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    Begriffe mit A

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Anonymverfügung

    Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

    Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

    • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
    • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

    Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

    Hinweis:

    Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Verwaltungsstrafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at

    Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                          Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

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                                Anonymverfügung

                                Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                Hinweis:

                                Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

                                Ausführliche Informationen zum Thema "Verwaltungsstrafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at

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                                  Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                  Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                  • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                  • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                  Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                  Hinweis:

                                  Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                    Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                    • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                    • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                    Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                    Hinweis:

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                                      Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                      • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                      • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                      Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                      Hinweis:

                                      Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                        Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                        • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                        • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                        Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                        Hinweis:

                                        Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                          Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                          • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                          • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

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                                          Hinweis:

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                                            Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                            • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
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                                            Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                            Hinweis:

                                            Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                              • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                              • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                              Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                              Hinweis:

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                                                Hinweis:

                                                Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                                  Anonymverfügung

                                                  Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                                  Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                                  • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                                  • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                                  Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                                  Hinweis:

                                                  Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

                                                  Ausführliche Informationen zum Thema "Verwaltungsstrafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at

                                                  Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                    Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                                    Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                                    • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                                    • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                                    Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                                    Hinweis:

                                                    Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                                      Anonymverfügung

                                                      Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                                      Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                                      • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                                      • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                                      Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                                      Hinweis:

                                                      Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                                        Anonymverfügung

                                                        Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                                        Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                                        • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                                        • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                                        Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                                        Hinweis:

                                                        Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                                          Anonymverfügung

                                                          Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                                          Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                                          • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                                          • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                                          Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                                          Hinweis:

                                                          Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                                            Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

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                                                            • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

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                                                            Hinweis:

                                                            Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                                              Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                                              Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                                              • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                                              • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                                              Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                                              Hinweis:

                                                              Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                                                Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                                                Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                                                • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                                                • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                                                Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                                                Hinweis:

                                                                Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

                                                                Ausführliche Informationen zum Thema "Verwaltungsstrafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at

                                                                Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begriffe mit A

                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Anonymverfügung

                                                                  Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                                                  Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                                                  • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                                                  • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                                                  Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

                                                                  Ausführliche Informationen zum Thema "Verwaltungsstrafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at

                                                                  Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
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