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    Pacht

    Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

    Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

    Hinweis:

    Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

    Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Pacht

      Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

      Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

      Hinweis:

      Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

      Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
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        Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

        Hinweis:

        Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

        Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
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          Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

          Hinweis:

          Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

          Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
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            Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

            Hinweis:

            Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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              Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

              Hinweis:

              Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                Hinweis:

                Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                  Hinweis:

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                    Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

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                      Hinweis:

                      Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                        Hinweis:

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                          Hinweis:

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                            Hinweis:

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                              Hinweis:

                              Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                Hinweis:

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                                  Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                  Hinweis:

                                  Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                    Hinweis:

                                    Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                      Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                      Hinweis:

                                      Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                        Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                        Hinweis:

                                        Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                          Hinweis:

                                          Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                            Hinweis:

                                            Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                              Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                              Hinweis:

                                              Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                                Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                                Hinweis:

                                                Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                                  Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                                  Hinweis:

                                                  Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

                                                  Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
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                                                    Pacht

                                                    Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

                                                    Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                                    Hinweis:

                                                    Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

                                                    Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
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                                                      Pacht

                                                      Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

                                                      Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                                      Hinweis:

                                                      Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                                        Pacht

                                                        Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

                                                        Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                                        Hinweis:

                                                        Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                                          Pacht

                                                          Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

                                                          Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                                          Hinweis:

                                                          Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                                            Pacht

                                                            Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

                                                            Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                                            Hinweis:

                                                            Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                                              Pacht

                                                              Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

                                                              Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                                              Hinweis:

                                                              Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                                                Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

                                                                Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                                                Hinweis:

                                                                Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

                                                                Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
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                                                                  Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

                                                                  Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
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