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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Begriffe mit M

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Meldezettel

    Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) (→ BMI) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

    Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

    Hinweis:

    Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

    Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

    • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
    • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
    • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

    Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

    • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
    • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
    • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
    Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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      Hinweis:

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      • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
      • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
      • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

      Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

      • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
      • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
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        Hinweis:

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        • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
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        • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
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              Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

              • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
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                Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

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                  Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                  • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
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                        • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
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                        Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
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                          Meldezettel

                          Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) (→ BMI) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                          Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                          Hinweis:

                          Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                          Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

                          • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
                          • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
                          • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

                          Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                          • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
                          • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
                          • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
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                            Meldezettel

                            Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) (→ BMI) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                            Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                            Hinweis:

                            Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                            Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

                            • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
                            • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
                            • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

                            Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                            • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
                            • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
                            • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
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                              Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                              Hinweis:

                              Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                              Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

                              • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
                              • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
                              • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

                              Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                              • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
                              • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
                              • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
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                                Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                Hinweis:

                                Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

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                                • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
                                • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
                                • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

                                Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                                • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
                                • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
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                                  Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                  Hinweis:

                                  Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                  Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

                                  • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
                                  • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
                                  • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

                                  Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                                  • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
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                                    Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                    Hinweis:

                                    Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                    Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

                                    • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
                                    • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
                                    • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

                                    Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                                    • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
                                    • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
                                    • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
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                                      Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

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                                      Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                      Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

                                      • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
                                      • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
                                      • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

                                      Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                                      • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
                                      • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
                                      • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
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                                        Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                        Hinweis:

                                        Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                        Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

                                        • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
                                        • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
                                        • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

                                        Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                                        • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
                                        • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
                                        • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
                                        Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
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                                          Meldezettel

                                          Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) (→ BMI) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                          Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                          Hinweis:

                                          Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                          Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

                                          • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
                                          • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
                                          • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

                                          Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                                          • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
                                          • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
                                          • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
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                                            Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) (→ BMI) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                            Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                            Hinweis:

                                            Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                            Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

                                            • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
                                            • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
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                                            Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                                            • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
                                            • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
                                            • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
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                                              Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) (→ BMI) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                              Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                              Hinweis:

                                              Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                              Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

                                              • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
                                              • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
                                              • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

                                              Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                                              • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
                                              • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
                                              • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
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                                                Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) (→ BMI) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                                Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                                Hinweis:

                                                Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                                Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

                                                • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
                                                • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
                                                • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

                                                Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                                                • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
                                                • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
                                                • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
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                                                  Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                                  Hinweis:

                                                  Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                                  Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

                                                  • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
                                                  • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
                                                  • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

                                                  Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                                                  • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
                                                  • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
                                                  • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
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                                                    Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) (→ BMI) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                                    Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                                    Hinweis:

                                                    Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                                    Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

                                                    • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
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                                                    • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

                                                    Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                                                    • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
                                                    • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
                                                    • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
                                                    Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

                                                      Begriffe mit M

                                                      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                      Meldezettel

                                                      Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) (→ BMI) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                                      Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                                      Hinweis:

                                                      Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                                      Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

                                                      • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
                                                      • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
                                                      • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

                                                      Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                                                      • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
                                                      • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
                                                      • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
                                                      Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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                                                        Meldezettel

                                                        Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) (→ BMI) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                                        Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                                        Hinweis:

                                                        Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                                        Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

                                                        • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
                                                        • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
                                                        • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

                                                        Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                                                        • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
                                                        • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
                                                        • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
                                                        Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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                                                          Meldezettel

                                                          Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) (→ BMI) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                                          Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                                          Hinweis:

                                                          Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                                          Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

                                                          • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
                                                          • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
                                                          • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

                                                          Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                                                          • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
                                                          • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
                                                          • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
                                                          Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

                                                            Begriffe mit M

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                                                            Meldezettel

                                                            Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) (→ BMI) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                                            Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                                            Hinweis:

                                                            Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                                            Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

                                                            • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
                                                            • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
                                                            • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

                                                            Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                                                            • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
                                                            • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
                                                            • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
                                                            Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

                                                              Begriffe mit M

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                                                              Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) (→ BMI) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                                              Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                                              Hinweis:

                                                              Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                                              Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

                                                              • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
                                                              • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
                                                              • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

                                                              Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                                                              • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
                                                              • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
                                                              • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
                                                              Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
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                                                                Begriffe mit M

                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Meldezettel

                                                                Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) (→ BMI) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                                                Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                                                Hinweis:

                                                                Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                                                Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

                                                                • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
                                                                • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
                                                                • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

                                                                Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                                                                • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
                                                                • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
                                                                • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
                                                                Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

                                                                  Begriffe mit M

                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Meldezettel

                                                                  Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) (→ BMI) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                                                  Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                                                  Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

                                                                  • Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft/Bekenntnisgemeinschaft (→ BKA): Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
                                                                  • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
                                                                  • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

                                                                  Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

                                                                  • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
                                                                  • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
                                                                  • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
                                                                  Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres