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Standesamt
Sinnverwandter Begriff: Personenstandsbehörde
Standesämter sind Behörden, die Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Eingetragene Partnerschaft, Tod) behandeln und dafür früher die Personenstandsbücher (z.B. Geburtenbuch, Ehebuch etc.) führten.
Seit 1. November 2014 werden alle wesentlichen Daten zu einer Person wie Geburt, Verehelichung, Sterbefall etc. im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) zusammengefasst. Das ZPR löst damit die Personenstandsbücher ab. Die im ZPR enthaltenen Daten sind bundesweit für alle Standesämter verfügbar.
Personenstandsbehörden sind:
- Das Standesamt oder der Standesamtsverband der Gemeinde
- In Statutarstädten: das Standesamt des Magistrats
- In Wien: die Standesämter in Wien
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Standesamt
Sinnverwandter Begriff: Personenstandsbehörde
Standesämter sind Behörden, die Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Eingetragene Partnerschaft, Tod) behandeln und dafür früher die Personenstandsbücher (z.B. Geburtenbuch, Ehebuch etc.) führten.
Seit 1. November 2014 werden alle wesentlichen Daten zu einer Person wie Geburt, Verehelichung, Sterbefall etc. im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) zusammengefasst. Das ZPR löst damit die Personenstandsbücher ab. Die im ZPR enthaltenen Daten sind bundesweit für alle Standesämter verfügbar.
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