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Begriffe mit K
Kodizill
Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung
Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.
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Kodizill
Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung
Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.
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Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung
Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.
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Kodizill
Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung
Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.
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Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung
Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.
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Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.
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Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.
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Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung
Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.
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Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung
Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.
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Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung
Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.
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Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
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Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.
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Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung
Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
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Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
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Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
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Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
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Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.
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Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.
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Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung
Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.
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Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung
Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.
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Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung
Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
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Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.
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Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
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Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.
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Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
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Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
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Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
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Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
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Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
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Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.
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Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung
Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.
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Kodizill
Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung
Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.
Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.