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    Begriffe mit T

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Testament

    Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

    Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

    Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

    Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Letztwillige Verfügungen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 21.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                        Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                        Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                        Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                        Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

                                        Ausführliche Informationen zum Thema "Letztwillige Verfügungen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                        Letzte Aktualisierung: 21.03.2025
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                                          Testament

                                          Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                          Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                          Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                          Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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                                            Testament

                                            Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                            Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                            Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                            Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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                                              Testament

                                              Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                              Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                              Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                              Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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                                                Testament

                                                Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                                Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                                Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                                Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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                                                  Testament

                                                  Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                                  Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                                  Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                                  Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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                                                    Testament

                                                    Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                                    Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                                    Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                                    Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

                                                    Ausführliche Informationen zum Thema "Letztwillige Verfügungen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                                      Testament

                                                      Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                                      Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                                      Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                                      Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

                                                      Ausführliche Informationen zum Thema "Letztwillige Verfügungen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                                        Testament

                                                        Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                                        Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                                        Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                                        Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

                                                        Ausführliche Informationen zum Thema "Letztwillige Verfügungen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                                          Testament

                                                          Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                                          Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                                          Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                                          Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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                                                            Testament

                                                            Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                                            Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                                            Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                                            Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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                                                              Testament

                                                              Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                                              Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                                              Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                                              Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

                                                              Ausführliche Informationen zum Thema "Letztwillige Verfügungen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                              Letzte Aktualisierung: 21.03.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begriffe mit T

                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Testament

                                                                Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                                                Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                                                Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                                                Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

                                                                Ausführliche Informationen zum Thema "Letztwillige Verfügungen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                                Letzte Aktualisierung: 21.03.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

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                                                                  Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

                                                                  Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

                                                                  Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

                                                                  Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

                                                                  Ausführliche Informationen zum Thema "Letztwillige Verfügungen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion