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    Natürliche Person

    Das Recht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Jeder Mensch gilt als "natürliche Person" und ist Träger von Rechten und Pflichten ("Rechtssubjekt"). Eine juristische Person entsteht im Gegensatz zu einer natürlichen Person durch einen Rechtsakt (z.B. ein Verein, eine GmbH etc.).

    Letzte Aktualisierung: 28.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                          Begriffe mit N

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                                                          Natürliche Person

                                                          Das Recht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Jeder Mensch gilt als "natürliche Person" und ist Träger von Rechten und Pflichten ("Rechtssubjekt"). Eine juristische Person entsteht im Gegensatz zu einer natürlichen Person durch einen Rechtsakt (z.B. ein Verein, eine GmbH etc.).

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                                                            Das Recht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Jeder Mensch gilt als "natürliche Person" und ist Träger von Rechten und Pflichten ("Rechtssubjekt"). Eine juristische Person entsteht im Gegensatz zu einer natürlichen Person durch einen Rechtsakt (z.B. ein Verein, eine GmbH etc.).

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