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    Anonymverfügung

    Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

    Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

    • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
    • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

    Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

    Hinweis:

    Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Verwaltungsstrafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at

    Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Anonymverfügung

      Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

      Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

      • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
      • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

      Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

      Hinweis:

      Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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        Anonymverfügung

        Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

        Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

        • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
        • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

        Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

        Hinweis:

        Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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          Anonymverfügung

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          Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

          • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
          • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

          Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

          Hinweis:

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            Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

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              • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
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              Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

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                Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
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                Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

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                  Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

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                      Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                      Hinweis:

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                        Hinweis:

                        Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                          Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                          Hinweis:

                          Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                            Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                            Hinweis:

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                              Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                              • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
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                              Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                              Hinweis:

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                                Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                Hinweis:

                                Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                  Anonymverfügung

                                  Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                  Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                  • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                  • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                  Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                  Hinweis:

                                  Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

                                  Ausführliche Informationen zum Thema "Verwaltungsstrafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at

                                  Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Anonymverfügung

                                    Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                    Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                    • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                    • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                    Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                    Hinweis:

                                    Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                      Anonymverfügung

                                      Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                      Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                      • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                      • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                      Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                      Hinweis:

                                      Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

                                      Ausführliche Informationen zum Thema "Verwaltungsstrafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at

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                                        Anonymverfügung

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                                        Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                        • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                        • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                        Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                        Hinweis:

                                        Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                          Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                          • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                          • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                          Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                          Hinweis:

                                          Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                            Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                            • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                            • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                            Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                            Hinweis:

                                            Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                              Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                              • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                              • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                              Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                              Hinweis:

                                              Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                                Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                                Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                                • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                                • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                                Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                                Hinweis:

                                                Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                                  Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                                  Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                                  • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                                  • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                                  Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                                  Hinweis:

                                                  Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                                    Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                                    Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                                    • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                                    • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                                    Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                                    Hinweis:

                                                    Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

                                                    Ausführliche Informationen zum Thema "Verwaltungsstrafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at

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                                                      Anonymverfügung

                                                      Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                                      Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                                      • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                                      • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                                      Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                                      Hinweis:

                                                      Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

                                                      Ausführliche Informationen zum Thema "Verwaltungsstrafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at

                                                      Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Anonymverfügung

                                                        Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                                        Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                                        • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                                        • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                                        Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                                        Hinweis:

                                                        Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                                          Anonymverfügung

                                                          Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                                          Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                                          • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                                          • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                                          Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                                          Hinweis:

                                                          Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                                            Anonymverfügung

                                                            Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                                            Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                                            • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                                            • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                                            Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                                            Hinweis:

                                                            Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                                              Anonymverfügung

                                                              Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                                              Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                                              • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                                              • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                                              Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                                              Hinweis:

                                                              Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                                                Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                                                Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                                                • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                                                • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                                                Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                                                Hinweis:

                                                                Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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                                                                  Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

                                                                  Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

                                                                  • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
                                                                  • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

                                                                  Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

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