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    Begriffe mit N

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Negativsteuer für Pensionisten

    Negativsteuer heißt eine Gutschrift, welche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.

    Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 637 Euro jährlich (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 579 Euro). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.

    Tipp:

    Seit dem Veranlagungsjahr 2016 müssen Pensionistinnen/Pensionisten keinen Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer mehr stellen. Sie erhalten automatisch einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").

    Ausführliche Informationen zum Thema "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ("automatischer Steuerausgleich")" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 10.09.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                  Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 637 Euro jährlich (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 579 Euro). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.

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                                  Seit dem Veranlagungsjahr 2016 müssen Pensionistinnen/Pensionisten keinen Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer mehr stellen. Sie erhalten automatisch einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").

                                  Ausführliche Informationen zum Thema "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ("automatischer Steuerausgleich")" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Letzte Aktualisierung: 10.09.2024
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                    Negativsteuer für Pensionisten

                                    Negativsteuer heißt eine Gutschrift, welche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.

                                    Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 637 Euro jährlich (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 579 Euro). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.

                                    Tipp:

                                    Seit dem Veranlagungsjahr 2016 müssen Pensionistinnen/Pensionisten keinen Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer mehr stellen. Sie erhalten automatisch einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").

                                    Ausführliche Informationen zum Thema "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ("automatischer Steuerausgleich")" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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                                      Negativsteuer für Pensionisten

                                      Negativsteuer heißt eine Gutschrift, welche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.

                                      Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 637 Euro jährlich (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 579 Euro). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.

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                                      Seit dem Veranlagungsjahr 2016 müssen Pensionistinnen/Pensionisten keinen Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer mehr stellen. Sie erhalten automatisch einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").

                                      Ausführliche Informationen zum Thema "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ("automatischer Steuerausgleich")" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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                                        Negativsteuer für Pensionisten

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                                        Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 637 Euro jährlich (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 579 Euro). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.

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                                        Seit dem Veranlagungsjahr 2016 müssen Pensionistinnen/Pensionisten keinen Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer mehr stellen. Sie erhalten automatisch einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").

                                        Ausführliche Informationen zum Thema "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ("automatischer Steuerausgleich")" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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                                          Negativsteuer für Pensionisten

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                                          Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 637 Euro jährlich (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 579 Euro). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.

                                          Tipp:

                                          Seit dem Veranlagungsjahr 2016 müssen Pensionistinnen/Pensionisten keinen Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer mehr stellen. Sie erhalten automatisch einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").

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                                            Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 637 Euro jährlich (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 579 Euro). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.

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                                              Negativsteuer heißt eine Gutschrift, welche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.

                                              Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 637 Euro jährlich (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 579 Euro). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.

                                              Tipp:

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                                              Ausführliche Informationen zum Thema "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ("automatischer Steuerausgleich")" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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                                                Negativsteuer heißt eine Gutschrift, welche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.

                                                Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 637 Euro jährlich (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 579 Euro). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.

                                                Tipp:

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                                                  Negativsteuer für Pensionisten

                                                  Negativsteuer heißt eine Gutschrift, welche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.

                                                  Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 637 Euro jährlich (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 579 Euro). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.

                                                  Tipp:

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                                                    Negativsteuer heißt eine Gutschrift, welche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.

                                                    Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 637 Euro jährlich (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 579 Euro). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.

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                                                      Negativsteuer heißt eine Gutschrift, welche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.

                                                      Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 637 Euro jährlich (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 579 Euro). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.

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                                                      Ausführliche Informationen zum Thema "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ("automatischer Steuerausgleich")" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Begriffe mit N

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                                                        Negativsteuer für Pensionisten

                                                        Negativsteuer heißt eine Gutschrift, welche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.

                                                        Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 637 Euro jährlich (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 579 Euro). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.

                                                        Tipp:

                                                        Seit dem Veranlagungsjahr 2016 müssen Pensionistinnen/Pensionisten keinen Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer mehr stellen. Sie erhalten automatisch einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").

                                                        Ausführliche Informationen zum Thema "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ("automatischer Steuerausgleich")" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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                                                          Negativsteuer für Pensionisten

                                                          Negativsteuer heißt eine Gutschrift, welche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.

                                                          Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 637 Euro jährlich (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 579 Euro). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.

                                                          Tipp:

                                                          Seit dem Veranlagungsjahr 2016 müssen Pensionistinnen/Pensionisten keinen Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer mehr stellen. Sie erhalten automatisch einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").

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                                                            Negativsteuer für Pensionisten

                                                            Negativsteuer heißt eine Gutschrift, welche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.

                                                            Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 637 Euro jährlich (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 579 Euro). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.

                                                            Tipp:

                                                            Seit dem Veranlagungsjahr 2016 müssen Pensionistinnen/Pensionisten keinen Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer mehr stellen. Sie erhalten automatisch einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").

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                                                              Negativsteuer für Pensionisten

                                                              Negativsteuer heißt eine Gutschrift, welche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.

                                                              Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 637 Euro jährlich (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 579 Euro). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.

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                                                              Seit dem Veranlagungsjahr 2016 müssen Pensionistinnen/Pensionisten keinen Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer mehr stellen. Sie erhalten automatisch einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").

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                                                                Negativsteuer für Pensionisten

                                                                Negativsteuer heißt eine Gutschrift, welche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.

                                                                Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 637 Euro jährlich (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 579 Euro). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.

                                                                Tipp:

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                                                                  Negativsteuer heißt eine Gutschrift, welche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.

                                                                  Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 637 Euro jährlich (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 579 Euro). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.

                                                                  Tipp:

                                                                  Seit dem Veranlagungsjahr 2016 müssen Pensionistinnen/Pensionisten keinen Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer mehr stellen. Sie erhalten automatisch einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").

                                                                  Ausführliche Informationen zum Thema "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ("automatischer Steuerausgleich")" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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