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    Begriffe mit E

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Einkommen

    In Österreich kennt das Gesetz folgende sieben Einkunftsarten:

    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Immobilienvermietung)
    • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
    • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

    Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

    Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                              Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

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                                Einkommen

                                In Österreich kennt das Gesetz folgende sieben Einkunftsarten:

                                • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
                                • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Immobilienvermietung)
                                • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
                                • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

                                Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

                                Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

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                                  In Österreich kennt das Gesetz folgende sieben Einkunftsarten:

                                  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
                                  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Immobilienvermietung)
                                  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
                                  • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

                                  Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

                                  Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

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                                    In Österreich kennt das Gesetz folgende sieben Einkunftsarten:

                                    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                    • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                    • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
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                                    • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

                                    Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

                                    Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

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                                      In Österreich kennt das Gesetz folgende sieben Einkunftsarten:

                                      • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
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                                      • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                      • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
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                                      • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

                                      Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

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                                        • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                        • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                        • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                        • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
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                                        • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
                                        • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

                                        Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

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                                          • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                          • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                          • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                          • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
                                          • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Immobilienvermietung)
                                          • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
                                          • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

                                          Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

                                          Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

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                                            Einkommen

                                            In Österreich kennt das Gesetz folgende sieben Einkunftsarten:

                                            • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                            • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                            • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                            • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
                                            • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Immobilienvermietung)
                                            • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
                                            • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

                                            Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

                                            Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

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                                              • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                              • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                              • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                              • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
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                                              • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
                                              • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

                                              Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

                                              Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

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                                                • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                                • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
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                                                • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
                                                • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

                                                Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

                                                Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

                                                Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
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                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                  Einkommen

                                                  In Österreich kennt das Gesetz folgende sieben Einkunftsarten:

                                                  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                                  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                                  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                                  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
                                                  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Immobilienvermietung)
                                                  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
                                                  • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

                                                  Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

                                                  Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

                                                  Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
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                                                    In Österreich kennt das Gesetz folgende sieben Einkunftsarten:

                                                    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                                    • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                                    • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                                    • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
                                                    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Immobilienvermietung)
                                                    • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
                                                    • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

                                                    Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

                                                    Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

                                                    Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
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                                                      Einkommen

                                                      In Österreich kennt das Gesetz folgende sieben Einkunftsarten:

                                                      • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                                      • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                                      • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                                      • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
                                                      • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Immobilienvermietung)
                                                      • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
                                                      • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

                                                      Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

                                                      Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

                                                      Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
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                                                        Einkommen

                                                        In Österreich kennt das Gesetz folgende sieben Einkunftsarten:

                                                        • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                                        • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                                        • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                                        • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
                                                        • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Immobilienvermietung)
                                                        • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
                                                        • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

                                                        Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

                                                        Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

                                                        Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
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                                                          Einkommen

                                                          In Österreich kennt das Gesetz folgende sieben Einkunftsarten:

                                                          • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                                          • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                                          • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                                          • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
                                                          • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Immobilienvermietung)
                                                          • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
                                                          • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

                                                          Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

                                                          Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

                                                          Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
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                                                            In Österreich kennt das Gesetz folgende sieben Einkunftsarten:

                                                            • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                                            • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                                            • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                                            • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
                                                            • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Immobilienvermietung)
                                                            • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
                                                            • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

                                                            Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

                                                            Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

                                                            Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
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                                                              Einkommen

                                                              In Österreich kennt das Gesetz folgende sieben Einkunftsarten:

                                                              • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                                              • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                                              • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                                              • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
                                                              • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Immobilienvermietung)
                                                              • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
                                                              • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

                                                              Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

                                                              Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

                                                              Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begriffe mit E

                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Einkommen

                                                                In Österreich kennt das Gesetz folgende sieben Einkunftsarten:

                                                                • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                                                • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                                                • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                                                • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
                                                                • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Immobilienvermietung)
                                                                • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
                                                                • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

                                                                Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

                                                                Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

                                                                Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Einkommen

                                                                  In Österreich kennt das Gesetz folgende sieben Einkunftsarten:

                                                                  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                                                  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                                                  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                                                  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
                                                                  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Immobilienvermietung)
                                                                  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
                                                                  • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

                                                                  Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

                                                                  Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion