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Zuverdienst während der Pension
- Zuverdienst zur Alterspension
- Zuverdienst zur vorzeitigen Alterspension
- Zuverdienst zur Korridorpension
- Zuverdienst zur Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
- Weiterführende Links
Zuverdienst zur Alterspension
Neben einer Alterspension kann unbegrenzt dazuverdient werden. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht.
Allerdings kann es zu einer Pensionserhöhung kommen: Wenn die Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat (Wert 2023) liegt und dadurch eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet wird, erhält die Pensionistin/der Pensionist seit 1. Jänner 2005 einen besonderen Höherversicherungsbetrag.
Dieser Betrag gebührt erstmals ab jenem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt.
Zuverdienst zur vorzeitigen Alterspension
Bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer kommt es zum Pensionswegfall, wenn während des Pensionsbezuges
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat ausgeübt wird (14 Mal pro Jahr), und diese
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht.
Hinweis
Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
Zuverdienst zur Korridorpension
Wird während des Bezugs einer Korridorpension
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat aufgenommen und
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet,
kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.
Hinweis
Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
Zuverdienst zur Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
Nähere Informationen zum Zuverdienst zur Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension finden sich auf der Seite "Erwerbstätigkeit während Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension" auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Neben einer Alterspension kann unbegrenzt dazuverdient werden. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht.
Allerdings kann es zu einer Pensionserhöhung kommen: Wenn die Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat (Wert 2023) liegt und dadurch eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet wird, erhält die Pensionistin/der Pensionist seit 1. Jänner 2005 einen besonderen Höherversicherungsbetrag.
Dieser Betrag gebührt erstmals ab jenem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt.
Zuverdienst zur vorzeitigen Alterspension
Bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer kommt es zum Pensionswegfall, wenn während des Pensionsbezuges
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat ausgeübt wird (14 Mal pro Jahr), und diese
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht.
Hinweis
Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
Zuverdienst zur Korridorpension
Wird während des Bezugs einer Korridorpension
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat aufgenommen und
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet,
kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.
Hinweis
Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
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Nähere Informationen zum Zuverdienst zur Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension finden sich auf der Seite "Erwerbstätigkeit während Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension" auf oesterreich.gv.at.
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Allerdings kann es zu einer Pensionserhöhung kommen: Wenn die Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat (Wert 2023) liegt und dadurch eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet wird, erhält die Pensionistin/der Pensionist seit 1. Jänner 2005 einen besonderen Höherversicherungsbetrag.
Dieser Betrag gebührt erstmals ab jenem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt.
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Bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer kommt es zum Pensionswegfall, wenn während des Pensionsbezuges
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Hinweis
Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
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kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.
Hinweis
Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
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Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
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- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht.
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Hinweis
Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
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Hinweis
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Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
Zuverdienst zur Korridorpension
Wird während des Bezugs einer Korridorpension
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat aufgenommen und
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet,
kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.
Hinweis
Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
Zuverdienst zur Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
Nähere Informationen zum Zuverdienst zur Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension finden sich auf der Seite "Erwerbstätigkeit während Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension" auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Zuverdienst während der Pension
- Zuverdienst zur Alterspension
- Zuverdienst zur vorzeitigen Alterspension
- Zuverdienst zur Korridorpension
- Zuverdienst zur Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
- Weiterführende Links
Zuverdienst zur Alterspension
Neben einer Alterspension kann unbegrenzt dazuverdient werden. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht.
Allerdings kann es zu einer Pensionserhöhung kommen: Wenn die Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat (Wert 2023) liegt und dadurch eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet wird, erhält die Pensionistin/der Pensionist seit 1. Jänner 2005 einen besonderen Höherversicherungsbetrag.
Dieser Betrag gebührt erstmals ab jenem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt.
Zuverdienst zur vorzeitigen Alterspension
Bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer kommt es zum Pensionswegfall, wenn während des Pensionsbezuges
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat ausgeübt wird (14 Mal pro Jahr), und diese
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht.
Hinweis
Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
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Wird während des Bezugs einer Korridorpension
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat aufgenommen und
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet,
kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.
Hinweis
Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
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Neben einer Alterspension kann unbegrenzt dazuverdient werden. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht.
Allerdings kann es zu einer Pensionserhöhung kommen: Wenn die Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat (Wert 2023) liegt und dadurch eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet wird, erhält die Pensionistin/der Pensionist seit 1. Jänner 2005 einen besonderen Höherversicherungsbetrag.
Dieser Betrag gebührt erstmals ab jenem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt.
Zuverdienst zur vorzeitigen Alterspension
Bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer kommt es zum Pensionswegfall, wenn während des Pensionsbezuges
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat ausgeübt wird (14 Mal pro Jahr), und diese
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht.
Hinweis
Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
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- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat aufgenommen und
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet,
kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.
Hinweis
Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
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Neben einer Alterspension kann unbegrenzt dazuverdient werden. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht.
Allerdings kann es zu einer Pensionserhöhung kommen: Wenn die Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat (Wert 2023) liegt und dadurch eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet wird, erhält die Pensionistin/der Pensionist seit 1. Jänner 2005 einen besonderen Höherversicherungsbetrag.
Dieser Betrag gebührt erstmals ab jenem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt.
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- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat ausgeübt wird (14 Mal pro Jahr), und diese
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht.
Hinweis
Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
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Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
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Dieser Betrag gebührt erstmals ab jenem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt.
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Hinweis
Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
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Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
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Allerdings kann es zu einer Pensionserhöhung kommen: Wenn die Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat (Wert 2023) liegt und dadurch eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet wird, erhält die Pensionistin/der Pensionist seit 1. Jänner 2005 einen besonderen Höherversicherungsbetrag.
