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    Mitnahme von Bargeld bei Reisen aus der bzw. in die EU

    Allgemeine Informationen

    Wenn Reisende mit

    • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
    • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

    besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

    Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

    Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

    Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

    Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

    Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

    Meldepflichtige Personen

    Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

    Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

    Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

    Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

    Barmittel, die anzumelden sind

    Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

    • Bargeld
    • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
    • Übertragbare oder unvollständige Schecks
    • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
    • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
    • Gold und andere Edelmetalle

    Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

    Zum Formular

    Mitnahme von Bargeld – Barmittelerklärung – CC2

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

      Mitnahme von Bargeld bei Reisen aus der bzw. in die EU

      Allgemeine Informationen

      Wenn Reisende mit

      • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
      • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

      besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

      Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

      Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

      Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

      Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

      Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

      Meldepflichtige Personen

      Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

      Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

      Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

      Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

      Barmittel, die anzumelden sind

      Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

      • Bargeld
      • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
      • Übertragbare oder unvollständige Schecks
      • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
      • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
      • Gold und andere Edelmetalle

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        Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

        Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

        Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

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        Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

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        Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

        Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

        Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

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        Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

        • Bargeld
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        • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
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          Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

          Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

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          Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

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          Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

          Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

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          Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

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          Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

          • Bargeld
          • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
          • Übertragbare oder unvollständige Schecks
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          • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
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              besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

              Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

              Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

              Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

              Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

              Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

              Meldepflichtige Personen

              Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

              Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

              Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

              Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

              Barmittel, die anzumelden sind

              Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

              • Bargeld
              • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
              • Übertragbare oder unvollständige Schecks
              • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
              • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
              • Gold und andere Edelmetalle

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                besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

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                Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                Barmittel, die anzumelden sind

                Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                • Bargeld
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                  Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

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                  Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                  Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                  Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

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                  • Bargeld
                  • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
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                    besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                    Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                    Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                    Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                    Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                    Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

                    Meldepflichtige Personen

                    Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                    Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                    Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                    Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                    Barmittel, die anzumelden sind

                    Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                    • Bargeld
                    • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                    • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                    • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                    • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                    • Gold und andere Edelmetalle

                    Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

                    Zum Formular

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                      Mitnahme von Bargeld bei Reisen aus der bzw. in die EU

                      Allgemeine Informationen

                      Wenn Reisende mit

                      • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                      • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                      besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                      Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                      Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                      Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                      Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                      Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

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                      Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                      Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                      Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                      Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                      Barmittel, die anzumelden sind

                      Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                      • Bargeld
                      • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                      • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                      • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                      • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                      • Gold und andere Edelmetalle

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                        • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                        • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                        besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                        Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                        Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

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                        Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                        Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                        Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                        Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                        Barmittel, die anzumelden sind

                        Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                        • Bargeld
                        • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                        • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                        • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                        • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                        • Gold und andere Edelmetalle

                        Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

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                          • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                          besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                          Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                          Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                          Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                          Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                          Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

                          Meldepflichtige Personen

                          Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                          Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                          Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                          Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                          Barmittel, die anzumelden sind

                          Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                          • Bargeld
                          • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                          • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                          • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                          • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                          • Gold und andere Edelmetalle

                          Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

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                            Wenn Reisende mit

                            • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                            • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                            besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                            Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                            Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                            Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                            Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                            Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

                            Meldepflichtige Personen

                            Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                            Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                            Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                            Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                            Barmittel, die anzumelden sind

                            Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                            • Bargeld
                            • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                            • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                            • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
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                              • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                              • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                              besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                              Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                              Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                              Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

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                              Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                              Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                              Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                              Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                              Barmittel, die anzumelden sind

                              Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                              • Bargeld
                              • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                              • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                              • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                              • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                              • Gold und andere Edelmetalle

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                                Wenn Reisende mit

                                • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                                • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                                besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                                Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                                Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                                Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                                Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                                Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

                                Meldepflichtige Personen

                                Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                                Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                                Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                                Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                                Barmittel, die anzumelden sind

                                Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                                • Bargeld
                                • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                                • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                                • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                                • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                                • Gold und andere Edelmetalle

                                Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

                                Zum Formular

                                Mitnahme von Bargeld – Barmittelerklärung – CC2

                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                  Mitnahme von Bargeld bei Reisen aus der bzw. in die EU

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                                  Wenn Reisende mit

                                  • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                                  • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                                  besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                                  Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                                  Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                                  Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                                  Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                                  Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

                                  Meldepflichtige Personen

                                  Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                                  Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                                  Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                                  Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                                  Barmittel, die anzumelden sind

                                  Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                                  • Bargeld
                                  • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                                  • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                                  • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                                  • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                                  • Gold und andere Edelmetalle

                                  Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

                                  Zum Formular

                                  Mitnahme von Bargeld – Barmittelerklärung – CC2

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                                    • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                                    • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                                    besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                                    Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                                    Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                                    Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                                    Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                                    Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

