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    Staatsanwaltschaft

    Die Staatsanwaltschaften sind im Strafverfahren tätig und leiten das Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaften sind Organe der Rechtspflege und üben ihre Tätigkeit durch Staatsanwältinnen/Staatsanwälte aus.

    Die öffentliche Anklage steht nur der Staatsanwaltschaft zu. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob gegen eine bestimmte Person Anklage erhoben wird, ob von der Verfolgung zurückgetreten oder das Verfahren eingestellt wird.

    Letzte Aktualisierung: 19.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                            Staatsanwaltschaft

                                                            Die Staatsanwaltschaften sind im Strafverfahren tätig und leiten das Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaften sind Organe der Rechtspflege und üben ihre Tätigkeit durch Staatsanwältinnen/Staatsanwälte aus.

                                                            Die öffentliche Anklage steht nur der Staatsanwaltschaft zu. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob gegen eine bestimmte Person Anklage erhoben wird, ob von der Verfolgung zurückgetreten oder das Verfahren eingestellt wird.

                                                            Letzte Aktualisierung: 19.05.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Staatsanwaltschaft

                                                              Die Staatsanwaltschaften sind im Strafverfahren tätig und leiten das Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaften sind Organe der Rechtspflege und üben ihre Tätigkeit durch Staatsanwältinnen/Staatsanwälte aus.

                                                              Die öffentliche Anklage steht nur der Staatsanwaltschaft zu. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob gegen eine bestimmte Person Anklage erhoben wird, ob von der Verfolgung zurückgetreten oder das Verfahren eingestellt wird.

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                                                                Die Staatsanwaltschaften sind im Strafverfahren tätig und leiten das Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaften sind Organe der Rechtspflege und üben ihre Tätigkeit durch Staatsanwältinnen/Staatsanwälte aus.

                                                                Die öffentliche Anklage steht nur der Staatsanwaltschaft zu. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob gegen eine bestimmte Person Anklage erhoben wird, ob von der Verfolgung zurückgetreten oder das Verfahren eingestellt wird.

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