Zum Inhalt springen
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz