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    Aktive Wahlberechtigung – Steirische Landtagswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Landtagswahl 2024 in der Steiermark finden Sie auf der Website des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung.

    Bei der Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2024 waren alle Personen wahlberechtigt, die spätestens

    • am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feierten und
    • am Stichtag (23. September 2024)

    An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind. 

    Hinweis

    Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft oder Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind bei der Steirischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.

    Weiterführende Links

    Landtagswahl 2024 – Steiermark (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

    Rechtsgrundlagen

    Steiermärkische Landtags-Wahlordnung

    Letzte Aktualisierung: 24. November 2024

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    • am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feierten und
    • am Stichtag (23. September 2024)

    An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind. 

    Hinweis

    Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft oder Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind bei der Steirischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.

    Weiterführende Links

    Landtagswahl 2024 – Steiermark (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

    Rechtsgrundlagen

    Steiermärkische Landtags-Wahlordnung

    Letzte Aktualisierung: 24. November 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Aktive Wahlberechtigung – Steirische Landtagswahl 2024

    Hinweis

    Das Ergebnis der Landtagswahl 2024 in der Steiermark finden Sie auf der Website des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung.

    Bei der Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2024 waren alle Personen wahlberechtigt, die spätestens

    • am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feierten und
    • am Stichtag (23. September 2024)

    An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind. 

    Hinweis

    Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft oder Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind bei der Steirischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.

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    Bei der Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2024 waren alle Personen wahlberechtigt, die spätestens

    • am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feierten und
    • am Stichtag (23. September 2024)

    An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind. 

    Hinweis

    Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft oder Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind bei der Steirischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.

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    Bei der Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2024 waren alle Personen wahlberechtigt, die spätestens

    • am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feierten und
    • am Stichtag (23. September 2024)

    An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind. 

    Hinweis

    Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft oder Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind bei der Steirischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.

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    Bei der Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2024 waren alle Personen wahlberechtigt, die spätestens

    • am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feierten und
    • am Stichtag (23. September 2024)

    An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind. 

    Hinweis

    Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft oder Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind bei der Steirischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.

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    • am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feierten und
    • am Stichtag (23. September 2024)

    An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind. 

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    • am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feierten und
    • am Stichtag (23. September 2024)

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    • am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feierten und
    • am Stichtag (23. September 2024)

    An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind. 

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    Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft oder Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind bei der Steirischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.

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    Bei der Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2024 waren alle Personen wahlberechtigt, die spätestens

    • am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feierten und
    • am Stichtag (23. September 2024)

    An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind. 

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