Dieser Betrag gebührt erstmals ab jenem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt.
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Bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer kommt es zum Pensionswegfall, wenn während des Pensionsbezuges
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat ausgeübt wird (14 Mal pro Jahr), und diese
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht.
Hinweis
Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
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- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet,
kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.
Hinweis
Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
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- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat ausgeübt wird (14 Mal pro Jahr), und diese
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht.
Hinweis
Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
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- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet,
kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.
Hinweis
Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
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Dieser Betrag gebührt erstmals ab jenem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt.
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Bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer kommt es zum Pensionswegfall, wenn während des Pensionsbezuges
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat ausgeübt wird (14 Mal pro Jahr), und diese
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht.
Hinweis
Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
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- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat aufgenommen und
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet,
kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.
Hinweis
Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
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Dieser Betrag gebührt erstmals ab jenem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt.
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- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat ausgeübt wird (14 Mal pro Jahr), und diese
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht.
Hinweis
Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
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Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
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Zuverdienst zur vorzeitigen Alterspension
Bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer kommt es zum Pensionswegfall, wenn während des Pensionsbezuges
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat ausgeübt wird (14 Mal pro Jahr), und diese
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht.
Hinweis
Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
Zuverdienst zur Korridorpension
Wird während des Bezugs einer Korridorpension
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat aufgenommen und
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet,
kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.
Hinweis
Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
Zuverdienst zur Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
Nähere Informationen zum Zuverdienst zur Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension finden sich auf der Seite "Erwerbstätigkeit während Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension" auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Zuverdienst während der Pension
- Zuverdienst zur Alterspension
- Zuverdienst zur vorzeitigen Alterspension
- Zuverdienst zur Korridorpension
- Zuverdienst zur Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
- Weiterführende Links
Zuverdienst zur Alterspension
Neben einer Alterspension kann unbegrenzt dazuverdient werden. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht.
Allerdings kann es zu einer Pensionserhöhung kommen: Wenn die Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat (Wert 2023) liegt und dadurch eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet wird, erhält die Pensionistin/der Pensionist seit 1. Jänner 2005 einen besonderen Höherversicherungsbetrag.
Dieser Betrag gebührt erstmals ab jenem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt.
Zuverdienst zur vorzeitigen Alterspension
Bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer kommt es zum Pensionswegfall, wenn während des Pensionsbezuges
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat ausgeübt wird (14 Mal pro Jahr), und diese
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht.
Hinweis
Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
Zuverdienst zur Korridorpension
Wird während des Bezugs einer Korridorpension
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat aufgenommen und
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet,
kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.
Hinweis
Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
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Neben einer Alterspension kann unbegrenzt dazuverdient werden. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht.
Allerdings kann es zu einer Pensionserhöhung kommen: Wenn die Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat (Wert 2023) liegt und dadurch eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet wird, erhält die Pensionistin/der Pensionist seit 1. Jänner 2005 einen besonderen Höherversicherungsbetrag.
Dieser Betrag gebührt erstmals ab jenem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt.
Zuverdienst zur vorzeitigen Alterspension
Bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer kommt es zum Pensionswegfall, wenn während des Pensionsbezuges
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat ausgeübt wird (14 Mal pro Jahr), und diese
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht.
Hinweis
Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
Zuverdienst zur Korridorpension
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- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat aufgenommen und
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet,
kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.
Hinweis
Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
Zuverdienst zur Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
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Neben einer Alterspension kann unbegrenzt dazuverdient werden. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht.
Allerdings kann es zu einer Pensionserhöhung kommen: Wenn die Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat (Wert 2023) liegt und dadurch eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet wird, erhält die Pensionistin/der Pensionist seit 1. Jänner 2005 einen besonderen Höherversicherungsbetrag.
Dieser Betrag gebührt erstmals ab jenem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt.
Zuverdienst zur vorzeitigen Alterspension
Bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer kommt es zum Pensionswegfall, wenn während des Pensionsbezuges
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat ausgeübt wird (14 Mal pro Jahr), und diese
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht.
Hinweis
Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
Zuverdienst zur Korridorpension
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- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat aufgenommen und
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet,
kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.
Hinweis
Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
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Neben einer Alterspension kann unbegrenzt dazuverdient werden. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht.
Allerdings kann es zu einer Pensionserhöhung kommen: Wenn die Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat (Wert 2023) liegt und dadurch eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet wird, erhält die Pensionistin/der Pensionist seit 1. Jänner 2005 einen besonderen Höherversicherungsbetrag.
Dieser Betrag gebührt erstmals ab jenem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt.
Zuverdienst zur vorzeitigen Alterspension
Bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer kommt es zum Pensionswegfall, wenn während des Pensionsbezuges
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat ausgeübt wird (14 Mal pro Jahr), und diese
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht.
Hinweis
Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
Zuverdienst zur Korridorpension
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- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat aufgenommen und
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet,
kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.
Hinweis
Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
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Neben einer Alterspension kann unbegrenzt dazuverdient werden. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht.
Allerdings kann es zu einer Pensionserhöhung kommen: Wenn die Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat (Wert 2023) liegt und dadurch eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet wird, erhält die Pensionistin/der Pensionist seit 1. Jänner 2005 einen besonderen Höherversicherungsbetrag.
Dieser Betrag gebührt erstmals ab jenem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt.
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Bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer kommt es zum Pensionswegfall, wenn während des Pensionsbezuges
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat ausgeübt wird (14 Mal pro Jahr), und diese
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht.
Hinweis
Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
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- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat aufgenommen und
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet,
kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.
Hinweis
Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
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- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat ausgeübt wird (14 Mal pro Jahr), und diese
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht.
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Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
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- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro pro Monat aufgenommen und
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet,
kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.
Hinweis
Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
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