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Aktives Wahlrecht – Steirische Gemeinderatswahlen 2025
Hinweis
Das Ergebnis der Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 23. März 2025 finden Sie auf der Website des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung.
Wahlberechtigt bei den Steirischen Gemeinderatswahlen 2025 waren alle Personen, die
- spätestens am Wahltag (23. März 2025) ihren 16. Geburtstag feierten und
- am Stichtag (6. Jänner 2025)
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besaßen,
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen waren und
- in einer steirischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz hatten
An den Gemeinderatswahlen in der Steiermark dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind, das anlässlich einer Wahl auf Basis der Wählerevidenz erstellt wird (Erfassung der Wahlberechtigten).
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Gemeinderatswahlen 2025 (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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- die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besaßen,
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen waren und
- in einer steirischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz hatten
An den Gemeinderatswahlen in der Steiermark dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind, das anlässlich einer Wahl auf Basis der Wählerevidenz erstellt wird (Erfassung der Wahlberechtigten).
Weiterführende Links
Gemeinderatswahlen 2025 (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Aktives Wahlrecht – Steirische Gemeinderatswahlen 2025
Hinweis
Das Ergebnis der Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 23. März 2025 finden Sie auf der Website des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung.
Wahlberechtigt bei den Steirischen Gemeinderatswahlen 2025 waren alle Personen, die
- spätestens am Wahltag (23. März 2025) ihren 16. Geburtstag feierten und
- am Stichtag (6. Jänner 2025)
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besaßen,
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen waren und
- in einer steirischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz hatten
An den Gemeinderatswahlen in der Steiermark dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind, das anlässlich einer Wahl auf Basis der Wählerevidenz erstellt wird (Erfassung der Wahlberechtigten).
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Das Ergebnis der Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 23. März 2025 finden Sie auf der Website des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung.
Wahlberechtigt bei den Steirischen Gemeinderatswahlen 2025 waren alle Personen, die
- spätestens am Wahltag (23. März 2025) ihren 16. Geburtstag feierten und
- am Stichtag (6. Jänner 2025)
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besaßen,
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen waren und
- in einer steirischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz hatten
An den Gemeinderatswahlen in der Steiermark dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind, das anlässlich einer Wahl auf Basis der Wählerevidenz erstellt wird (Erfassung der Wahlberechtigten).
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Wahlberechtigt bei den Steirischen Gemeinderatswahlen 2025 waren alle Personen, die
- spätestens am Wahltag (23. März 2025) ihren 16. Geburtstag feierten und
- am Stichtag (6. Jänner 2025)
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besaßen,
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen waren und
- in einer steirischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz hatten
An den Gemeinderatswahlen in der Steiermark dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind, das anlässlich einer Wahl auf Basis der Wählerevidenz erstellt wird (Erfassung der Wahlberechtigten).
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