oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Anspruch
Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
Anspruch
Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
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Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
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