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    Testament

    Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

    Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

    Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

    Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

    Letztwillige Verfügungen

    Letzte Aktualisierung: 06.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Testament

      Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

      Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

      Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

      Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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        Testament

        Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

        Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

        Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

        Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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          Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

          Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

          Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

          Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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            Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

            Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

            Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

            Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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              Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

              Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

              Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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                Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

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                Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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                  Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                  Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                  Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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                    Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                    Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                    Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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                      Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                      Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                      Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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                        Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                        Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                        Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                        Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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                          Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                          Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                          Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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                            Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                            Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                            Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

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                              Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                              Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                              Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                              Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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                                Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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                                  Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                  Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

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                                  Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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                                    Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                    Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                    Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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                                      Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                      Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                      Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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                                        Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                        Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                        Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

                                        Letztwillige Verfügungen

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                                          Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                          Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                          Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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                                            Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                            Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                            Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                            Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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                                              Testament

                                              Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                              Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                              Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                              Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

                                              Letztwillige Verfügungen

                                              Letzte Aktualisierung: 06.03.2026
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                                                Testament

                                                Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                                Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                                Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                                Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

                                                Letztwillige Verfügungen

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                                                  Testament

                                                  Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                                  Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                                  Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                                  Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

                                                  Letztwillige Verfügungen

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                                                    Testament

                                                    Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                                    Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                                    Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                                    Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

                                                    Letztwillige Verfügungen

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                                                      Testament

                                                      Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                                      Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                                      Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                                      Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

                                                      Letztwillige Verfügungen

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                                                        Testament

                                                        Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                                        Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                                        Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                                        Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

                                                        Letztwillige Verfügungen

                                                        Letzte Aktualisierung: 06.03.2026
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                                                          Testament

                                                          Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                                          Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                                          Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                                          Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

                                                          Letztwillige Verfügungen

                                                          Letzte Aktualisierung: 06.03.2026
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                                                            Testament

                                                            Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                                            Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                                            Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                                            Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

                                                            Letztwillige Verfügungen

                                                            Letzte Aktualisierung: 06.03.2026
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                                                              Testament

                                                              Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                                              Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                                              Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                                              Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

                                                              Letztwillige Verfügungen

                                                              Letzte Aktualisierung: 06.03.2026
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                                                                Testament

                                                                Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                                                Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                                                Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                                                Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

                                                                Letztwillige Verfügungen

                                                                Letzte Aktualisierung: 06.03.2026
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                                                                  Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                                                  Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                                                  Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                                                  Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

                                                                  Letztwillige Verfügungen

                                                                  Letzte Aktualisierung: 06.03.2026
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