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    Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

    Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

    • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
    • Persönlichkeitsentwicklung,
    • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
    • Berufsorientierung,
    • Stärkung sozialer Kompetenzen,
    • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
    • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

    Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

    Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

    Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

    Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

    Außerdem sind mindestens

    • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
    • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

    Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

    Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

    Hinweis:

    Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

    Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

    Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

      Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

      Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

      • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
      • Persönlichkeitsentwicklung,
      • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
      • Berufsorientierung,
      • Stärkung sozialer Kompetenzen,
      • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
      • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

      Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

      Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

      Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

      Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

      Außerdem sind mindestens

      • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
      • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

      Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

      Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

      Hinweis:

      Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

      Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

      Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

        Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

        Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

        • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
        • Persönlichkeitsentwicklung,
        • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
        • Berufsorientierung,
        • Stärkung sozialer Kompetenzen,
        • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
        • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

        Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

        Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

        Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

        Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

        Außerdem sind mindestens

        • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
        • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

        Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

        Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

        Hinweis:

        Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

        Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

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          Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

          • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
          • Persönlichkeitsentwicklung,
          • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
          • Berufsorientierung,
          • Stärkung sozialer Kompetenzen,
          • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
          • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

          Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

          Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

          Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

          Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

          Außerdem sind mindestens

          • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
          • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

          Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

          Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

          Hinweis:

          Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

          Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

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            Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

            • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
            • Persönlichkeitsentwicklung,
            • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
            • Berufsorientierung,
            • Stärkung sozialer Kompetenzen,
            • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
            • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

            Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

            Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

            Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

            Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

            Außerdem sind mindestens

            • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
            • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

            Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

            Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

            Hinweis:

            Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

            Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

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              Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

              • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
              • Persönlichkeitsentwicklung,
              • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
              • Berufsorientierung,
              • Stärkung sozialer Kompetenzen,
              • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
              • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

              Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

              Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

              Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

              Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

              Außerdem sind mindestens

              • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
              • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

              Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

              Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

              Hinweis:

              Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

              Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

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                Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                • Persönlichkeitsentwicklung,
                • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                • Berufsorientierung,
                • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                Außerdem sind mindestens

                • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                Hinweis:

                Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

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                  Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                  Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                  • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                  • Persönlichkeitsentwicklung,
                  • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                  • Berufsorientierung,
                  • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                  • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                  • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                  Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                  Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                  Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                  Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                  Außerdem sind mindestens

                  • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                  • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                  Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                  Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                  Hinweis:

                  Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                  Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

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                    Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                    • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                    • Persönlichkeitsentwicklung,
                    • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                    • Berufsorientierung,
                    • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                    • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                    • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                    Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                    Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                    Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                    Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                    Außerdem sind mindestens

                    • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                    • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                    Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                    Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                    Hinweis:

                    Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                    Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                    Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                      Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                      Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                      • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                      • Persönlichkeitsentwicklung,
                      • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                      • Berufsorientierung,
                      • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                      • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                      • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                      Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                      Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                      Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                      Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                      Außerdem sind mindestens

                      • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                      • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                      Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                      Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                      Hinweis:

                      Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                      Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                      Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                        Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                        Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                        • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                        • Persönlichkeitsentwicklung,
                        • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                        • Berufsorientierung,
                        • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                        • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                        • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                        Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                        Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                        Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                        Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                        Außerdem sind mindestens

                        • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                        • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                        Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                        Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                        Hinweis:

                        Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                        Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                        Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
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                          Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                          Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                          • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                          • Persönlichkeitsentwicklung,
                          • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                          • Berufsorientierung,
                          • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                          • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                          • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                          Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                          Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                          Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                          Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                          Außerdem sind mindestens

                          • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                          • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                          Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                          Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                          Hinweis:

                          Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                          Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                          Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                            Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                            Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                            • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                            • Persönlichkeitsentwicklung,
                            • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                            • Berufsorientierung,
                            • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                            • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                            • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                            Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                            Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                            Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                            Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                            Außerdem sind mindestens

                            • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                            • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                            Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                            Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                            Hinweis:

                            Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                            Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                            Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                              Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                              Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                              • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                              • Persönlichkeitsentwicklung,
                              • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                              • Berufsorientierung,
                              • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                              • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                              • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                              Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                              Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                              Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                              Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                              Außerdem sind mindestens

                              • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                              • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                              Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                              Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                              Hinweis:

                              Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                              Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                              Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                                • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                • Persönlichkeitsentwicklung,
                                • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                • Berufsorientierung,
                                • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                                • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                                Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                                Außerdem sind mindestens

                                • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                                • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                                Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                                Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                                Hinweis:

                                Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                                Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                  Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                  Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                                  • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                  • Persönlichkeitsentwicklung,
                                  • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                  • Berufsorientierung,
                                  • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                  • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                                  • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                  Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                  Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                  Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                                  Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                                  Außerdem sind mindestens

                                  • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                                  • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                                  Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                                  Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                                  Hinweis:

                                  Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                  Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                                  Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                    Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                    Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                                    • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                    • Persönlichkeitsentwicklung,
                                    • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                    • Berufsorientierung,
                                    • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                    • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                                    • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                    Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                    Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                    Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                                    Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                                    Außerdem sind mindestens

                                    • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                                    • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                                    Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                                    Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                                    Hinweis:

                                    Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                    Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                                    Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                      Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                      Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                                      • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                      • Persönlichkeitsentwicklung,
                                      • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                      • Berufsorientierung,
                                      • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                      • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                                      • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                      Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                      Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                      Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                                      Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                                      Außerdem sind mindestens

                                      • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                                      • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                                      Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                                      Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                                      Hinweis:

                                      Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                      Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                                      Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                        Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                        Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                                        • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                        • Persönlichkeitsentwicklung,
                                        • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                        • Berufsorientierung,
                                        • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                        • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                                        • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                        Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                        Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                        Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                                        Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                                        Außerdem sind mindestens

                                        • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                                        • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                                        Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                                        Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                                        Hinweis:

                                        Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                        Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                                        Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                          Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                          Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                                          • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                          • Persönlichkeitsentwicklung,
                                          • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                          • Berufsorientierung,
                                          • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                          • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                                          • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                          Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                          Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                          Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                                          Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                                          Außerdem sind mindestens

                                          • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                                          • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                                          Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                                          Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                                          Hinweis:

                                          Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                          Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                                          Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                            Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                            Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                                            • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                            • Persönlichkeitsentwicklung,
                                            • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                            • Berufsorientierung,
                                            • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                            • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                                            • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                            Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                            Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                            Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                                            Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                                            Außerdem sind mindestens

                                            • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                                            • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                                            Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                                            Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                                            Hinweis:

                                            Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                            Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                                            Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                              Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                              Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                                              • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                              • Persönlichkeitsentwicklung,
                                              • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                              • Berufsorientierung,
                                              • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                              • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                                              • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                              Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                              Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                              Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                                              Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                                              Außerdem sind mindestens

                                              • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                                              • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                                              Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                                              Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                                              Hinweis:

                                              Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                              Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                                              Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                                Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                                                • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                                • Berufsorientierung,
                                                • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                                • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                                                • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                                Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                                Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                                                Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                                                Außerdem sind mindestens

                                                • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                                                • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                                                Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                                                Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                                                Hinweis:

                                                Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                                Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                                                Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                  Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                                  Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                                                  • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                  • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                  • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                                  • Berufsorientierung,
                                                  • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                                  • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                                                  • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                  Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                                  Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                                  Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                                                  Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                                                  Außerdem sind mindestens

                                                  • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                                                  • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                                                  Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                                                  Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                                                  Hinweis:

                                                  Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                                  Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                                                  Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                    Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                                    Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                                                    • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                    • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                    • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                                    • Berufsorientierung,
                                                    • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                                    • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                                                    • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                    Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                                    Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                                    Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                                                    Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                                                    Außerdem sind mindestens

                                                    • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                                                    • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                                                    Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                                                    Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                                                    Hinweis:

                                                    Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                                    Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                                                    Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                      Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                                      Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                                                      • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                      • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                      • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                                      • Berufsorientierung,
                                                      • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                                      • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                                                      • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                      Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                                      Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                                      Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                                                      Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                                                      Außerdem sind mindestens

                                                      • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                                                      • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                                                      Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                                                      Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                                                      Hinweis:

                                                      Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                                      Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                                                      Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                        Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                                        Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                                                        • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                        • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                        • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                                        • Berufsorientierung,
                                                        • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                                        • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                                                        • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                        Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                                        Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                                        Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                                                        Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                                                        Außerdem sind mindestens

                                                        • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                                                        • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                                                        Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                                                        Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                                                        Hinweis:

                                                        Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                                        Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                                                        Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                          Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                                          Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                                                          • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                          • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                          • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                                          • Berufsorientierung,
                                                          • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                                          • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                                                          • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                          Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                                          Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                                          Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                                                          Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                                                          Außerdem sind mindestens

                                                          • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                                                          • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                                                          Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                                                          Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                                                          Hinweis:

                                                          Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                                          Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                                                          Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                            Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                                            Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                                                            • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                            • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                            • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                                            • Berufsorientierung,
                                                            • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                                            • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                                                            • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                            Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                                            Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                                            Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                                                            Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                                                            Außerdem sind mindestens

                                                            • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                                                            • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                                                            Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                                                            Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                                                            Hinweis:

                                                            Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                                            Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                                                            Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                              Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                                              Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                                                              • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                              • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                              • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                                              • Berufsorientierung,
                                                              • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                                              • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                                                              • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                              Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                                              Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                                              Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                                                              Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                                                              Außerdem sind mindestens

                                                              • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                                                              • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                                                              Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                                                              Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                                                              Hinweis:

                                                              Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                                              Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                                                              Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                                                Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                                                                • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                                • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                                • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                                                • Berufsorientierung,
                                                                • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                                                • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                                                                • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                                Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                                                Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                                                Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                                                                Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                                                                Außerdem sind mindestens

                                                                • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                                                                • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                                                                Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                                                                Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                                                                Hinweis:

                                                                Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                                                Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                                                                Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                  Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

                                                                  Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland, welche nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden können, sind insbesondere die

                                                                  • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
                                                                  • Persönlichkeitsentwicklung,
                                                                  • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
                                                                  • Berufsorientierung,
                                                                  • Stärkung sozialer Kompetenzen,
                                                                  • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und
                                                                  • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

                                                                  Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

                                                                  Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

                                                                  Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres – bei besonderer Eignung ausnahmsweise auch vorher einmalig einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

                                                                  Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und auch, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auf die Familienbeihilfe.

                                                                  Außerdem sind mindestens

                                                                  • 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und
                                                                  • eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen.

                                                                  Geeignete Einsatzstellen des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt.

                                                                  Ein Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden und dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten. Genauere Informationen sind bei den zugelassenen Trägern – anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – erhältlich.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (→ BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

                                                                  Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (→ BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (→ BMASGPK).

                                                                  Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz