          Mistplätze

                          Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                          Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                          Abfallarten

                          Restmüll

                          Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                          Altpapier und Kartonagen

                          Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                          Bio-Abfall

                          Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                          Plastikflaschen

                          Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                          Öko-Box

                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                          Sperrmüll

                          Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                          Altstoffsammelstellen

                          Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                          Problemstoffsammlung

                          In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                          • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                          • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                          • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                          Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                          Kontaktdaten der Stadt

                          Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                          Rechtsgrundlagen

                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                          Für den Inhalt verantwortlich:
                          • Die zuständige Gemeinde|
                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Leben in der Stadt Wien

                            Hinweis:

                            Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                            Arbeiten in Haus und Garten

                            Rasenmähen

                            Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                            verboten:

                            • Samstag
                              • 12 bis 24 Uhr
                            • Sonn- und Feiertag
                              • ganztägig

                            Anmerkung:

                            Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                            Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                            verboten:

                            • Samstag
                              • 12 bis 24 Uhr
                            • Sonn- und Feiertag
                              • ganztägig

                            Anmerkung:

                            Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                            Regelungen bezüglich Kfz

                            Autowaschen

                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                            Beispiel:

                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                            Auf öffentlichen Straßen

                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                            Warmlaufenlassen des Motors

                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                            Schneeräumung und Streupflicht

                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Hundehaltung

                            Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                            Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                            An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                            • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                            • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                            In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                            An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                            Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                            Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                            Hundekot

                            Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                            Tipp:

                            Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                            Müll

                            Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                            Mistplätze

                            Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                            Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                            Abfallarten

                            Restmüll

                            Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                            Altpapier und Kartonagen

                            Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                            Bio-Abfall

                            Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                            Plastikflaschen

                            Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                            Öko-Box

                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                            Sperrmüll

                            Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                            Altstoffsammelstellen

                            Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                            Problemstoffsammlung

                            In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                            • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                            • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                            • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                            Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                            Kontaktdaten der Stadt

                            Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                            Rechtsgrundlagen

                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                            Für den Inhalt verantwortlich:
                            • Die zuständige Gemeinde|
                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Leben in der Stadt Wien

                              Hinweis:

                              Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                              Arbeiten in Haus und Garten

                              Rasenmähen

                              Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                              verboten:

                              • Samstag
                                • 12 bis 24 Uhr
                              • Sonn- und Feiertag
                                • ganztägig

                              Anmerkung:

                              Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                              Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                              verboten:

                              • Samstag
                                • 12 bis 24 Uhr
                              • Sonn- und Feiertag
                                • ganztägig

                              Anmerkung:

                              Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                              Regelungen bezüglich Kfz

                              Autowaschen

                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                              Beispiel:

                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                              Auf öffentlichen Straßen

                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                              Warmlaufenlassen des Motors

                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                              Schneeräumung und Streupflicht

                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Hundehaltung

                              Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                              Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                              An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                              • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                              • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                              In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                              An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                              Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                              Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                              Hundekot

                              Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                              Tipp:

                              Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                              Müll

                              Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                              Mistplätze

                              Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                              Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                              Abfallarten

                              Restmüll

                              Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                              Altpapier und Kartonagen

                              Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                              Bio-Abfall

                              Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                              Plastikflaschen

                              Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                              Öko-Box

                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                              Sperrmüll

                              Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                              Altstoffsammelstellen

                              Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                              Problemstoffsammlung

                              In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                              • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                              • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                              • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                              Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                              Kontaktdaten der Stadt

                              Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                              Rechtsgrundlagen

                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                              Für den Inhalt verantwortlich:
                              • Die zuständige Gemeinde|
                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Leben in der Stadt Wien

                                Hinweis:

                                Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                Arbeiten in Haus und Garten

                                Rasenmähen

                                Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                verboten:

                                • Samstag
                                  • 12 bis 24 Uhr
                                • Sonn- und Feiertag
                                  • ganztägig

                                Anmerkung:

                                Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                verboten:

                                • Samstag
                                  • 12 bis 24 Uhr
                                • Sonn- und Feiertag
                                  • ganztägig

                                Anmerkung:

                                Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                                Regelungen bezüglich Kfz

                                Autowaschen

                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                Beispiel:

                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                Auf öffentlichen Straßen

                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                Warmlaufenlassen des Motors

                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                Schneeräumung und Streupflicht

                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Hundehaltung

                                Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                                Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                                • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                                • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                                In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                                An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                                Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                                Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                                Hundekot

                                Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                                Tipp:

                                Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                                Müll

                                Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                                Mistplätze

                                Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                                Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                                Abfallarten

                                Restmüll

                                Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                                Altpapier und Kartonagen

                                Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                                Bio-Abfall

                                Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                                Plastikflaschen

                                Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                                Öko-Box

                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                Sperrmüll

                                Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                                Altstoffsammelstellen

                                Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                                Problemstoffsammlung

                                In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                                • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                                • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                                • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                                Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                                Kontaktdaten der Stadt

                                Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                                Rechtsgrundlagen

                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                • Die zuständige Gemeinde|
                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Leben in der Stadt Wien

                                  Hinweis:

                                  Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                  Rasenmähen

                                  Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                  verboten:

                                  • Samstag
                                    • 12 bis 24 Uhr
                                  • Sonn- und Feiertag
                                    • ganztägig

                                  Anmerkung:

                                  Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                  Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                  verboten:

                                  • Samstag
                                    • 12 bis 24 Uhr
                                  • Sonn- und Feiertag
                                    • ganztägig

                                  Anmerkung:

                                  Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                  Autowaschen

                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                  Beispiel:

                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                  Auf öffentlichen Straßen

                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Hundehaltung

                                  Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                                  Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                  An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                                  • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                                  • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                                  In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                                  An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                                  Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                                  Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                                  Hundekot

                                  Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                                  Tipp:

                                  Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                                  Müll

                                  Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                                  Mistplätze

                                  Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                                  Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                                  Abfallarten

                                  Restmüll

                                  Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                                  Altpapier und Kartonagen

                                  Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                                  Bio-Abfall

                                  Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                                  Plastikflaschen

                                  Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                                  Öko-Box

                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                  Sperrmüll

                                  Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                                  Altstoffsammelstellen

                                  Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                                  Problemstoffsammlung

                                  In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                                  • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                                  • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                                  • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                                  Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                                  Kontaktdaten der Stadt

                                  Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                                  Rechtsgrundlagen

                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Leben in der Stadt Wien

                                    Hinweis:

                                    Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                    Rasenmähen

                                    Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                    verboten:

                                    • Samstag
                                      • 12 bis 24 Uhr
                                    • Sonn- und Feiertag
                                      • ganztägig

                                    Anmerkung:

                                    Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                    Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                    verboten:

                                    • Samstag
                                      • 12 bis 24 Uhr
                                    • Sonn- und Feiertag
                                      • ganztägig

                                    Anmerkung:

                                    Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                    Autowaschen

                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                    Beispiel:

                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                    Auf öffentlichen Straßen

                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Hundehaltung

                                    Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                                    Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                    An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                                    • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                                    • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                                    In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                                    An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                                    Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                                    Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                                    Hundekot

                                    Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                                    Tipp:

                                    Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                                    Müll

                                    Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                                    Mistplätze

                                    Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                                    Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                                    Abfallarten

                                    Restmüll

                                    Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                                    Altpapier und Kartonagen

                                    Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                                    Bio-Abfall

                                    Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                                    Plastikflaschen

                                    Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                                    Öko-Box

                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                    Sperrmüll

                                    Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                                    Altstoffsammelstellen

                                    Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                                    Problemstoffsammlung

                                    In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                                    • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                                    • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                                    • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                                    Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                                    Kontaktdaten der Stadt

                                    Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                                    Rechtsgrundlagen

                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Leben in der Stadt Wien

                                      Hinweis:

                                      Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                      Rasenmähen

                                      Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                      verboten:

                                      • Samstag
                                        • 12 bis 24 Uhr
                                      • Sonn- und Feiertag
                                        • ganztägig

                                      Anmerkung:

                                      Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                      Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                      verboten:

                                      • Samstag
                                        • 12 bis 24 Uhr
                                      • Sonn- und Feiertag
                                        • ganztägig

                                      Anmerkung:

                                      Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                      Autowaschen

                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                      Beispiel:

                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                      Auf öffentlichen Straßen

                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Hundehaltung

                                      Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                                      Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                      An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                                      • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                                      • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                                      In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                                      An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                                      Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                                      Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                                      Hundekot

                                      Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                                      Tipp:

                                      Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                                      Müll

                                      Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                                      Mistplätze

                                      Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                                      Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                                      Abfallarten

                                      Restmüll

                                      Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                                      Altpapier und Kartonagen

                                      Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                                      Bio-Abfall

                                      Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                                      Plastikflaschen

                                      Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                                      Öko-Box

                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                      Sperrmüll

                                      Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                                      Altstoffsammelstellen

                                      Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                                      Problemstoffsammlung

                                      In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                                      • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                                      • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                                      • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                                      Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                                      Kontaktdaten der Stadt

                                      Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                                      Rechtsgrundlagen

                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Leben in der Stadt Wien

                                        Hinweis:

                                        Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                        Rasenmähen

                                        Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                        verboten:

                                        • Samstag
                                          • 12 bis 24 Uhr
                                        • Sonn- und Feiertag
                                          • ganztägig

                                        Anmerkung:

                                        Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                        Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                        verboten:

                                        • Samstag
                                          • 12 bis 24 Uhr
                                        • Sonn- und Feiertag
                                          • ganztägig

                                        Anmerkung:

                                        Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                        Autowaschen

                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                        Beispiel:

                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                        Auf öffentlichen Straßen

                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Hundehaltung

                                        Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                                        Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                        An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                                        • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                                        • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                                        In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                                        An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                                        Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                                        Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                                        Hundekot

                                        Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                                        Tipp:

                                        Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                                        Müll

                                        Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                                        Mistplätze

                                        Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                                        Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                                        Abfallarten

                                        Restmüll

                                        Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                                        Altpapier und Kartonagen

                                        Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                                        Bio-Abfall

                                        Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                                        Plastikflaschen

                                        Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                                        Öko-Box

                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                        Sperrmüll

                                        Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                                        Altstoffsammelstellen

                                        Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                                        Problemstoffsammlung

                                        In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                                        • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                                        • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                                        • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                                        Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                                        Kontaktdaten der Stadt

                                        Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                                        Rechtsgrundlagen

                                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Leben in der Stadt Wien

                                          Hinweis:

                                          Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                          Rasenmähen

                                          Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                          verboten:

                                          • Samstag
                                            • 12 bis 24 Uhr
                                          • Sonn- und Feiertag
                                            • ganztägig

                                          Anmerkung:

                                          Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                          Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                          verboten:

                                          • Samstag
                                            • 12 bis 24 Uhr
                                          • Sonn- und Feiertag
                                            • ganztägig

                                          Anmerkung:

                                          Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                          Autowaschen

                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                          Beispiel:

                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                          Auf öffentlichen Straßen

                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Hundehaltung

                                          Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                                          Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                          An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                                          • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                                          • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                                          In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                                          An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                                          Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                                          Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                                          Hundekot

                                          Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                                          Tipp:

                                          Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                                          Müll

                                          Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                                          Mistplätze

                                          Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                                          Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                                          Abfallarten

                                          Restmüll

                                          Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                                          Altpapier und Kartonagen

                                          Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                                          Bio-Abfall

                                          Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                                          Plastikflaschen

                                          Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                                          Öko-Box

                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                          Sperrmüll

                                          Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                                          Altstoffsammelstellen

                                          Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                                          Problemstoffsammlung

                                          In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                                          • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                                          • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                                          • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                                          Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                                          Kontaktdaten der Stadt

                                          Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                                          Rechtsgrundlagen

                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Leben in der Stadt Wien

                                            Hinweis:

                                            Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                            Rasenmähen

                                            Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                            verboten:

                                            • Samstag
                                              • 12 bis 24 Uhr
                                            • Sonn- und Feiertag
                                              • ganztägig

                                            Anmerkung:

                                            Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                            Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                            verboten:

                                            • Samstag
                                              • 12 bis 24 Uhr
                                            • Sonn- und Feiertag
                                              • ganztägig

                                            Anmerkung:

                                            Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                            Autowaschen

                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                            Beispiel:

                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                            Auf öffentlichen Straßen

                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Hundehaltung

                                            Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                                            Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                            An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                                            • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                                            • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                                            In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                                            An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                                            Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                                            Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                                            Hundekot

                                            Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                                            Tipp:

                                            Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                                            Müll

                                            Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                                            Mistplätze

                                            Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                                            Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                                            Abfallarten

                                            Restmüll

                                            Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                                            Altpapier und Kartonagen

                                            Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                                            Bio-Abfall

                                            Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                                            Plastikflaschen

                                            Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                                            Öko-Box

                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                            Sperrmüll

                                            Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                                            Altstoffsammelstellen

                                            Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                                            Problemstoffsammlung

                                            In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                                            • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                                            • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                                            • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                                            Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                                            Kontaktdaten der Stadt

                                            Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                                            Rechtsgrundlagen

                                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Leben in der Stadt Wien

                                              Hinweis:

                                              Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                              Rasenmähen

                                              Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                              verboten:

                                              • Samstag
                                                • 12 bis 24 Uhr
                                              • Sonn- und Feiertag
                                                • ganztägig

                                              Anmerkung:

                                              Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                              Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                              verboten:

                                              • Samstag
                                                • 12 bis 24 Uhr
                                              • Sonn- und Feiertag
                                                • ganztägig

                                              Anmerkung:

                                              Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                              Autowaschen

                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                              Beispiel:

                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                              Auf öffentlichen Straßen

                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Hundehaltung

                                              Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                                              Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                              An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                                              • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                                              • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                                              In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                                              An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                                              Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                                              Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                                              Hundekot

                                              Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                                              Tipp:

                                              Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                                              Müll

                                              Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                                              Mistplätze

                                              Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                                              Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                                              Abfallarten

                                              Restmüll

                                              Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                                              Altpapier und Kartonagen

                                              Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                                              Bio-Abfall

                                              Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                                              Plastikflaschen

                                              Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                                              Öko-Box

                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                              Sperrmüll

                                              Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                                              Altstoffsammelstellen

                                              Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                                              Problemstoffsammlung

                                              In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                                              • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                                              • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                                              • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                                              Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                                              Kontaktdaten der Stadt

                                              Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                                              Rechtsgrundlagen

                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Leben in der Stadt Wien

                                                Hinweis:

                                                Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                Rasenmähen

                                                Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                                verboten:

                                                • Samstag
                                                  • 12 bis 24 Uhr
                                                • Sonn- und Feiertag
                                                  • ganztägig

                                                Anmerkung:

                                                Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                                verboten:

                                                • Samstag
                                                  • 12 bis 24 Uhr
                                                • Sonn- und Feiertag
                                                  • ganztägig

                                                Anmerkung:

                                                Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                Autowaschen

                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                Beispiel:

                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Hundehaltung

                                                Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                                                Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                                                • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                                                • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                                                In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                                                An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                                                Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                                                Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                                                Hundekot

                                                Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                                                Tipp:

                                                Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                                                Müll

                                                Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                                                Mistplätze

                                                Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                                                Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                                                Abfallarten

                                                Restmüll

                                                Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                                                Altpapier und Kartonagen

                                                Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                                                Bio-Abfall

                                                Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                                                Plastikflaschen

                                                Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                                                Öko-Box

                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                Sperrmüll

                                                Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                                                Altstoffsammelstellen

                                                Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                                                Problemstoffsammlung

                                                In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                                                • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                                                • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                                                • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                                                Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                                                Kontaktdaten der Stadt

                                                Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                                                Rechtsgrundlagen

                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Leben in der Stadt Wien

                                                  Hinweis:

                                                  Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                  Rasenmähen

                                                  Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                                  verboten:

                                                  • Samstag
                                                    • 12 bis 24 Uhr
                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                    • ganztägig

                                                  Anmerkung:

                                                  Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                  Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                                  verboten:

                                                  • Samstag
                                                    • 12 bis 24 Uhr
                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                    • ganztägig

                                                  Anmerkung:

                                                  Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                  Autowaschen

                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                  Beispiel:

                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Hundehaltung

                                                  Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                                                  Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                  An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                                                  • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                                                  • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                                                  In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                                                  An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                                                  Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                                                  Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                                                  Hundekot

                                                  Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                                                  Tipp:

                                                  Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                                                  Müll

                                                  Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                                                  Mistplätze

                                                  Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                                                  Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                                                  Abfallarten

                                                  Restmüll

                                                  Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                                                  Altpapier und Kartonagen

                                                  Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                                                  Bio-Abfall

                                                  Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                                                  Plastikflaschen

                                                  Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                                                  Öko-Box

                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                  Sperrmüll

                                                  Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                                                  Altstoffsammelstellen

                                                  Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                                                  Problemstoffsammlung

                                                  In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                                                  • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                                                  • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                                                  • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                                                  Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                                                  Kontaktdaten der Stadt

                                                  Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                                                  Rechtsgrundlagen

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Leben in der Stadt Wien

                                                    Hinweis:

                                                    Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                                    Rasenmähen

                                                    Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                                    verboten:

                                                    • Samstag
                                                      • 12 bis 24 Uhr
                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                      • ganztägig

                                                    Anmerkung:

                                                    Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                    Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                                    verboten:

                                                    • Samstag
                                                      • 12 bis 24 Uhr
                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                      • ganztägig

                                                    Anmerkung:

                                                    Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                                    Autowaschen

                                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                    Beispiel:

                                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                    Auf öffentlichen Straßen

                                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Hundehaltung

                                                    Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                                                    Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                                                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                    An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                                                    • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                                                    • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                                                    In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                                                    An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                                                    Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                                                    Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                                                    Hundekot

                                                    Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                                                    Tipp:

                                                    Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                                                    Müll

                                                    Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                                                    Mistplätze

                                                    Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                                                    Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                                                    Abfallarten

                                                    Restmüll

                                                    Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                                                    Altpapier und Kartonagen

                                                    Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                                                    Bio-Abfall

                                                    Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                                                    Plastikflaschen

                                                    Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                                                    Öko-Box

                                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                    Sperrmüll

                                                    Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                                                    Altstoffsammelstellen

                                                    Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                                                    Problemstoffsammlung

                                                    In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                                                    • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                                                    • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                                                    • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                                                    Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                                                    Kontaktdaten der Stadt

                                                    Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                                                    Rechtsgrundlagen

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Leben in der Stadt Wien

                                                      Hinweis:

                                                      Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                                      Rasenmähen

                                                      Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                                      verboten:

                                                      • Samstag
                                                        • 12 bis 24 Uhr
                                                      • Sonn- und Feiertag
                                                        • ganztägig

                                                      Anmerkung:

                                                      Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                      Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                                      verboten:

                                                      • Samstag
                                                        • 12 bis 24 Uhr
                                                      • Sonn- und Feiertag
                                                        • ganztägig

                                                      Anmerkung:

                                                      Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                                      Autowaschen

                                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                      Beispiel:

                                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                      Auf öffentlichen Straßen

                                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Hundehaltung

                                                      Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                                                      Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                                                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                      An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                                                      • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                                                      • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                                                      In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                                                      An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                                                      Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                                                      Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                                                      Hundekot

                                                      Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                                                      Tipp:

                                                      Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                                                      Müll

                                                      Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                                                      Mistplätze

                                                      Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                                                      Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                                                      Abfallarten

                                                      Restmüll

                                                      Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                                                      Altpapier und Kartonagen

                                                      Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                                                      Bio-Abfall

                                                      Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                                                      Plastikflaschen

                                                      Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                                                      Öko-Box

                                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                      Sperrmüll

                                                      Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                                                      Altstoffsammelstellen

                                                      Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                                                      Problemstoffsammlung

                                                      In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                                                      • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                                                      • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                                                      • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                                                      Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                                                      Kontaktdaten der Stadt

                                                      Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                                                      Rechtsgrundlagen

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Leben in der Stadt Wien

                                                        Hinweis:

                                                        Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                                        Rasenmähen

                                                        Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                                        verboten:

                                                        • Samstag
                                                          • 12 bis 24 Uhr
                                                        • Sonn- und Feiertag
                                                          • ganztägig

                                                        Anmerkung:

                                                        Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                        Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                                        verboten:

                                                        • Samstag
                                                          • 12 bis 24 Uhr
                                                        • Sonn- und Feiertag
                                                          • ganztägig

                                                        Anmerkung:

                                                        Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                                        Autowaschen

                                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                        Beispiel:

                                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                        Auf öffentlichen Straßen

                                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Hundehaltung

                                                        Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                                                        Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                                                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                        An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                                                        • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                                                        • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                                                        In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                                                        An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                                                        Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                                                        Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                                                        Hundekot

                                                        Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                                                        Tipp:

                                                        Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                                                        Müll

                                                        Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                                                        Mistplätze

                                                        Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                                                        Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                                                        Abfallarten

                                                        Restmüll

                                                        Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                                                        Altpapier und Kartonagen

                                                        Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                                                        Bio-Abfall

                                                        Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                                                        Plastikflaschen

                                                        Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                                                        Öko-Box

                                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                        Sperrmüll

                                                        Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                                                        Altstoffsammelstellen

                                                        Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                                                        Problemstoffsammlung

                                                        In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                                                        • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                                                        • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                                                        • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                                                        Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                                                        Kontaktdaten der Stadt

                                                        Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                                                        Rechtsgrundlagen

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Leben in der Stadt Wien

                                                          Hinweis:

                                                          Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                                          Rasenmähen

                                                          Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                                          verboten:

                                                          • Samstag
                                                            • 12 bis 24 Uhr
                                                          • Sonn- und Feiertag
                                                            • ganztägig

                                                          Anmerkung:

                                                          Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                          Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                                          verboten:

                                                          • Samstag
                                                            • 12 bis 24 Uhr
                                                          • Sonn- und Feiertag
                                                            • ganztägig

                                                          Anmerkung:

                                                          Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                                          Autowaschen

                                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                          Beispiel:

                                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                          Auf öffentlichen Straßen

                                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Hundehaltung

                                                          Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                                                          Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                                                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                          An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                                                          • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                                                          • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                                                          In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                                                          An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                                                          Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                                                          Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                                                          Hundekot

                                                          Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                                                          Tipp:

                                                          Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                                                          Müll

                                                          Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                                                          Mistplätze

                                                          Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                                                          Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                                                          Abfallarten

                                                          Restmüll

                                                          Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                                                          Altpapier und Kartonagen

                                                          Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                                                          Bio-Abfall

                                                          Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                                                          Plastikflaschen

                                                          Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                                                          Öko-Box

                                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                          Sperrmüll

                                                          Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                                                          Altstoffsammelstellen

                                                          Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                                                          Problemstoffsammlung

                                                          In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                                                          • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                                                          • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                                                          • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                                                          Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                                                          Kontaktdaten der Stadt

                                                          Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                                                          Rechtsgrundlagen

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Leben in der Stadt Wien

                                                            Hinweis:

                                                            Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                                            Rasenmähen

                                                            Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                                            verboten:

                                                            • Samstag
                                                              • 12 bis 24 Uhr
                                                            • Sonn- und Feiertag
                                                              • ganztägig

                                                            Anmerkung:

                                                            Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                            Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                                            verboten:

                                                            • Samstag
                                                              • 12 bis 24 Uhr
                                                            • Sonn- und Feiertag
                                                              • ganztägig

                                                            Anmerkung:

                                                            Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                                            Autowaschen

                                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                            Beispiel:

                                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                            Auf öffentlichen Straßen

                                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Hundehaltung

                                                            Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                                                            Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                                                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                            An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                                                            • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                                                            • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                                                            In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                                                            An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                                                            Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                                                            Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                                                            Hundekot

                                                            Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                                                            Tipp:

                                                            Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                                                            Müll

                                                            Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                                                            Mistplätze

                                                            Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                                                            Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                                                            Abfallarten

                                                            Restmüll

                                                            Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                                                            Altpapier und Kartonagen

                                                            Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                                                            Bio-Abfall

                                                            Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                                                            Plastikflaschen

                                                            Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                                                            Öko-Box

                                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                            Sperrmüll

                                                            Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                                                            Altstoffsammelstellen

                                                            Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                                                            Problemstoffsammlung

                                                            In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                                                            • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                                                            • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                                                            • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                                                            Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                                                            Kontaktdaten der Stadt

                                                            Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                                                            Rechtsgrundlagen

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Leben in der Stadt Wien

                                                              Hinweis:

                                                              Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                                              Rasenmähen

                                                              Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                                              verboten:

                                                              • Samstag
                                                                • 12 bis 24 Uhr
                                                              • Sonn- und Feiertag
                                                                • ganztägig

                                                              Anmerkung:

                                                              Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                              Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                                              verboten:

                                                              • Samstag
                                                                • 12 bis 24 Uhr
                                                              • Sonn- und Feiertag
                                                                • ganztägig

                                                              Anmerkung:

                                                              Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                                              Autowaschen

                                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                              Beispiel:

                                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                              Auf öffentlichen Straßen

                                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Hundehaltung

                                                              Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                                                              Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                                                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                              An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                                                              • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                                                              • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                                                              In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                                                              An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                                                              Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                                                              Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                                                              Hundekot

                                                              Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                                                              Tipp:

                                                              Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                                                              Müll

                                                              Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                                                              Mistplätze

                                                              Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                                                              Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                                                              Abfallarten

                                                              Restmüll

                                                              Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                                                              Altpapier und Kartonagen

                                                              Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                                                              Bio-Abfall

                                                              Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                                                              Plastikflaschen

                                                              Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                                                              Öko-Box

                                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                              Sperrmüll

                                                              Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                                                              Altstoffsammelstellen

                                                              Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                                                              Problemstoffsammlung

                                                              In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                                                              • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                                                              • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                                                              • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                                                              Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                                                              Kontaktdaten der Stadt

                                                              Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                                                              Rechtsgrundlagen

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Leben in der Stadt Wien

                                                                Hinweis:

                                                                Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                                Rasenmähen

                                                                Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                                                verboten:

                                                                • Samstag
                                                                  • 12 bis 24 Uhr
                                                                • Sonn- und Feiertag
                                                                  • ganztägig

                                                                Anmerkung:

                                                                Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                                                verboten:

                                                                • Samstag
                                                                  • 12 bis 24 Uhr
                                                                • Sonn- und Feiertag
                                                                  • ganztägig

                                                                Anmerkung:

                                                                Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                                Autowaschen

                                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                Beispiel:

                                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Hundehaltung

                                                                Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                                                                Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                                                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                                                                • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                                                                • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                                                                In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                                                                An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                                                                Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                                                                Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                                                                Hundekot

                                                                Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                                                                Tipp:

                                                                Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                                                                Müll

                                                                Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                                                                Mistplätze

                                                                Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                                                                Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                                                                Abfallarten

                                                                Restmüll

                                                                Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                                                                Altpapier und Kartonagen

                                                                Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                                                                Bio-Abfall

                                                                Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                                                                Plastikflaschen

                                                                Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                                                                Öko-Box

                                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                Sperrmüll

                                                                Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                                                                Altstoffsammelstellen

                                                                Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                                                                Problemstoffsammlung

                                                                In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                                                                • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                                                                • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                                                                • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                                                                Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                                                                Kontaktdaten der Stadt

                                                                Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                                                                Rechtsgrundlagen

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Leben in der Stadt Wien

                                                                  Hinweis:

                                                                  Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                                  Rasenmähen

                                                                  Tätigkeit: Rasenmähen (Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                                                  verboten:

                                                                  • Samstag
                                                                    • 12 bis 24 Uhr
                                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                                    • ganztägig

                                                                  Anmerkung:

                                                                  Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

                                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                  Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

                                                                  verboten:

                                                                  • Samstag
                                                                    • 12 bis 24 Uhr
                                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                                    • ganztägig

                                                                  Anmerkung:

                                                                  Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. durch elektrische Heckenscheren).

                                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                                  Autowaschen

                                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Hundehaltung

                                                                  Sachkundenachweis und "Geprüfter Stadthund"

                                                                  Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Wer bereits einen Nicht-Listenhund hat und gut aufeinander eingespielt ist, kann dies beim Programm "Geprüfter Stadthund" unter Beweis stellen und sich für ein Jahr die Hundeabgabe sparen. Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den beiden Programmen zusammengefasst.

                                                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                  An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

                                                                  • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
                                                                  • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

                                                                  In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

                                                                  An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

                                                                  Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

                                                                  Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Weitere Informationen finden sich im Kapitel "Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien".

                                                                  Hundekot

                                                                  Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

                                                                  Tipp:

                                                                  Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

                                                                  Müll

                                                                  Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

                                                                  Mistplätze

                                                                  Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

                                                                  Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

                                                                  Abfallarten

                                                                  Restmüll

                                                                  Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

                                                                  Altpapier und Kartonagen

                                                                  Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

                                                                  Bio-Abfall

                                                                  Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

                                                                  Plastikflaschen

                                                                  Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

                                                                  Öko-Box

                                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                  Sperrmüll

                                                                  Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

                                                                  Altstoffsammelstellen

                                                                  Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

                                                                  Problemstoffsammlung

                                                                  In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

                                                                  • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
                                                                  • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
                                                                  • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

                                                                  Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

                                                                  Kontaktdaten der Stadt

                                                                  Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

                                                                  Rechtsgrundlagen

                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion