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    Begriffe mit D

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Delikt

    Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

    Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

    Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

    • Offizialdelikte
      Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
    • Ermächtigungsdelikte
      Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
    • Privatanklagedelikte
      Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

    Strafrecht

    Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      • Offizialdelikte
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          Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
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                        Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
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                            Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

                            Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

                            • Offizialdelikte
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                            Strafrecht

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                              Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

                              Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

                              • Offizialdelikte
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                                Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

                                Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

                                • Offizialdelikte
                                  Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
                                • Ermächtigungsdelikte
                                  Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
                                • Privatanklagedelikte
                                  Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

                                Strafrecht

                                Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Begriffe mit D

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                                  Delikt

                                  Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

                                  Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

                                  Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

                                  • Offizialdelikte
                                    Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
                                  • Ermächtigungsdelikte
                                    Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
                                  • Privatanklagedelikte
                                    Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

                                  Strafrecht

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                                    Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

                                    Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

                                    Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

                                    • Offizialdelikte
                                      Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
                                    • Ermächtigungsdelikte
                                      Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
                                    • Privatanklagedelikte
                                      Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

                                    Strafrecht

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                                      Delikt

                                      Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

                                      Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

                                      Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

                                      • Offizialdelikte
                                        Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
                                      • Ermächtigungsdelikte
                                        Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
                                      • Privatanklagedelikte
                                        Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

                                      Strafrecht

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                                        Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

                                        Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

                                        • Offizialdelikte
                                          Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
                                        • Ermächtigungsdelikte
                                          Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
                                        • Privatanklagedelikte
                                          Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

                                        Strafrecht

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                                          Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

                                          Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

                                          Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

                                          • Offizialdelikte
                                            Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
                                          • Ermächtigungsdelikte
                                            Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
                                          • Privatanklagedelikte
                                            Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

                                          Strafrecht

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                                            Delikt

                                            Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

                                            Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

                                            Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

                                            • Offizialdelikte
                                              Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
                                            • Ermächtigungsdelikte
                                              Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
                                            • Privatanklagedelikte
                                              Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

                                            Strafrecht

                                            Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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                                              Delikt

                                              Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

                                              Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

                                              Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

                                              • Offizialdelikte
                                                Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
                                              • Ermächtigungsdelikte
                                                Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
                                              • Privatanklagedelikte
                                                Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

                                              Strafrecht

                                              Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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                                                Delikt

                                                Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

                                                Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

                                                Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

                                                • Offizialdelikte
                                                  Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
                                                • Ermächtigungsdelikte
                                                  Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
                                                • Privatanklagedelikte
                                                  Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

                                                Strafrecht

                                                Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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                                                  Delikt

                                                  Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

                                                  Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

                                                  Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

                                                  • Offizialdelikte
                                                    Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
                                                  • Ermächtigungsdelikte
                                                    Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
                                                  • Privatanklagedelikte
                                                    Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

                                                  Strafrecht

                                                  Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Begriffe mit D

                                                    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                    Delikt

                                                    Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

                                                    Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

                                                    Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

                                                    • Offizialdelikte
                                                      Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
                                                    • Ermächtigungsdelikte
                                                      Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
                                                    • Privatanklagedelikte
                                                      Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

                                                    Strafrecht

                                                    Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Begriffe mit D

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                                                      Delikt

                                                      Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

                                                      Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

                                                      Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

                                                      • Offizialdelikte
                                                        Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
                                                      • Ermächtigungsdelikte
                                                        Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
                                                      • Privatanklagedelikte
                                                        Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

                                                      Strafrecht

                                                      Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                        Delikt

                                                        Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

                                                        Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

                                                        Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

                                                        • Offizialdelikte
                                                          Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
                                                        • Ermächtigungsdelikte
                                                          Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
                                                        • Privatanklagedelikte
                                                          Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

                                                        Strafrecht

                                                        Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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                                                          Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

                                                          Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

                                                          Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

                                                          • Offizialdelikte
                                                            Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
                                                          • Ermächtigungsdelikte
                                                            Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
                                                          • Privatanklagedelikte
                                                            Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

                                                          Strafrecht

                                                          Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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                                                            Delikt

                                                            Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

                                                            Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

                                                            Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

                                                            • Offizialdelikte
                                                              Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
                                                            • Ermächtigungsdelikte
                                                              Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
                                                            • Privatanklagedelikte
                                                              Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

                                                            Strafrecht

                                                            Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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                                                              Delikt

                                                              Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

                                                              Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

                                                              Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

                                                              • Offizialdelikte
                                                                Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
                                                              • Ermächtigungsdelikte
                                                                Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
                                                              • Privatanklagedelikte
                                                                Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

                                                              Strafrecht

                                                              Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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                                                                Delikt

                                                                Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

                                                                Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

                                                                Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

                                                                • Offizialdelikte
                                                                  Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
                                                                • Ermächtigungsdelikte
                                                                  Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
                                                                • Privatanklagedelikte
                                                                  Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

                                                                Strafrecht

                                                                Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begriffe mit D

                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Delikt

                                                                  Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

                                                                  Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

                                                                  Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

                                                                  • Offizialdelikte
                                                                    Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
                                                                  • Ermächtigungsdelikte
                                                                    Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
                                                                  • Privatanklagedelikte
                                                                    Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

                                                                  Strafrecht

                                                                  Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion