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    Zuständigkeit

    Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

    Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

    Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

    Beispiel:
    • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
    • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
    Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

      Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

      Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

      Beispiel:
      • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
      • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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        Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

        Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

        Beispiel:
        • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
        • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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          Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

          Beispiel:
          • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
          • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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            Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

            Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

            Beispiel:
            • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
            • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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              Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

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              Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

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                  Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

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                  • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                  • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                    Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                    Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

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                    • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
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                      Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                      Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                      Beispiel:
                      • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                      • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                        Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                        Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                        Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                        Beispiel:
                        • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                        • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                          Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                          Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                          Beispiel:
                          • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                          • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                            Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                            Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                            Beispiel:
                            • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                            • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                              Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                              Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                              Beispiel:
                              • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                              • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                                Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                Beispiel:
                                • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                                  Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                  Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                  Beispiel:
                                  • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                  • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                                    Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                    Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                    Beispiel:
                                    • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                    • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                                      Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                      Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                      Beispiel:
                                      • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
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                                        Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                        Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                        Beispiel:
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                                        • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
                                        Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Zuständigkeit

                                          Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                          Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                          Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                          Beispiel:
                                          • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                          • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                                            Zuständigkeit

                                            Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                            Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                            Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                            Beispiel:
                                            • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                            • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                                              Zuständigkeit

                                              Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                              Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                              Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                              Beispiel:
                                              • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                              • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                                                Zuständigkeit

                                                Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                                Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                                Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                                Beispiel:
                                                • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                                • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                                                  Zuständigkeit

                                                  Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                                  Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                                  Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                                  Beispiel:
                                                  • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                                  • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                                                    Zuständigkeit

                                                    Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                                    Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                                    Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                                    Beispiel:
                                                    • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                                    • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
                                                    Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
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                                                      Zuständigkeit

                                                      Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                                      Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                                      Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                                      Beispiel:
                                                      • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                                      • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
                                                      Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
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                                                        Zuständigkeit

                                                        Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                                        Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                                        Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                                        Beispiel:
                                                        • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                                        • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
                                                        Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
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                                                          Zuständigkeit

                                                          Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                                          Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                                          Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                                          Beispiel:
                                                          • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                                          • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
                                                          Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
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                                                            Zuständigkeit

                                                            Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                                            Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                                            Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                                            Beispiel:
                                                            • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                                            • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
                                                            Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
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                                                              Zuständigkeit

                                                              Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                                              Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                                              Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                                              Beispiel:
                                                              • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                                              • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
                                                              Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
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                                                                Zuständigkeit

                                                                Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                                                Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                                                Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                                                Beispiel:
                                                                • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                                                • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
                                                                Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Zuständigkeit

                                                                  Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                                                  Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                                                  Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                                                  Beispiel:
                                                                  • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                                                  • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
                                                                  Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion