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    Begriffe mit P

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Pacht

    Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

    Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

    Hinweis:

    Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

    Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Hinweis:

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        Hinweis:

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          Hinweis:

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                                Hinweis:

                                Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                              Begriffe mit P

                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                              Pacht

                                              Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

                                              Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                              Hinweis:

                                              Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                                Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

                                                Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                                Hinweis:

                                                Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                                  Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

                                                  Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                                  Hinweis:

                                                  Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                                    Pacht

                                                    Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

                                                    Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                                    Hinweis:

                                                    Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                                      Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

                                                      Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                                      Hinweis:

                                                      Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                                        Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

                                                        Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                                        Hinweis:

                                                        Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                                          Pacht

                                                          Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

                                                          Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                                          Hinweis:

                                                          Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                                            Pacht

                                                            Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

                                                            Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                                            Hinweis:

                                                            Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                                              Pacht

                                                              Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

                                                              Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                                              Hinweis:

                                                              Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                                                Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

                                                                Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                                                Hinweis:

                                                                Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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                                                                  Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

                                                                  Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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