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    Begriffe mit K

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Kodizill

    Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung

    Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.

    Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.

    Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.

    Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                            Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung

                                            Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.

                                            Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.

                                            Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.

                                            Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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                                              Kodizill

                                              Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung

                                              Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.

                                              Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.

                                              Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.

                                              Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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                                                Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung

                                                Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.

                                                Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.

                                                Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.

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                                                  Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung

                                                  Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.

                                                  Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.

                                                  Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.

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                                                    Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung

                                                    Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.

                                                    Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.

                                                    Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.

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                                                      Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung

                                                      Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.

                                                      Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.

                                                      Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.

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                                                        Kodizill

                                                        Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung

                                                        Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.

                                                        Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.

                                                        Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.

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                                                          Kodizill

                                                          Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung

                                                          Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.

                                                          Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.

                                                          Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.

                                                          Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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                                                            Kodizill

                                                            Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung

                                                            Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.

                                                            Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.

                                                            Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.

                                                            Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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                                                              Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.

                                                              Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.

                                                              Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.

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                                                                Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung

                                                                Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.

                                                                Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.

                                                                Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.

                                                                Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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                                                                  Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung

                                                                  Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.

                                                                  Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.

                                                                  Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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