oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
Allgemeine Informationen
Zusätzlich zur finanziellen Hilfe durch andere Kostenträger kann für bestimmte Ausgaben eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds gewährt werden.
Voraussetzungen
Zuwendungen können Menschen mit Behinderungen erhalten, die ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben, sofern ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent glaubhaft gemacht wird.
Zusätzliche Voraussetzungen u.a. sind:
- Die Ausgaben müssen aufgrund einer Behinderung entstehen und
- es muss eine soziale Notlage bestehen.
Zuständige Stelle
Rechtsgrundlagen
§§ 22 bis 33 Bundesbehindertengesetz (BBG)
Zum Formular
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
Allgemeine Informationen
Zusätzlich zur finanziellen Hilfe durch andere Kostenträger kann für bestimmte Ausgaben eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds gewährt werden.
Voraussetzungen
Zuwendungen können Menschen mit Behinderungen erhalten, die ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben, sofern ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent glaubhaft gemacht wird.
Zusätzliche Voraussetzungen u.a. sind:
- Die Ausgaben müssen aufgrund einer Behinderung entstehen und
- es muss eine soziale Notlage bestehen.
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Rechtsgrundlagen
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- es muss eine soziale Notlage bestehen.
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