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    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

    Achtung:

    Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

    Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählt unter anderem die reine Zimmervermietung ohne die Erbringung von Nebenleistungen. Das ist beispielsweise die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Frühstück, Reinigung oder anderen Nebenleistungen.

    Die Zimmervermietung darf ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten. Bei mehr als zehn Fremdenbetten trifft das nicht mehr zu. In einem solchen Fall werden bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb angenommen.

    Keine Nebenleistungen sind beispielsweise:

    • Schneeräumung, Müllabfuhr
    • Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser

    Rechtsgrundlagen

    Einkommensteuergesetz (EStG)

    Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Die Zimmervermietung darf ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten. Bei mehr als zehn Fremdenbetten trifft das nicht mehr zu. In einem solchen Fall werden bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb angenommen.

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      • Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser

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      Einkommensteuergesetz (EStG)

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        Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählt unter anderem die reine Zimmervermietung ohne die Erbringung von Nebenleistungen. Das ist beispielsweise die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Frühstück, Reinigung oder anderen Nebenleistungen.

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        Keine Nebenleistungen sind beispielsweise:

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        • Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser

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                                      Die Zimmervermietung darf ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten. Bei mehr als zehn Fremdenbetten trifft das nicht mehr zu. In einem solchen Fall werden bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb angenommen.

                                      Keine Nebenleistungen sind beispielsweise:

                                      • Schneeräumung, Müllabfuhr
                                      • Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser

                                      Rechtsgrundlagen

                                      Einkommensteuergesetz (EStG)

                                      Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

                                        Achtung:

                                        Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

                                        Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählt unter anderem die reine Zimmervermietung ohne die Erbringung von Nebenleistungen. Das ist beispielsweise die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Frühstück, Reinigung oder anderen Nebenleistungen.

                                        Die Zimmervermietung darf ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten. Bei mehr als zehn Fremdenbetten trifft das nicht mehr zu. In einem solchen Fall werden bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb angenommen.

                                        Keine Nebenleistungen sind beispielsweise:

                                        • Schneeräumung, Müllabfuhr
                                        • Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser

                                        Rechtsgrundlagen

                                        Einkommensteuergesetz (EStG)

                                        Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
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                                          Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

                                          Achtung:

                                          Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

                                          Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählt unter anderem die reine Zimmervermietung ohne die Erbringung von Nebenleistungen. Das ist beispielsweise die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Frühstück, Reinigung oder anderen Nebenleistungen.

                                          Die Zimmervermietung darf ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten. Bei mehr als zehn Fremdenbetten trifft das nicht mehr zu. In einem solchen Fall werden bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb angenommen.

                                          Keine Nebenleistungen sind beispielsweise:

                                          • Schneeräumung, Müllabfuhr
                                          • Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser

                                          Rechtsgrundlagen

                                          Einkommensteuergesetz (EStG)

                                          Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
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                                            Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

                                            Achtung:

                                            Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

                                            Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählt unter anderem die reine Zimmervermietung ohne die Erbringung von Nebenleistungen. Das ist beispielsweise die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Frühstück, Reinigung oder anderen Nebenleistungen.

                                            Die Zimmervermietung darf ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten. Bei mehr als zehn Fremdenbetten trifft das nicht mehr zu. In einem solchen Fall werden bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb angenommen.

                                            Keine Nebenleistungen sind beispielsweise:

                                            • Schneeräumung, Müllabfuhr
                                            • Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser

                                            Rechtsgrundlagen

                                            Einkommensteuergesetz (EStG)

                                            Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
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                                              Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

                                              Achtung:

                                              Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

                                              Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählt unter anderem die reine Zimmervermietung ohne die Erbringung von Nebenleistungen. Das ist beispielsweise die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Frühstück, Reinigung oder anderen Nebenleistungen.

                                              Die Zimmervermietung darf ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten. Bei mehr als zehn Fremdenbetten trifft das nicht mehr zu. In einem solchen Fall werden bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb angenommen.

                                              Keine Nebenleistungen sind beispielsweise:

                                              • Schneeräumung, Müllabfuhr
                                              • Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser

                                              Rechtsgrundlagen

                                              Einkommensteuergesetz (EStG)

                                              Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
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                                                Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

                                                Achtung:

                                                Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

                                                Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählt unter anderem die reine Zimmervermietung ohne die Erbringung von Nebenleistungen. Das ist beispielsweise die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Frühstück, Reinigung oder anderen Nebenleistungen.

                                                Die Zimmervermietung darf ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten. Bei mehr als zehn Fremdenbetten trifft das nicht mehr zu. In einem solchen Fall werden bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb angenommen.

                                                Keine Nebenleistungen sind beispielsweise:

                                                • Schneeräumung, Müllabfuhr
                                                • Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser

                                                Rechtsgrundlagen

                                                Einkommensteuergesetz (EStG)

                                                Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
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                                                  Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

                                                  Achtung:

                                                  Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

                                                  Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählt unter anderem die reine Zimmervermietung ohne die Erbringung von Nebenleistungen. Das ist beispielsweise die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Frühstück, Reinigung oder anderen Nebenleistungen.

                                                  Die Zimmervermietung darf ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten. Bei mehr als zehn Fremdenbetten trifft das nicht mehr zu. In einem solchen Fall werden bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb angenommen.

                                                  Keine Nebenleistungen sind beispielsweise:

                                                  • Schneeräumung, Müllabfuhr
                                                  • Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser

                                                  Rechtsgrundlagen

                                                  Einkommensteuergesetz (EStG)

                                                  Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

                                                    Achtung:

                                                    Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

                                                    Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählt unter anderem die reine Zimmervermietung ohne die Erbringung von Nebenleistungen. Das ist beispielsweise die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Frühstück, Reinigung oder anderen Nebenleistungen.

                                                    Die Zimmervermietung darf ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten. Bei mehr als zehn Fremdenbetten trifft das nicht mehr zu. In einem solchen Fall werden bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb angenommen.

                                                    Keine Nebenleistungen sind beispielsweise:

                                                    • Schneeräumung, Müllabfuhr
                                                    • Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser

                                                    Rechtsgrundlagen

                                                    Einkommensteuergesetz (EStG)

                                                    Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
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                                                      Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

                                                      Achtung:

                                                      Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

                                                      Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählt unter anderem die reine Zimmervermietung ohne die Erbringung von Nebenleistungen. Das ist beispielsweise die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Frühstück, Reinigung oder anderen Nebenleistungen.

                                                      Die Zimmervermietung darf ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten. Bei mehr als zehn Fremdenbetten trifft das nicht mehr zu. In einem solchen Fall werden bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb angenommen.

                                                      Keine Nebenleistungen sind beispielsweise:

                                                      • Schneeräumung, Müllabfuhr
                                                      • Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser

                                                      Rechtsgrundlagen

                                                      Einkommensteuergesetz (EStG)

                                                      Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
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                                                        Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

                                                        Achtung:

                                                        Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

                                                        Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählt unter anderem die reine Zimmervermietung ohne die Erbringung von Nebenleistungen. Das ist beispielsweise die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Frühstück, Reinigung oder anderen Nebenleistungen.

                                                        Die Zimmervermietung darf ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten. Bei mehr als zehn Fremdenbetten trifft das nicht mehr zu. In einem solchen Fall werden bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb angenommen.

                                                        Keine Nebenleistungen sind beispielsweise:

                                                        • Schneeräumung, Müllabfuhr
                                                        • Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser

                                                        Rechtsgrundlagen

                                                        Einkommensteuergesetz (EStG)

                                                        Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
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                                                          Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

                                                          Achtung:

                                                          Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

                                                          Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählt unter anderem die reine Zimmervermietung ohne die Erbringung von Nebenleistungen. Das ist beispielsweise die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Frühstück, Reinigung oder anderen Nebenleistungen.

                                                          Die Zimmervermietung darf ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten. Bei mehr als zehn Fremdenbetten trifft das nicht mehr zu. In einem solchen Fall werden bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb angenommen.

                                                          Keine Nebenleistungen sind beispielsweise:

                                                          • Schneeräumung, Müllabfuhr
                                                          • Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser

                                                          Rechtsgrundlagen

                                                          Einkommensteuergesetz (EStG)

                                                          Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

                                                            Achtung:

                                                            Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

                                                            Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählt unter anderem die reine Zimmervermietung ohne die Erbringung von Nebenleistungen. Das ist beispielsweise die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Frühstück, Reinigung oder anderen Nebenleistungen.

                                                            Die Zimmervermietung darf ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten. Bei mehr als zehn Fremdenbetten trifft das nicht mehr zu. In einem solchen Fall werden bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb angenommen.

                                                            Keine Nebenleistungen sind beispielsweise:

                                                            • Schneeräumung, Müllabfuhr
                                                            • Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser

                                                            Rechtsgrundlagen

                                                            Einkommensteuergesetz (EStG)

                                                            Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
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                                                              Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

                                                              Achtung:

                                                              Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

                                                              Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählt unter anderem die reine Zimmervermietung ohne die Erbringung von Nebenleistungen. Das ist beispielsweise die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Frühstück, Reinigung oder anderen Nebenleistungen.

                                                              Die Zimmervermietung darf ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten. Bei mehr als zehn Fremdenbetten trifft das nicht mehr zu. In einem solchen Fall werden bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb angenommen.

                                                              Keine Nebenleistungen sind beispielsweise:

                                                              • Schneeräumung, Müllabfuhr
                                                              • Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser

                                                              Rechtsgrundlagen

                                                              Einkommensteuergesetz (EStG)

                                                              Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
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                                                                Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

                                                                Achtung:

                                                                Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

                                                                Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählt unter anderem die reine Zimmervermietung ohne die Erbringung von Nebenleistungen. Das ist beispielsweise die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Frühstück, Reinigung oder anderen Nebenleistungen.

                                                                Die Zimmervermietung darf ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten. Bei mehr als zehn Fremdenbetten trifft das nicht mehr zu. In einem solchen Fall werden bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb angenommen.

                                                                Keine Nebenleistungen sind beispielsweise:

                                                                • Schneeräumung, Müllabfuhr
                                                                • Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser

                                                                Rechtsgrundlagen

                                                                Einkommensteuergesetz (EStG)

                                                                Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
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                                                                  Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

                                                                  Achtung:

                                                                  Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

                                                                  Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählt unter anderem die reine Zimmervermietung ohne die Erbringung von Nebenleistungen. Das ist beispielsweise die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Frühstück, Reinigung oder anderen Nebenleistungen.

                                                                  Die Zimmervermietung darf ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten. Bei mehr als zehn Fremdenbetten trifft das nicht mehr zu. In einem solchen Fall werden bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb angenommen.

                                                                  Keine Nebenleistungen sind beispielsweise:

                                                                  • Schneeräumung, Müllabfuhr
                                                                  • Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser

                                                                  Rechtsgrundlagen

                                                                  Einkommensteuergesetz (EStG)

                                                                  Letzte Aktualisierung: 18.04.2024
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion