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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at https://www.oesterreich.gv.at/de ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

    Allgemeine Informationen

    Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

    Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

    • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
    • Persönlichkeitsentwicklung,
    • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
    • Berufsorientierung,
    • Stärkung sozialer Kompetenzen,
    • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
    • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

    Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

    Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

    • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
    • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
    • Kinder- und Jugendbetreuung
    • Sozial- und Behindertenhilfe
    • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
    • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
    • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
    • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
    • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
    • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
    • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
    Hinweis:

    Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

    Mindestalter

    Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

    Dauer

    Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

    Taschengeld

    Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

    Familienbeihilfe

    Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

    Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

    Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

    Anrechnung auf den Zivildienst

    Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

    Hinweis:

    Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

    Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

    Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

      Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

      Allgemeine Informationen

      Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

      Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

      • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
      • Persönlichkeitsentwicklung,
      • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
      • Berufsorientierung,
      • Stärkung sozialer Kompetenzen,
      • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
      • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

      Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

      Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

      • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
      • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
      • Kinder- und Jugendbetreuung
      • Sozial- und Behindertenhilfe
      • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
      • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
      • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
      • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
      • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
      • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
      • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
      Hinweis:

      Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

      Mindestalter

      Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

      Dauer

      Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

      Taschengeld

      Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

      Familienbeihilfe

      Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

      Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

      Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

      Anrechnung auf den Zivildienst

      Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

      Hinweis:

      Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

      Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

      Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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        Allgemeine Informationen

        Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

        Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

        • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
        • Persönlichkeitsentwicklung,
        • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
        • Berufsorientierung,
        • Stärkung sozialer Kompetenzen,
        • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
        • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

        Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

        Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

        • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
        • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
        • Kinder- und Jugendbetreuung
        • Sozial- und Behindertenhilfe
        • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
        • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
        • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
        • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
        • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
        • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
        • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
        Hinweis:

        Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

        Mindestalter

        Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

        Dauer

        Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

        Taschengeld

        Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

        Familienbeihilfe

        Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

        Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

        Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

        Anrechnung auf den Zivildienst

        Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

        Hinweis:

        Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

        Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

        Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
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          Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

          Allgemeine Informationen

          Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

          Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

          • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
          • Persönlichkeitsentwicklung,
          • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
          • Berufsorientierung,
          • Stärkung sozialer Kompetenzen,
          • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
          • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

          Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

          Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

          • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
          • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
          • Kinder- und Jugendbetreuung
          • Sozial- und Behindertenhilfe
          • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
          • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
          • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
          • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
          • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
          • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
          • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
          Hinweis:

          Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

          Mindestalter

          Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

          Dauer

          Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

          Taschengeld

          Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

          Familienbeihilfe

          Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

          Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

          Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

          Anrechnung auf den Zivildienst

          Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

          Hinweis:

          Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

          Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

          Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

            Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

            Allgemeine Informationen

            Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

            Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

            • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
            • Persönlichkeitsentwicklung,
            • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
            • Berufsorientierung,
            • Stärkung sozialer Kompetenzen,
            • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
            • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

            Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

            Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

            • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
            • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
            • Kinder- und Jugendbetreuung
            • Sozial- und Behindertenhilfe
            • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
            • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
            • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
            • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
            • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
            • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
            • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
            Hinweis:

            Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

            Mindestalter

            Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

            Dauer

            Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

            Taschengeld

            Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

            Familienbeihilfe

            Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

            Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

            Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

            Anrechnung auf den Zivildienst

            Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

            Hinweis:

            Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

            Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

            Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

              Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

              Allgemeine Informationen

              Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

              Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

              • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
              • Persönlichkeitsentwicklung,
              • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
              • Berufsorientierung,
              • Stärkung sozialer Kompetenzen,
              • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
              • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

              Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

              Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

              • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
              • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
              • Kinder- und Jugendbetreuung
              • Sozial- und Behindertenhilfe
              • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
              • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
              • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
              • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
              • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
              • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
              • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
              Hinweis:

              Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

              Mindestalter

              Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

              Dauer

              Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

              Taschengeld

              Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

              Familienbeihilfe

              Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

              Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

              Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

              Anrechnung auf den Zivildienst

              Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

              Hinweis:

              Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

              Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

              Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
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                Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                Allgemeine Informationen

                Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                • Persönlichkeitsentwicklung,
                • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                • Berufsorientierung,
                • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                • Kinder- und Jugendbetreuung
                • Sozial- und Behindertenhilfe
                • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                Hinweis:

                Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                Mindestalter

                Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                Dauer

                Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                Taschengeld

                Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                Familienbeihilfe

                Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                Anrechnung auf den Zivildienst

                Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                Hinweis:

                Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                  Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                  Allgemeine Informationen

                  Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                  Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                  • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                  • Persönlichkeitsentwicklung,
                  • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                  • Berufsorientierung,
                  • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                  • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                  • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                  Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                  Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                  • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                  • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                  • Kinder- und Jugendbetreuung
                  • Sozial- und Behindertenhilfe
                  • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                  • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                  • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                  • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                  • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                  • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                  • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                  Hinweis:

                  Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                  Mindestalter

                  Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                  Dauer

                  Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                  Taschengeld

                  Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                  Familienbeihilfe

                  Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                  Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                  Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                  Anrechnung auf den Zivildienst

                  Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                  Hinweis:

                  Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                  Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                  Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                    Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                    Allgemeine Informationen

                    Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                    Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                    • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                    • Persönlichkeitsentwicklung,
                    • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                    • Berufsorientierung,
                    • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                    • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                    • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                    Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                    Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                    • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                    • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                    • Kinder- und Jugendbetreuung
                    • Sozial- und Behindertenhilfe
                    • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                    • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                    • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                    • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                    • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                    • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                    • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                    Hinweis:

                    Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                    Mindestalter

                    Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                    Dauer

                    Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                    Taschengeld

                    Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                    Familienbeihilfe

                    Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                    Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                    Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                    Anrechnung auf den Zivildienst

                    Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                    Hinweis:

                    Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                    Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                    Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                      Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                      Allgemeine Informationen

                      Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                      Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                      • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                      • Persönlichkeitsentwicklung,
                      • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                      • Berufsorientierung,
                      • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                      • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                      • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                      Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                      Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                      • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                      • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                      • Kinder- und Jugendbetreuung
                      • Sozial- und Behindertenhilfe
                      • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                      • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                      • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                      • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                      • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                      • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                      • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                      Hinweis:

                      Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                      Mindestalter

                      Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                      Dauer

                      Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                      Taschengeld

                      Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                      Familienbeihilfe

                      Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                      Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                      Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                      Anrechnung auf den Zivildienst

                      Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                      Hinweis:

                      Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                      Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                      Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                        Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                        Allgemeine Informationen

                        Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                        Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                        • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                        • Persönlichkeitsentwicklung,
                        • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                        • Berufsorientierung,
                        • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                        • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                        • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                        Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                        Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                        • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                        • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                        • Kinder- und Jugendbetreuung
                        • Sozial- und Behindertenhilfe
                        • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                        • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                        • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                        • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                        • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                        • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                        • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                        Hinweis:

                        Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                        Mindestalter

                        Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                        Dauer

                        Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                        Taschengeld

                        Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                        Familienbeihilfe

                        Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                        Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                        Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                        Anrechnung auf den Zivildienst

                        Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                        Hinweis:

                        Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                        Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                        Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                          Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                          Allgemeine Informationen

                          Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                          Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                          • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                          • Persönlichkeitsentwicklung,
                          • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                          • Berufsorientierung,
                          • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                          • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                          • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                          Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                          Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                          • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                          • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                          • Kinder- und Jugendbetreuung
                          • Sozial- und Behindertenhilfe
                          • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                          • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                          • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                          • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                          • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                          • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                          • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                          Hinweis:

                          Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                          Mindestalter

                          Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                          Dauer

                          Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                          Taschengeld

                          Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                          Familienbeihilfe

                          Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                          Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                          Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                          Anrechnung auf den Zivildienst

                          Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                          Hinweis:

                          Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                          Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                          Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                            Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                            Allgemeine Informationen

                            Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                            Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                            • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                            • Persönlichkeitsentwicklung,
                            • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                            • Berufsorientierung,
                            • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                            • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                            • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                            Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                            Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                            • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                            • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                            • Kinder- und Jugendbetreuung
                            • Sozial- und Behindertenhilfe
                            • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                            • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                            • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                            • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                            • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                            • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                            • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                            Hinweis:

                            Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                            Mindestalter

                            Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                            Dauer

                            Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                            Taschengeld

                            Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                            Familienbeihilfe

                            Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                            Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                            Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                            Anrechnung auf den Zivildienst

                            Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                            Hinweis:

                            Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                            Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                            Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                              Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                              Allgemeine Informationen

                              Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                              Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                              • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                              • Persönlichkeitsentwicklung,
                              • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                              • Berufsorientierung,
                              • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                              • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                              • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                              Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                              Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                              • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                              • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                              • Kinder- und Jugendbetreuung
                              • Sozial- und Behindertenhilfe
                              • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                              • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                              • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                              • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                              • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                              • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                              • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                              Hinweis:

                              Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                              Mindestalter

                              Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                              Dauer

                              Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                              Taschengeld

                              Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                              Familienbeihilfe

                              Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                              Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                              Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                              Anrechnung auf den Zivildienst

                              Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                              Hinweis:

                              Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                              Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                              Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                Allgemeine Informationen

                                Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                                • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                • Persönlichkeitsentwicklung,
                                • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                • Berufsorientierung,
                                • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                                • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                                • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                                • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                                • Kinder- und Jugendbetreuung
                                • Sozial- und Behindertenhilfe
                                • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                                • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                                • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                                • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                                • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                                • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                                • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                                Hinweis:

                                Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                Mindestalter

                                Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                                Dauer

                                Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                Taschengeld

                                Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                Familienbeihilfe

                                Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                Anrechnung auf den Zivildienst

                                Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                Hinweis:

                                Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                                Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                  Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                  Allgemeine Informationen

                                  Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                  Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                                  • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                  • Persönlichkeitsentwicklung,
                                  • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                  • Berufsorientierung,
                                  • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                  • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                                  • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                  Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                  Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                                  • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                                  • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                                  • Kinder- und Jugendbetreuung
                                  • Sozial- und Behindertenhilfe
                                  • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                                  • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                                  • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                                  • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                                  • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                                  • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                                  • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                                  Hinweis:

                                  Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                  Mindestalter

                                  Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                                  Dauer

                                  Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                  Taschengeld

                                  Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                  Familienbeihilfe

                                  Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                  Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                  Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                  Anrechnung auf den Zivildienst

                                  Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                  Hinweis:

                                  Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                  Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                                  Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                    Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                    Allgemeine Informationen

                                    Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                    Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                                    • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                    • Persönlichkeitsentwicklung,
                                    • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                    • Berufsorientierung,
                                    • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                    • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                                    • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                    Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                    Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                                    • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                                    • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                                    • Kinder- und Jugendbetreuung
                                    • Sozial- und Behindertenhilfe
                                    • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                                    • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                                    • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                                    • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                                    • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                                    • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                                    • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                                    Hinweis:

                                    Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                    Mindestalter

                                    Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                                    Dauer

                                    Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                    Taschengeld

                                    Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                    Familienbeihilfe

                                    Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                    Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                    Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                    Anrechnung auf den Zivildienst

                                    Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                    Hinweis:

                                    Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                    Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                                    Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                      Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                      Allgemeine Informationen

                                      Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                      Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                                      • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                      • Persönlichkeitsentwicklung,
                                      • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                      • Berufsorientierung,
                                      • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                      • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                                      • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                      Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                      Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                                      • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                                      • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                                      • Kinder- und Jugendbetreuung
                                      • Sozial- und Behindertenhilfe
                                      • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                                      • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                                      • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                                      • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                                      • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                                      • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                                      • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                                      Hinweis:

                                      Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                      Mindestalter

                                      Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                                      Dauer

                                      Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                      Taschengeld

                                      Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                      Familienbeihilfe

                                      Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                      Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                      Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                      Anrechnung auf den Zivildienst

                                      Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                      Hinweis:

                                      Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                      Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                                      Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                        Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                        Allgemeine Informationen

                                        Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                        Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                                        • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                        • Persönlichkeitsentwicklung,
                                        • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                        • Berufsorientierung,
                                        • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                        • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                                        • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                        Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                        Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                                        • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                                        • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                                        • Kinder- und Jugendbetreuung
                                        • Sozial- und Behindertenhilfe
                                        • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                                        • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                                        • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                                        • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                                        • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                                        • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                                        • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                                        Hinweis:

                                        Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                        Mindestalter

                                        Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                                        Dauer

                                        Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                        Taschengeld

                                        Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                        Familienbeihilfe

                                        Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                        Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                        Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                        Anrechnung auf den Zivildienst

                                        Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                        Hinweis:

                                        Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                        Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                                        Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                          Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                          Allgemeine Informationen

                                          Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                          Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                                          • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                          • Persönlichkeitsentwicklung,
                                          • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                          • Berufsorientierung,
                                          • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                          • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                                          • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                          Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                          Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                                          • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                                          • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                                          • Kinder- und Jugendbetreuung
                                          • Sozial- und Behindertenhilfe
                                          • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                                          • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                                          • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                                          • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                                          • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                                          • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                                          • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                                          Hinweis:

                                          Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                          Mindestalter

                                          Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                                          Dauer

                                          Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                          Taschengeld

                                          Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                          Familienbeihilfe

                                          Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                          Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                          Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                          Anrechnung auf den Zivildienst

                                          Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                          Hinweis:

                                          Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                          Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                                          Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                            Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                            Allgemeine Informationen

                                            Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                            Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                                            • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                            • Persönlichkeitsentwicklung,
                                            • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                            • Berufsorientierung,
                                            • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                            • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                                            • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                            Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                            Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                                            • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                                            • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                                            • Kinder- und Jugendbetreuung
                                            • Sozial- und Behindertenhilfe
                                            • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                                            • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                                            • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                                            • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                                            • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                                            • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                                            • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                                            Hinweis:

                                            Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                            Mindestalter

                                            Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                                            Dauer

                                            Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                            Taschengeld

                                            Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                            Familienbeihilfe

                                            Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                            Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                            Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                            Anrechnung auf den Zivildienst

                                            Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                            Hinweis:

                                            Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                            Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                                            Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                              Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                              Allgemeine Informationen

                                              Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                              Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                                              • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                              • Persönlichkeitsentwicklung,
                                              • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                              • Berufsorientierung,
                                              • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                              • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                                              • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                              Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                              Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                                              • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                                              • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                                              • Kinder- und Jugendbetreuung
                                              • Sozial- und Behindertenhilfe
                                              • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                                              • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                                              • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                                              • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                                              • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                                              • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                                              • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                                              Hinweis:

                                              Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                              Mindestalter

                                              Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                                              Dauer

                                              Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                              Taschengeld

                                              Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                              Familienbeihilfe

                                              Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                              Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                              Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                              Anrechnung auf den Zivildienst

                                              Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                              Hinweis:

                                              Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                              Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                                              Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                                Allgemeine Informationen

                                                Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                                                • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                                • Berufsorientierung,
                                                • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                                • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                                                • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                                Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                                                • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                                                • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                                                • Kinder- und Jugendbetreuung
                                                • Sozial- und Behindertenhilfe
                                                • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                                                • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                                                • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                                                • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                                                • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                                                • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                                                • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                                                Hinweis:

                                                Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                                Mindestalter

                                                Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                                                Dauer

                                                Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                Taschengeld

                                                Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                                Familienbeihilfe

                                                Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                Anrechnung auf den Zivildienst

                                                Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                Hinweis:

                                                Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                                Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                                                Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                  Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                                  Allgemeine Informationen

                                                  Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                  Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                                                  • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                  • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                  • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                                  • Berufsorientierung,
                                                  • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                                  • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                                                  • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                  Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                                  Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                                                  • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                                                  • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                                                  • Kinder- und Jugendbetreuung
                                                  • Sozial- und Behindertenhilfe
                                                  • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                                                  • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                                                  • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                                                  • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                                                  • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                                                  • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                                                  • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                                                  Hinweis:

                                                  Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                                  Mindestalter

                                                  Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                                                  Dauer

                                                  Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                  Taschengeld

                                                  Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                                  Familienbeihilfe

                                                  Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                  Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                  Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                  Anrechnung auf den Zivildienst

                                                  Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                  Hinweis:

                                                  Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                                  Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                                                  Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                    Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                                    Allgemeine Informationen

                                                    Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                    Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                                                    • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                    • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                    • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                                    • Berufsorientierung,
                                                    • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                                    • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                                                    • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                    Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                                    Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                                                    • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                                                    • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                                                    • Kinder- und Jugendbetreuung
                                                    • Sozial- und Behindertenhilfe
                                                    • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                                                    • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                                                    • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                                                    • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                                                    • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                                                    • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                                                    • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                                                    Hinweis:

                                                    Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                                    Mindestalter

                                                    Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                                                    Dauer

                                                    Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                    Taschengeld

                                                    Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                                    Familienbeihilfe

                                                    Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                    Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                    Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                    Anrechnung auf den Zivildienst

                                                    Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                    Hinweis:

                                                    Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                                    Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                                                    Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                      Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                                      Allgemeine Informationen

                                                      Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                      Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                                                      • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                      • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                      • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                                      • Berufsorientierung,
                                                      • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                                      • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                                                      • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                      Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                                      Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                                                      • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                                                      • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                                                      • Kinder- und Jugendbetreuung
                                                      • Sozial- und Behindertenhilfe
                                                      • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                                                      • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                                                      • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                                                      • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                                                      • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                                                      • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                                                      • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                                                      Hinweis:

                                                      Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                                      Mindestalter

                                                      Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                                                      Dauer

                                                      Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                      Taschengeld

                                                      Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                                      Familienbeihilfe

                                                      Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                      Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                      Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                      Anrechnung auf den Zivildienst

                                                      Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                      Hinweis:

                                                      Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                                      Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                                                      Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                        Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                                        Allgemeine Informationen

                                                        Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                        Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                                                        • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                        • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                        • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                                        • Berufsorientierung,
                                                        • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                                        • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                                                        • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                        Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                                        Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                                                        • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                                                        • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                                                        • Kinder- und Jugendbetreuung
                                                        • Sozial- und Behindertenhilfe
                                                        • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                                                        • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                                                        • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                                                        • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                                                        • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                                                        • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                                                        • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                                                        Hinweis:

                                                        Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                                        Mindestalter

                                                        Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                                                        Dauer

                                                        Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                        Taschengeld

                                                        Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                                        Familienbeihilfe

                                                        Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                        Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                        Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                        Anrechnung auf den Zivildienst

                                                        Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                        Hinweis:

                                                        Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                                        Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                                                        Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                          Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                                          Allgemeine Informationen

                                                          Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                          Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                                                          • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                          • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                          • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                                          • Berufsorientierung,
                                                          • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                                          • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                                                          • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                          Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                                          Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                                                          • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                                                          • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                                                          • Kinder- und Jugendbetreuung
                                                          • Sozial- und Behindertenhilfe
                                                          • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                                                          • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                                                          • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                                                          • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                                                          • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                                                          • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                                                          • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                                                          Hinweis:

                                                          Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                                          Mindestalter

                                                          Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                                                          Dauer

                                                          Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                          Taschengeld

                                                          Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                                          Familienbeihilfe

                                                          Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                          Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                          Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                          Anrechnung auf den Zivildienst

                                                          Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                          Hinweis:

                                                          Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                                          Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                                                          Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                            Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                                            Allgemeine Informationen

                                                            Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                            Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                                                            • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                            • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                            • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                                            • Berufsorientierung,
                                                            • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                                            • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                                                            • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                            Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                                            Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                                                            • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                                                            • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                                                            • Kinder- und Jugendbetreuung
                                                            • Sozial- und Behindertenhilfe
                                                            • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                                                            • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                                                            • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                                                            • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                                                            • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                                                            • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                                                            • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                                                            Hinweis:

                                                            Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                                            Mindestalter

                                                            Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                                                            Dauer

                                                            Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                            Taschengeld

                                                            Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                                            Familienbeihilfe

                                                            Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                            Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                            Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                            Anrechnung auf den Zivildienst

                                                            Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                            Hinweis:

                                                            Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                                            Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                                                            Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                              Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                                              Allgemeine Informationen

                                                              Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                              Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                                                              • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                              • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                              • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                                              • Berufsorientierung,
                                                              • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                                              • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                                                              • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                              Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                                              Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                                                              • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                                                              • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                                                              • Kinder- und Jugendbetreuung
                                                              • Sozial- und Behindertenhilfe
                                                              • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                                                              • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                                                              • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                                                              • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                                                              • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                                                              • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                                                              • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                                                              Hinweis:

                                                              Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                                              Mindestalter

                                                              Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                                                              Dauer

                                                              Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                              Taschengeld

                                                              Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                                              Familienbeihilfe

                                                              Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                              Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                              Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                              Anrechnung auf den Zivildienst

                                                              Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                              Hinweis:

                                                              Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                                              Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                                                              Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                                                Allgemeine Informationen

                                                                Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                                Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                                                                • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                                • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                                • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                                                • Berufsorientierung,
                                                                • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                                                • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                                                                • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                                Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                                                Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                                                                • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                                                                • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                                                                • Kinder- und Jugendbetreuung
                                                                • Sozial- und Behindertenhilfe
                                                                • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                                                                • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                                                                • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                                                                • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                                                                • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                                                                • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                                                                • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                                                                Hinweis:

                                                                Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                                                Mindestalter

                                                                Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                                                                Dauer

                                                                Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                                Taschengeld

                                                                Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                                                Familienbeihilfe

                                                                Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                                Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                                Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                                Anrechnung auf den Zivildienst

                                                                Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                                Hinweis:

                                                                Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                                                Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                                                                Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                  Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                                                  Allgemeine Informationen

                                                                  Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

                                                                  Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

                                                                  • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                                  • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                                  • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                                                  • Berufsorientierung,
                                                                  • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                                                  • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
                                                                  • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                                  Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                                                  Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

                                                                  • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
                                                                  • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
                                                                  • Kinder- und Jugendbetreuung
                                                                  • Sozial- und Behindertenhilfe
                                                                  • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
                                                                  • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
                                                                  • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
                                                                  • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
                                                                  • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
                                                                  • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
                                                                  • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                                                  Mindestalter

                                                                  Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

                                                                  Dauer

                                                                  Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

                                                                  Taschengeld

                                                                  Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

                                                                  Familienbeihilfe

                                                                  Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

                                                                  Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

                                                                  Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

                                                                  Anrechnung auf den Zivildienst

                                                                  Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                                                  Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

                                                                  Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz