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    Begriffe mit Z

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    Zuständigkeit

    Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

    Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

    Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

    Beispiel:
    • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
    • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
    Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

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      • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
      • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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        • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
        • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                          Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

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                              • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
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                                      Zuständigkeit

                                      Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                      Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                      Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                      Beispiel:
                                      • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                      • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
                                      Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
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                                        Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                        Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                        Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                        Beispiel:
                                        • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                        • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                                          Zuständigkeit

                                          Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                          Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                          Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                          Beispiel:
                                          • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                          • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                                            Zuständigkeit

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                                            Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                            Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                            Beispiel:
                                            • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                            • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                                              Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                              Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                              Beispiel:
                                              • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                              • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                                                Zuständigkeit

                                                Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                                Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                                Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                                Beispiel:
                                                • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                                • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                                                  Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                                  Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                                  Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                                  Beispiel:
                                                  • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                                  • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                                                    Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                                    Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                                    Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                                    Beispiel:
                                                    • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                                    • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                                                      Zuständigkeit

                                                      Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                                      Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                                      Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                                      Beispiel:
                                                      • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                                      • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                                                        Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                                        Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                                        Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                                        Beispiel:
                                                        • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                                        • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                                                          Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                                          Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                                          Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                                          Beispiel:
                                                          • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                                          • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
                                                          Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Begriffe mit Z

                                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                            Zuständigkeit

                                                            Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                                            Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                                            Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                                            Beispiel:
                                                            • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                                            • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
                                                            Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
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                                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

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                                                              Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                                              Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                                              Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                                              Beispiel:
                                                              • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                                              • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Zuständigkeit

                                                                Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                                                Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                                                Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                                                Beispiel:
                                                                • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                                                • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
                                                                Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Zuständigkeit

                                                                  Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

                                                                  Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

                                                                  Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

                                                                  Beispiel:
                                                                  • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
                                                                  • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
                                                                  Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
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