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    Begriffe mit B

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    Bestätigung der Meldung

    Bei der An-/Um- und Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich wird von der Meldebehörde eine "Bestätigung der Meldung" ausgehändigt. Diese dokumentiert den soeben durchgeführten Meldevorgang. Anders als eine Meldebestätigung, welche nur auf Antrag ausgestellt wird und kostenpflichtig ist, erhalten Sie die "Bestätigung der Meldung" ohne Antrag.

    Hinweis:

    Für An-/Um- und Abmeldungen, die vor dem 1. März 2002 durchgeführt wurden, wurde der Durchschlag des sogenannten "Meldezettels" ausgehändigt. Dieser "alte abgestempelte Meldezettel" behält seine Gültigkeit weiter. Der "neue" Meldezettel bezeichnet jedoch lediglich das Antragsformular, das für eine An-/Um- und Abmeldung benötigt wird.

    Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

                                            Begriffe mit B

                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                            Bestätigung der Meldung

                                            Bei der An-/Um- und Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich wird von der Meldebehörde eine "Bestätigung der Meldung" ausgehändigt. Diese dokumentiert den soeben durchgeführten Meldevorgang. Anders als eine Meldebestätigung, welche nur auf Antrag ausgestellt wird und kostenpflichtig ist, erhalten Sie die "Bestätigung der Meldung" ohne Antrag.

                                            Hinweis:

                                            Für An-/Um- und Abmeldungen, die vor dem 1. März 2002 durchgeführt wurden, wurde der Durchschlag des sogenannten "Meldezettels" ausgehändigt. Dieser "alte abgestempelte Meldezettel" behält seine Gültigkeit weiter. Der "neue" Meldezettel bezeichnet jedoch lediglich das Antragsformular, das für eine An-/Um- und Abmeldung benötigt wird.

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                                              Hinweis:

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                                                        Hinweis:

                                                        Für An-/Um- und Abmeldungen, die vor dem 1. März 2002 durchgeführt wurden, wurde der Durchschlag des sogenannten "Meldezettels" ausgehändigt. Dieser "alte abgestempelte Meldezettel" behält seine Gültigkeit weiter. Der "neue" Meldezettel bezeichnet jedoch lediglich das Antragsformular, das für eine An-/Um- und Abmeldung benötigt wird.

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                                                          Für An-/Um- und Abmeldungen, die vor dem 1. März 2002 durchgeführt wurden, wurde der Durchschlag des sogenannten "Meldezettels" ausgehändigt. Dieser "alte abgestempelte Meldezettel" behält seine Gültigkeit weiter. Der "neue" Meldezettel bezeichnet jedoch lediglich das Antragsformular, das für eine An-/Um- und Abmeldung benötigt wird.

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                                                              Für An-/Um- und Abmeldungen, die vor dem 1. März 2002 durchgeführt wurden, wurde der Durchschlag des sogenannten "Meldezettels" ausgehändigt. Dieser "alte abgestempelte Meldezettel" behält seine Gültigkeit weiter. Der "neue" Meldezettel bezeichnet jedoch lediglich das Antragsformular, das für eine An-/Um- und Abmeldung benötigt wird.

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                                                                Bei der An-/Um- und Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich wird von der Meldebehörde eine "Bestätigung der Meldung" ausgehändigt. Diese dokumentiert den soeben durchgeführten Meldevorgang. Anders als eine Meldebestätigung, welche nur auf Antrag ausgestellt wird und kostenpflichtig ist, erhalten Sie die "Bestätigung der Meldung" ohne Antrag.

                                                                Hinweis:

                                                                Für An-/Um- und Abmeldungen, die vor dem 1. März 2002 durchgeführt wurden, wurde der Durchschlag des sogenannten "Meldezettels" ausgehändigt. Dieser "alte abgestempelte Meldezettel" behält seine Gültigkeit weiter. Der "neue" Meldezettel bezeichnet jedoch lediglich das Antragsformular, das für eine An-/Um- und Abmeldung benötigt wird.

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                                                                  Hinweis:

                                                                  Für An-/Um- und Abmeldungen, die vor dem 1. März 2002 durchgeführt wurden, wurde der Durchschlag des sogenannten "Meldezettels" ausgehändigt. Dieser "alte abgestempelte Meldezettel" behält seine Gültigkeit weiter. Der "neue" Meldezettel bezeichnet jedoch lediglich das Antragsformular, das für eine An-/Um- und Abmeldung benötigt wird.

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