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Begriffe mit Z
Zuständigkeit
Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.
Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.
Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.
- Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
- Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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Zuständigkeit
Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.
Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.
Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.
- Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
- Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.
Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.
Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.
- Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
- Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.
Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.
Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.
- Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
- Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.
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- Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
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Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.
Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.
Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.
- Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
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Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.
Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.
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Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.
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Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.
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Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.
Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.
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Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.
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Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.
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Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.
Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.
Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.
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Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.
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Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.
Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.
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Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.
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Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.
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Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.
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Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.
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Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.
- Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
- Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
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Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.
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