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    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Urkundenservice

    Auszüge aus dem ZPR, z.B. bei Verlust Ihrer Geburtsurkunde, bestellen

    Online-Services

    Sie können hier Ihre Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bestellen. 

    Hinweis:

    Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
    Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
    Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

    Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

    • Teilauszug Geburt
    • Teilauszug über Namensführung
    • Teilauszug über alle Ehen
    • Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften
    • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
    • Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
    • Lebensbestätigung

    Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
    In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

    Dieses Online-Service wird vom Bundeskanzleramt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

    Voraussetzung für die Nutzung ist:

    Informationen

    Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Urkundenservice:

    Translated by the European Commission

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                          Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
                          In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

                          Dieses Online-Service wird vom Bundeskanzleramt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

                          Voraussetzung für die Nutzung ist:

                          Informationen

                          Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Urkundenservice:

                          Translated by the European Commission

                            Urkundenservice

                            Auszüge aus dem ZPR, z.B. bei Verlust Ihrer Geburtsurkunde, bestellen

                            Online-Services

                            Sie können hier Ihre Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bestellen. 

                            Hinweis:

                            Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
                            Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
                            Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

                            Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

                            • Teilauszug Geburt
                            • Teilauszug über Namensführung
                            • Teilauszug über alle Ehen
                            • Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften
                            • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
                            • Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
                            • Lebensbestätigung

                            Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
                            In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

                            Dieses Online-Service wird vom Bundeskanzleramt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

                            Voraussetzung für die Nutzung ist:

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                              Hinweis:

                              Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
                              Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
                              Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

                              Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

                              • Teilauszug Geburt
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                              • Teilauszug über alle Ehen
                              • Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften
                              • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
                              • Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
                              • Lebensbestätigung

                              Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
                              In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

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                                Hinweis:

                                Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
                                Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
                                Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

                                Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

                                • Teilauszug Geburt
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                                • Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
                                • Lebensbestätigung

                                Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
                                In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

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                                Voraussetzung für die Nutzung ist:

                                Informationen

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                                  Hinweis:

                                  Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
                                  Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
                                  Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

                                  Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

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                                  • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
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                                  • Lebensbestätigung

                                  Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
                                  In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

                                  Dieses Online-Service wird vom Bundeskanzleramt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

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                                    Hinweis:

                                    Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
                                    Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
                                    Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

                                    Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

                                    • Teilauszug Geburt
                                    • Teilauszug über Namensführung
                                    • Teilauszug über alle Ehen
                                    • Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften
                                    • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
                                    • Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
                                    • Lebensbestätigung

                                    Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
                                    In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

                                    Dieses Online-Service wird vom Bundeskanzleramt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

                                    Voraussetzung für die Nutzung ist:

                                    Informationen

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                                      Hinweis:

                                      Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
                                      Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
                                      Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

                                      Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

                                      • Teilauszug Geburt
                                      • Teilauszug über Namensführung
                                      • Teilauszug über alle Ehen
                                      • Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften
                                      • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
                                      • Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
                                      • Lebensbestätigung

                                      Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
                                      In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

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                                        Sie können hier Ihre Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bestellen. 

                                        Hinweis:

                                        Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
                                        Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
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                                        Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
                                        In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

                                        Dieses Online-Service wird vom Bundeskanzleramt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

                                        Voraussetzung für die Nutzung ist:

                                        Informationen

                                        Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Urkundenservice:

                                        Translated by the European Commission

                                          Urkundenservice

                                          Auszüge aus dem ZPR, z.B. bei Verlust Ihrer Geburtsurkunde, bestellen

                                          Online-Services

                                          Sie können hier Ihre Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bestellen. 

                                          Hinweis:

                                          Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
                                          Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
                                          Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

                                          Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

                                          • Teilauszug Geburt
                                          • Teilauszug über Namensführung
                                          • Teilauszug über alle Ehen
                                          • Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften
                                          • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
                                          • Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
                                          • Lebensbestätigung

                                          Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
                                          In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

                                          Dieses Online-Service wird vom Bundeskanzleramt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

                                          Voraussetzung für die Nutzung ist:

                                          Informationen

                                          Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Urkundenservice:

                                          Translated by the European Commission

                                            Urkundenservice

                                            Auszüge aus dem ZPR, z.B. bei Verlust Ihrer Geburtsurkunde, bestellen

                                            Online-Services

                                            Sie können hier Ihre Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bestellen. 

                                            Hinweis:

                                            Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
                                            Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
                                            Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

                                            Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

                                            • Teilauszug Geburt
                                            • Teilauszug über Namensführung
                                            • Teilauszug über alle Ehen
                                            • Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften
                                            • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
                                            • Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
                                            • Lebensbestätigung

                                            Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
                                            In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

                                            Dieses Online-Service wird vom Bundeskanzleramt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

                                            Voraussetzung für die Nutzung ist:

                                            Informationen

                                            Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Urkundenservice:

                                            Translated by the European Commission

                                              Urkundenservice

                                              Auszüge aus dem ZPR, z.B. bei Verlust Ihrer Geburtsurkunde, bestellen

                                              Online-Services

                                              Sie können hier Ihre Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bestellen. 

                                              Hinweis:

                                              Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
                                              Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
                                              Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

                                              Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

                                              • Teilauszug Geburt
                                              • Teilauszug über Namensführung
                                              • Teilauszug über alle Ehen
                                              • Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften
                                              • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
                                              • Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
                                              • Lebensbestätigung

                                              Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
                                              In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

                                              Dieses Online-Service wird vom Bundeskanzleramt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

                                              Voraussetzung für die Nutzung ist:

                                              Informationen

                                              Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Urkundenservice:

                                              Translated by the European Commission

                                                Urkundenservice

                                                Auszüge aus dem ZPR, z.B. bei Verlust Ihrer Geburtsurkunde, bestellen

                                                Online-Services

                                                Sie können hier Ihre Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bestellen. 

                                                Hinweis:

                                                Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
                                                Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
                                                Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

                                                Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

                                                • Teilauszug Geburt
                                                • Teilauszug über Namensführung
                                                • Teilauszug über alle Ehen
                                                • Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften
                                                • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
                                                • Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
                                                • Lebensbestätigung

                                                Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
                                                In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

                                                Dieses Online-Service wird vom Bundeskanzleramt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

                                                Voraussetzung für die Nutzung ist:

                                                Informationen

                                                Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Urkundenservice:

                                                Translated by the European Commission

                                                  Urkundenservice

                                                  Auszüge aus dem ZPR, z.B. bei Verlust Ihrer Geburtsurkunde, bestellen

                                                  Online-Services

                                                  Sie können hier Ihre Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bestellen. 

                                                  Hinweis:

                                                  Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
                                                  Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
                                                  Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

                                                  Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

                                                  • Teilauszug Geburt
                                                  • Teilauszug über Namensführung
                                                  • Teilauszug über alle Ehen
                                                  • Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften
                                                  • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
                                                  • Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
                                                  • Lebensbestätigung

                                                  Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
                                                  In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

                                                  Dieses Online-Service wird vom Bundeskanzleramt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

                                                  Voraussetzung für die Nutzung ist:

                                                  Informationen

                                                  Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Urkundenservice:

                                                  Translated by the European Commission

                                                    Urkundenservice

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                                                    Online-Services

                                                    Sie können hier Ihre Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bestellen. 

                                                    Hinweis:

                                                    Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
                                                    Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
                                                    Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

                                                    Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

                                                    • Teilauszug Geburt
                                                    • Teilauszug über Namensführung
                                                    • Teilauszug über alle Ehen
                                                    • Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften
                                                    • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
                                                    • Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
                                                    • Lebensbestätigung

                                                    Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
                                                    In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

                                                    Dieses Online-Service wird vom Bundeskanzleramt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

                                                    Voraussetzung für die Nutzung ist:

                                                    Informationen

                                                    Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Urkundenservice:

                                                    Translated by the European Commission

                                                      Urkundenservice

                                                      Auszüge aus dem ZPR, z.B. bei Verlust Ihrer Geburtsurkunde, bestellen

                                                      Online-Services

                                                      Sie können hier Ihre Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bestellen. 

                                                      Hinweis:

                                                      Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
                                                      Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
                                                      Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

                                                      Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

                                                      • Teilauszug Geburt
                                                      • Teilauszug über Namensführung
                                                      • Teilauszug über alle Ehen
                                                      • Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften
                                                      • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
                                                      • Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
                                                      • Lebensbestätigung

                                                      Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
                                                      In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

                                                      Dieses Online-Service wird vom Bundeskanzleramt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

                                                      Voraussetzung für die Nutzung ist:

                                                      Informationen

                                                      Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Urkundenservice:

                                                      Translated by the European Commission

                                                        Urkundenservice

                                                        Auszüge aus dem ZPR, z.B. bei Verlust Ihrer Geburtsurkunde, bestellen

                                                        Online-Services

                                                        Sie können hier Ihre Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bestellen. 

                                                        Hinweis:

                                                        Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
                                                        Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
                                                        Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

                                                        Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

                                                        • Teilauszug Geburt
                                                        • Teilauszug über Namensführung
                                                        • Teilauszug über alle Ehen
                                                        • Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften
                                                        • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
                                                        • Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
                                                        • Lebensbestätigung

                                                        Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
                                                        In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

                                                        Dieses Online-Service wird vom Bundeskanzleramt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

                                                        Voraussetzung für die Nutzung ist:

                                                        Informationen

                                                        Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Urkundenservice:

                                                        Translated by the European Commission

                                                          Urkundenservice

                                                          Auszüge aus dem ZPR, z.B. bei Verlust Ihrer Geburtsurkunde, bestellen

                                                          Online-Services

                                                          Sie können hier Ihre Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bestellen. 

                                                          Hinweis:

                                                          Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
                                                          Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
                                                          Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

                                                          Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

                                                          • Teilauszug Geburt
                                                          • Teilauszug über Namensführung
                                                          • Teilauszug über alle Ehen
                                                          • Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften
                                                          • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
                                                          • Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
                                                          • Lebensbestätigung

                                                          Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
                                                          In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

                                                          Dieses Online-Service wird vom Bundeskanzleramt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

                                                          Voraussetzung für die Nutzung ist:

                                                          Informationen

                                                          Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Urkundenservice:

                                                          Translated by the European Commission

                                                            Urkundenservice

                                                            Auszüge aus dem ZPR, z.B. bei Verlust Ihrer Geburtsurkunde, bestellen

                                                            Online-Services

                                                            Sie können hier Ihre Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bestellen. 

                                                            Hinweis:

                                                            Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
                                                            Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
                                                            Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

                                                            Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

                                                            • Teilauszug Geburt
                                                            • Teilauszug über Namensführung
                                                            • Teilauszug über alle Ehen
                                                            • Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften
                                                            • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
                                                            • Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
                                                            • Lebensbestätigung

                                                            Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
                                                            In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

                                                            Dieses Online-Service wird vom Bundeskanzleramt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

                                                            Voraussetzung für die Nutzung ist:

                                                            Informationen

                                                            Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Urkundenservice:

                                                            Translated by the European Commission

                                                              Urkundenservice

                                                              Auszüge aus dem ZPR, z.B. bei Verlust Ihrer Geburtsurkunde, bestellen

                                                              Online-Services

                                                              Sie können hier Ihre Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bestellen. 

                                                              Hinweis:

                                                              Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
                                                              Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
                                                              Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

                                                              Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

                                                              • Teilauszug Geburt
                                                              • Teilauszug über Namensführung
                                                              • Teilauszug über alle Ehen
                                                              • Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften
                                                              • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
                                                              • Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
                                                              • Lebensbestätigung

                                                              Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
                                                              In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

                                                              Dieses Online-Service wird vom Bundeskanzleramt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

                                                              Voraussetzung für die Nutzung ist:

                                                              Informationen

                                                              Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Urkundenservice:

                                                              Translated by the European Commission

                                                                Urkundenservice

                                                                Auszüge aus dem ZPR, z.B. bei Verlust Ihrer Geburtsurkunde, bestellen

                                                                Online-Services

                                                                Sie können hier Ihre Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bestellen. 

                                                                Hinweis:

                                                                Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
                                                                Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
                                                                Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

                                                                Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

                                                                • Teilauszug Geburt
                                                                • Teilauszug über Namensführung
                                                                • Teilauszug über alle Ehen
                                                                • Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften
                                                                • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
                                                                • Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
                                                                • Lebensbestätigung

                                                                Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
                                                                In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

                                                                Dieses Online-Service wird vom Bundeskanzleramt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

                                                                Voraussetzung für die Nutzung ist:

                                                                Informationen

                                                                Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Urkundenservice:

                                                                Translated by the European Commission

                                                                  Urkundenservice

                                                                  Auszüge aus dem ZPR, z.B. bei Verlust Ihrer Geburtsurkunde, bestellen

                                                                  Online-Services

                                                                  Sie können hier Ihre Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bestellen. 

                                                                  Hinweis:

                                                                  Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
                                                                  Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung. 
                                                                  Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.

                                                                  Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:

                                                                  • Teilauszug Geburt
                                                                  • Teilauszug über Namensführung
                                                                  • Teilauszug über alle Ehen
                                                                  • Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften
                                                                  • Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
                                                                  • Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
                                                                  • Lebensbestätigung

                                                                  Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
                                                                  In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.

                                                                  Dieses Online-Service wird vom Bundeskanzleramt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

                                                                  Voraussetzung für die Nutzung ist:

                                                                  Informationen

                                                                  Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Urkundenservice:

                                                                  Translated by the European Commission