                                    Meldepflichtige Personen

                                    Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                                    Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                                    Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                                    Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                                    Barmittel, die anzumelden sind

                                    Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                                    • Bargeld
                                    • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                                    • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                                    • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                                    • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                                    • Gold und andere Edelmetalle

                                    Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

                                    Zum Formular

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                                      Wenn Reisende mit

                                      • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                                      • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                                      besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                                      Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                                      Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                                      Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                                      Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                                      Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

                                      Meldepflichtige Personen

                                      Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                                      Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                                      Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                                      Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                                      Barmittel, die anzumelden sind

                                      Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                                      • Bargeld
                                      • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                                      • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                                      • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                                      • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                                      • Gold und andere Edelmetalle

                                      Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

                                      Zum Formular

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                                        • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                                        • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                                        besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                                        Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                                        Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                                        Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                                        Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                                        Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

                                        Meldepflichtige Personen

                                        Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                                        Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                                        Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                                        Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                                        Barmittel, die anzumelden sind

                                        Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                                        • Bargeld
                                        • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                                        • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                                        • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                                        • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                                        • Gold und andere Edelmetalle

                                        Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

                                        Zum Formular

                                        Mitnahme von Bargeld – Barmittelerklärung – CC2

                                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                          Mitnahme von Bargeld bei Reisen aus der bzw. in die EU

                                          Allgemeine Informationen

                                          Wenn Reisende mit

                                          • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                                          • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                                          besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                                          Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                                          Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                                          Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                                          Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                                          Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

                                          Meldepflichtige Personen

                                          Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                                          Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                                          Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                                          Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                                          Barmittel, die anzumelden sind

                                          Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                                          • Bargeld
                                          • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                                          • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                                          • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                                          • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                                          • Gold und andere Edelmetalle

                                          Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

                                          Zum Formular

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                                            • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                                            • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                                            besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                                            Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                                            Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                                            Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                                            Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                                            Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

                                            Meldepflichtige Personen

                                            Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                                            Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                                            Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                                            Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                                            Barmittel, die anzumelden sind

                                            Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                                            • Bargeld
                                            • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                                            • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                                            • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                                            • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                                            • Gold und andere Edelmetalle

                                            Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

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                                              Mitnahme von Bargeld bei Reisen aus der bzw. in die EU

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                                              Wenn Reisende mit

                                              • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                                              • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                                              besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                                              Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                                              Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                                              Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                                              Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                                              Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

                                              Meldepflichtige Personen

                                              Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                                              Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                                              Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                                              Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                                              Barmittel, die anzumelden sind

                                              Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                                              • Bargeld
                                              • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                                              • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                                              • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                                              • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                                              • Gold und andere Edelmetalle

                                              Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

                                              Zum Formular

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                                                Allgemeine Informationen

                                                Wenn Reisende mit

                                                • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                                                • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                                                besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                                                Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                                                Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                                                Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                                                Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                                                Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

                                                Meldepflichtige Personen

                                                Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                                                Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                                                Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                                                Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                                                Barmittel, die anzumelden sind

                                                Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                                                • Bargeld
                                                • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                                                • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                                                • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                                                • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                                                • Gold und andere Edelmetalle

                                                Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

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                                                  Mitnahme von Bargeld bei Reisen aus der bzw. in die EU

                                                  Allgemeine Informationen

                                                  Wenn Reisende mit

                                                  • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                                                  • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                                                  besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                                                  Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                                                  Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                                                  Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                                                  Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                                                  Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

                                                  Meldepflichtige Personen

                                                  Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                                                  Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                                                  Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                                                  Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                                                  Barmittel, die anzumelden sind

                                                  Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                                                  • Bargeld
                                                  • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                                                  • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                                                  • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                                                  • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                                                  • Gold und andere Edelmetalle

                                                  Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

                                                  Zum Formular

                                                  Mitnahme von Bargeld – Barmittelerklärung – CC2

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                    Mitnahme von Bargeld bei Reisen aus der bzw. in die EU

                                                    Allgemeine Informationen

                                                    Wenn Reisende mit

                                                    • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                                                    • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                                                    besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                                                    Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                                                    Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                                                    Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                                                    Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                                                    Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

                                                    Meldepflichtige Personen

                                                    Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                                                    Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                                                    Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                                                    Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                                                    Barmittel, die anzumelden sind

                                                    Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                                                    • Bargeld
                                                    • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                                                    • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                                                    • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                                                    • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                                                    • Gold und andere Edelmetalle

                                                    Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

                                                    Zum Formular

                                                    Mitnahme von Bargeld – Barmittelerklärung – CC2

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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                                                      Allgemeine Informationen

                                                      Wenn Reisende mit

                                                      • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                                                      • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                                                      besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                                                      Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                                                      Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                                                      Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                                                      Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                                                      Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

                                                      Meldepflichtige Personen

                                                      Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                                                      Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                                                      Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                                                      Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                                                      Barmittel, die anzumelden sind

                                                      Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                                                      • Bargeld
                                                      • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                                                      • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                                                      • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                                                      • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                                                      • Gold und andere Edelmetalle

                                                      Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

                                                      Zum Formular

                                                      Mitnahme von Bargeld – Barmittelerklärung – CC2

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                        Mitnahme von Bargeld bei Reisen aus der bzw. in die EU

                                                        Allgemeine Informationen

                                                        Wenn Reisende mit

                                                        • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                                                        • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                                                        besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                                                        Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                                                        Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                                                        Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                                                        Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                                                        Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

                                                        Meldepflichtige Personen

                                                        Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                                                        Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                                                        Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                                                        Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                                                        Barmittel, die anzumelden sind

                                                        Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                                                        • Bargeld
                                                        • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                                                        • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                                                        • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                                                        • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                                                        • Gold und andere Edelmetalle

                                                        Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

                                                        Zum Formular

                                                        Mitnahme von Bargeld – Barmittelerklärung – CC2

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                          Mitnahme von Bargeld bei Reisen aus der bzw. in die EU

                                                          Allgemeine Informationen

                                                          Wenn Reisende mit

                                                          • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                                                          • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                                                          besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                                                          Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                                                          Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                                                          Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                                                          Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                                                          Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

                                                          Meldepflichtige Personen

                                                          Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                                                          Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                                                          Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                                                          Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                                                          Barmittel, die anzumelden sind

                                                          Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                                                          • Bargeld
                                                          • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                                                          • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                                                          • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                                                          • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                                                          • Gold und andere Edelmetalle

                                                          Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

                                                          Zum Formular

                                                          Mitnahme von Bargeld – Barmittelerklärung – CC2

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                            Mitnahme von Bargeld bei Reisen aus der bzw. in die EU

                                                            Allgemeine Informationen

                                                            Wenn Reisende mit

                                                            • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                                                            • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                                                            besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                                                            Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                                                            Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                                                            Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                                                            Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                                                            Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

                                                            Meldepflichtige Personen

                                                            Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                                                            Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                                                            Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                                                            Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                                                            Barmittel, die anzumelden sind

                                                            Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                                                            • Bargeld
                                                            • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                                                            • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                                                            • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                                                            • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                                                            • Gold und andere Edelmetalle

                                                            Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

                                                            Zum Formular

                                                            Mitnahme von Bargeld – Barmittelerklärung – CC2

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                                                              Mitnahme von Bargeld bei Reisen aus der bzw. in die EU

                                                              Allgemeine Informationen

                                                              Wenn Reisende mit

                                                              • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                                                              • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                                                              besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                                                              Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                                                              Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                                                              Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                                                              Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                                                              Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

                                                              Meldepflichtige Personen

                                                              Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                                                              Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                                                              Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                                                              Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                                                              Barmittel, die anzumelden sind

                                                              Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                                                              • Bargeld
                                                              • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                                                              • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                                                              • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                                                              • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                                                              • Gold und andere Edelmetalle

                                                              Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

                                                              Zum Formular

                                                              Mitnahme von Bargeld – Barmittelerklärung – CC2

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                                                Mitnahme von Bargeld bei Reisen aus der bzw. in die EU

                                                                Allgemeine Informationen

                                                                Wenn Reisende mit

                                                                • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                                                                • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                                                                besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                                                                Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                                                                Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                                                                Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                                                                Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                                                                Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

                                                                Meldepflichtige Personen

                                                                Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                                                                Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                                                                Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                                                                Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                                                                Barmittel, die anzumelden sind

                                                                Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                                                                • Bargeld
                                                                • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                                                                • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                                                                • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                                                                • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                                                                • Gold und andere Edelmetalle

                                                                Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

                                                                Zum Formular

                                                                Mitnahme von Bargeld – Barmittelerklärung – CC2

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                                  Mitnahme von Bargeld bei Reisen aus der bzw. in die EU

                                                                  Allgemeine Informationen

                                                                  Wenn Reisende mit

                                                                  • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
                                                                  • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

                                                                  besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

                                                                  Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

                                                                  Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

                                                                  Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

                                                                  Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

                                                                  Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

                                                                  Meldepflichtige Personen

                                                                  Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

                                                                  Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

                                                                  Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

                                                                  Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

                                                                  Barmittel, die anzumelden sind

                                                                  Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

                                                                  • Bargeld
                                                                  • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
                                                                  • Übertragbare oder unvollständige Schecks
                                                                  • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
                                                                  • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
                                                                  • Gold und andere Edelmetalle

                                                                  Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

                                                                  Zum Formular

                                                                  Mitnahme von Bargeld – Barmittelerklärung – CC2

                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen