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    Meldezettel

    Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

    Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

    Hinweis:

    Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

    Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind gewisse Besonderheiten zu beachten.

    Letzte Aktualisierung: 07.09.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Hinweis:

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                                          Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                          Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                          Hinweis:

                                          Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                          Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind gewisse Besonderheiten zu beachten.

                                          Letzte Aktualisierung: 07.09.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Meldezettel

                                            Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                            Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                            Hinweis:

                                            Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                            Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind gewisse Besonderheiten zu beachten.

                                            Letzte Aktualisierung: 07.09.2026
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                                              Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                              Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                              Hinweis:

                                              Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                              Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind gewisse Besonderheiten zu beachten.

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                                                Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                                Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                                Hinweis:

                                                Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                                Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind gewisse Besonderheiten zu beachten.

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                                                  Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                                  Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                                  Hinweis:

                                                  Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                                  Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind gewisse Besonderheiten zu beachten.

                                                  Letzte Aktualisierung: 07.09.2026
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                                                    Meldezettel

                                                    Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                                    Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                                    Hinweis:

                                                    Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                                    Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind gewisse Besonderheiten zu beachten.

                                                    Letzte Aktualisierung: 07.09.2026
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                                                      Meldezettel

                                                      Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                                      Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                                      Hinweis:

                                                      Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                                      Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind gewisse Besonderheiten zu beachten.

                                                      Letzte Aktualisierung: 07.09.2026
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                                                        Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                                        Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                                        Hinweis:

                                                        Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                                        Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind gewisse Besonderheiten zu beachten.

                                                        Letzte Aktualisierung: 07.09.2026
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                                                          Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                                          Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                                          Hinweis:

                                                          Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                                          Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind gewisse Besonderheiten zu beachten.

                                                          Letzte Aktualisierung: 07.09.2026
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                                                            Meldezettel

                                                            Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                                            Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                                            Hinweis:

                                                            Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                                            Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind gewisse Besonderheiten zu beachten.

                                                            Letzte Aktualisierung: 07.09.2026
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                                                              Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                                              Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                                              Hinweis:

                                                              Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                                              Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind gewisse Besonderheiten zu beachten.

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                                                                Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                                                Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                                                Hinweis:

                                                                Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                                                Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind gewisse Besonderheiten zu beachten.

                                                                Letzte Aktualisierung: 07.09.2026
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                                                                  Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

                                                                  Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

                                                                  Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind gewisse Besonderheiten zu beachten.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 07.09.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion