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    Ermittlungsverfahren

    Im Strafverfahren wird zwischen dem Ermittlungs- und Hauptverfahren unterschieden. Das Ermittlungsverfahren dient dazu, einen Sachverhalt und einen Tatverdacht durch Ermittlungen (z.B. durch Auswertung einer Information) aufzuklären. Es wird von der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei geleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft dann über eine Anklage, einen Rücktritt von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens.

    Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Im Strafverfahren wird zwischen dem Ermittlungs- und Hauptverfahren unterschieden. Das Ermittlungsverfahren dient dazu, einen Sachverhalt und einen Tatverdacht durch Ermittlungen (z.B. durch Auswertung einer Information) aufzuklären. Es wird von der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei geleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft dann über eine Anklage, einen Rücktritt von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens.

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          Im Strafverfahren wird zwischen dem Ermittlungs- und Hauptverfahren unterschieden. Das Ermittlungsverfahren dient dazu, einen Sachverhalt und einen Tatverdacht durch Ermittlungen (z.B. durch Auswertung einer Information) aufzuklären. Es wird von der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei geleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft dann über eine Anklage, einen Rücktritt von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens.

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            Im Strafverfahren wird zwischen dem Ermittlungs- und Hauptverfahren unterschieden. Das Ermittlungsverfahren dient dazu, einen Sachverhalt und einen Tatverdacht durch Ermittlungen (z.B. durch Auswertung einer Information) aufzuklären. Es wird von der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei geleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft dann über eine Anklage, einen Rücktritt von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens.

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                                                      Im Strafverfahren wird zwischen dem Ermittlungs- und Hauptverfahren unterschieden. Das Ermittlungsverfahren dient dazu, einen Sachverhalt und einen Tatverdacht durch Ermittlungen (z.B. durch Auswertung einer Information) aufzuklären. Es wird von der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei geleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft dann über eine Anklage, einen Rücktritt von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens.

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                                                          Ermittlungsverfahren

                                                          Im Strafverfahren wird zwischen dem Ermittlungs- und Hauptverfahren unterschieden. Das Ermittlungsverfahren dient dazu, einen Sachverhalt und einen Tatverdacht durch Ermittlungen (z.B. durch Auswertung einer Information) aufzuklären. Es wird von der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei geleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft dann über eine Anklage, einen Rücktritt von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens.

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                                                            Im Strafverfahren wird zwischen dem Ermittlungs- und Hauptverfahren unterschieden. Das Ermittlungsverfahren dient dazu, einen Sachverhalt und einen Tatverdacht durch Ermittlungen (z.B. durch Auswertung einer Information) aufzuklären. Es wird von der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei geleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft dann über eine Anklage, einen Rücktritt von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens.

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                                                              Im Strafverfahren wird zwischen dem Ermittlungs- und Hauptverfahren unterschieden. Das Ermittlungsverfahren dient dazu, einen Sachverhalt und einen Tatverdacht durch Ermittlungen (z.B. durch Auswertung einer Information) aufzuklären. Es wird von der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei geleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft dann über eine Anklage, einen Rücktritt von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens.

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                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Ermittlungsverfahren

                                                                Im Strafverfahren wird zwischen dem Ermittlungs- und Hauptverfahren unterschieden. Das Ermittlungsverfahren dient dazu, einen Sachverhalt und einen Tatverdacht durch Ermittlungen (z.B. durch Auswertung einer Information) aufzuklären. Es wird von der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei geleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft dann über eine Anklage, einen Rücktritt von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens.

                                                                Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Ermittlungsverfahren

                                                                  Im Strafverfahren wird zwischen dem Ermittlungs- und Hauptverfahren unterschieden. Das Ermittlungsverfahren dient dazu, einen Sachverhalt und einen Tatverdacht durch Ermittlungen (z.B. durch Auswertung einer Information) aufzuklären. Es wird von der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei geleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft dann über eine Anklage, einen Rücktritt von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
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