oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Begriffe mit A
Anspruch
Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
Begriffe mit A
Anspruch
Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
Begriffe mit A
Anspruch
Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
Begriffe mit A
Anspruch
Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
Begriffe mit A
Anspruch
Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
Begriffe mit A
Anspruch
Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
Begriffe mit A
Anspruch
Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
Begriffe mit A
Anspruch
Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
Begriffe mit A
Anspruch
Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Anspruch
Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Anspruch
Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Anspruch
Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
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Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.