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Begriffe mit P
Prätorischer Vergleich (Gerichtlicher Vergleich)
Ein prätorischer Vergleich ist ein gerichtlicher Vergleich, der noch vor dem Einbringen einer Klage beim Bezirksgericht geschlossen werden kann und dort protokolliert wird. Damit sollen Rechtsstreitigkeiten verhindert werden.
Ein gerichtlicher Vergleich stellt einen Exekutionstitel dar.
Ausführliche Informationen zum Thema "Prätorischer Vergleich (Vergleich vor dem Bezirksgericht)" finden sich auf oesterreich.gv.at.
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Prätorischer Vergleich (Gerichtlicher Vergleich)
Ein prätorischer Vergleich ist ein gerichtlicher Vergleich, der noch vor dem Einbringen einer Klage beim Bezirksgericht geschlossen werden kann und dort protokolliert wird. Damit sollen Rechtsstreitigkeiten verhindert werden.
Ein gerichtlicher Vergleich stellt einen Exekutionstitel dar.
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